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Probezeit verlängern: Welche Voraussetzungen spielen eine Rolle?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Probezeit fungiert sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer als Testphase. Beide Parteien können sich in dieser Zeit zunächst einmal „beschnuppern“ und herausfinden, ob das frisch geschlossene Arbeitsverhältnis in der Praxis überhaupt harmoniert.

Kann die Probezeit verlängert werden?
Kann die Probezeit verlängert werden?

Sollte dem nicht so sein und die Erwartungen wurden schlichtweg nicht erfüllt, kann die Zusammenarbeit innerhalb von zwei Wochen von beiden Seiten wieder beendet werden. Dazu bedarf es nicht einmal einer Angabe von Gründen. Allerdings darf die Probezeit einen Zeitraum von maximal sechs Monaten laut § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht überschreiten.

Kurz & knapp: Probezeit verlängern

Wie lange darf die Probezeit höchstens dauern?

Die Probezeit ist gemäß § 622 Absatz 3 BGB an eine Maximaldauer von sechs Monaten geknüpft.

Wann kann die Probezeit verlängert werden?

Wurde im Arbeitsvertrag eine kürzere Probezeit vereinbart (z. B. drei Monate), erlaubt das Arbeitsrecht eine Probezeitverlängerung auf maximal sechs Monate. Länger darf diese Bewährungsphase jedoch nicht dauern.

Wie verhält es sich mit einer Probezeitverlängerung in der Ausbildung?

In einem Ausbildungsverhältnis ist es nur möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn mehr als ein Drittel der Ausbildung aufgrund von Krankheit nicht stattfinden konnte.

Sind sich Arbeitgeber auch nach Ablauf dieser Zeit noch nicht sicher, ob der Mitarbeiter ins Team passt oder die Anforderungen an den Job gänzlich erfüllt, überlegen sie, die Probezeit zu verlängern und noch etwas abzuwarten. Doch wann ist eine Probezeitverlängerung im Arbeitsrecht überhaupt rechtens? Und besteht diese Möglichkeit auch in der Ausbildung?

Inhalt

  • Kurz & knapp: Probezeit verlängern
  • Wann kann man die Probezeit verlängern?
    • Ist eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung möglich?

Wann kann man die Probezeit verlängern?

Probezeit verlängern: Nach sechs Monate schiebt das BGB dieser Möglichkeit normalerweise einen Riegel vor.
Probezeit verlängern: Nach sechs Monate schiebt das BGB dieser Möglichkeit normalerweise einen Riegel vor.

§ 622 Absatz 3 BGB beschränkt die Dauer der Probezeit auf maximal sechs Monate. Danach gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies schließt eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus logischerweise aus.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es unter keinen Umständen möglich ist, die Probezeit zu verlängern. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit, wenn im Arbeitsvertrag grundsätzlich eine kürzere Dauer festgesetzt wurde.

Bei einem Zeitraum von beispielsweise drei Monaten ist eine Verlängerung auf sechs Monate normalerweise kein Problem. Es ist Arbeitgebern jedoch nur dann möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt. In diesem Fall muss die Probezeitverlängerung im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die jeweilige Formulierung zur Verlängerung der Probezeit könnte sich an folgendem Beispiel orientieren:

Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit länger als zwei Monate nicht in der Lage sein, die Arbeitsleistung zu erbringen (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit), so ist die Probezeit zu verlängern. Maßgeblich ist der Zeitraum der Unterbrechung.”

Sollte ein Arbeitnehmer für längere Zeit aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sein, ist es mehr oder weniger möglich, die Probezeit zu verlängern. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann er vorerst vom Arbeitgeber befristet weiterbeschäftigt werden. Soweit sich im Arbeitsvertrag allerdings keine anderweitige Vereinbarung befindet, gilt nach dem Ablauf der eigentlichen Probezeit automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist.

Ist eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung möglich?

Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in einigen Punkten von einem regulären Arbeitsverhältnis. Dies schließt auch die Probezeit ein:

Es bedarf einer Änderung im Arbeitsvertrag, um die Probezeit zu verlängern.
Es bedarf einer Änderung im Arbeitsvertrag, um die Probezeit zu verlängern.
  • In der Ausbildung ist sie verpflichtend, ansonsten optional.
  • Sie ist nicht auf höchstens sechs Monate begrenzt, sondern muss sich zwischen einem und vier Monaten bewegen.
  • Es besteht keine Kündigungsfrist.

Zudem ist es nur möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn die Ausbildung für mehr als ein Drittel der Zeit nicht vollzogen werden konnte, weil der Mitarbeiter beispielsweise krank war und eine derartige Vereinbarung existiert.

Eine Probezeitverlängerung in der Ausbildung, die der Ausbilder bereits im Vorfeld durchzusetzen versuchte, indem er sich nicht an die Vier-Monats-Grenze im Ausbildungsvertrag hielt, ist nicht rechtens. Fiel der Azubi nicht für längere Zeit aus, darf die Probezeit demnach nicht verlängert werden. Außerdem: Versuchte der Arbeitgeber, die Probezeit unerlaubt zu verlängern, ist laut Arbeitsrecht eine Kündigung des Azubis während der gesamten Probezeit ausgeschlossen.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Sabine meint

    3. August 2021 at 13:32

    Unser Sohn bekam 10 Tage vor Ablauf seiner 6-monatigen Probezeit ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass dieser die Probezeit um 5 Monate wolle. Auf Nachfrage hieß es, der Arbeitgeber hätte die Probezeit verlängert, um „sich noch ein bisschen abzusichern“. Was ist davon zu halten und ist das so rechtens?

    Antworten
  2. Heike meint

    6. Januar 2021 at 19:03

    Guten Abend,
    Ich habe im September einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Monat bekommen, ab Oktober den 2. für 3 Monate und heute den 3. Vertrag ohne Befristung, jedoch steht in jedem Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten, da die beiden ersten Verträge bereits 4 Monate bestanden, dürfte im neuen ja eigentlich nur noch eine Restprobezeit von 2 Monaten stehen, oder sehe ich das falsch?
    Ausserdem wurde während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen angehen, mit der Begründung wegen der aktuellen corona Situation wäre das rechtens. Hat der Arbeitgeber damit Recht?

    Antworten
  3. Sarah meint

    11. Oktober 2020 at 23:01

    Mein probezeit laut Arbeitsvertrag sind 3 monat, hab im Mai angefangen.
    Heute sagt mann mir meine probezeit ist am 31.10 zu ende.
    Gesetzliche probezeit wäre 6 Monate.
    Geht das so einfach

    Antworten
  4. M. meint

    2. Juni 2020 at 17:53

    Hallo Zusammen,
    hallo liebes Arbeitsrecht.de Team,

    meine Probezeit (vertraglich vereinbart auf 6 Monate) nähert sich dem Ende.

    Durch den Umgang mit der Corona Situation und durch organisatorische wie personelle Strukturänderungen, bin ich mir meinem neuen Arbeitgeber unsicher und habe nicht das Gefühl, dass die Zeit von 6 Monaten repräsentativ für meine künftige Aufgabe/Rolle/Position dort ist.

    Im allgemeinen gilt die maximale Probezeit von 6 Monaten, die unter Sonderbedingungen verlängert werden kann. Jedoch habe ich nur begründete/fundierte Informationen hierzu finden können, aus Sicht des Arbeitgebers.

    Deshalb meine Fragen:

    1. Ist aus es aus Sicht des Arbeitnehmers möglich die Probezeit zu verlängern?
    2. Unter welchen Umständen ist dies möglich?
    3. Sind die oben genannten Umstände möglicherweise ausreichend?
    4. Eine Verlängerung der Probezeit unter beidseitigem Einverständnis sollte doch jederzeit möglich sein, oder?

    Vorab vielen lieben Dank für die Mühe!

    Liebe Grüße
    M.

    Antworten
  5. Linda meint

    23. Oktober 2019 at 7:53

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Meine Probezeit endet am 31.11.2019.
    Ich würde jetzt gerne zum 15.12. kündigen.

    Geht das oder muss ich erst bis Ende November warten um dann zu kündigen, da es dann 2 Wochen wären?
    Nein oder?

    Antworten
  6. Alexander meint

    27. September 2019 at 19:18

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag wurden 6 Monate Probezeit vereinbart mit darauffolgender Übernahme. Am Montag würde die Probezeit ablaufen. Mein Chef hat mir heute gesagt, dass ich es mir aussuchen kann. Entweder stimme ich einem neuen Vertrag mit erneuter 6 monatiger Probezeit zu oder ich werde am Montag entlassen. Was soll ich jetzt machen?
    Eine gute Stelle ist das nicht. Ich wurde als Konstrukteur eingestellt mit gelegentlichen Außeneinsätzen (beim Vorstellungsgespräch wurde gesagt, dass dies eher selten vorkommt), – und stattdessen bin ich fast immer als Servicetechniker unterwegs. Über 15 Stunden ohne Pause hintereinander arbeiten ist keine Seltenheit, Überstunden werden nicht bezahlt und nur selten in Freizeit ausgeglichen. Aber es ist immer noch besser als arbeitslos zu sein.
    Muss ich jetzt diesem neuen Vertrag zustimmen? Er könnte mir diesen ja auch als Servicetechniker geben, – und damit wäre es ja dann ein anderer Vertrag (natürlich mit weniger Gehalt) und er hätte damit die Gesetze umgangen. Ist das möglich? Muss ich so etwas unterschrreiben? Wenn nicht, könnte mir das Arbeitslosengeld gestrichen werden, weil ich nicht alles dafür getan habe, um diese Stelle zu behalten.

    Antworten
  7. Tim meint

    5. September 2019 at 16:53

    Guten Abend liebes arbeitsrechte.de Team,

    ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit. Ich hatte einen Arbeitsvertrag erhalten, indem sechs Monate Probezeit vereinbart waren. Nun habe ich nach Ablauf des Zeitraumes eine Anlage zum Arbeitsvertrag bekommen, die weitere sechs Monate Probezeit inne hat. Diese Anlage habe ich unterschrieben, weil ich sonst gekündigt worden wäre. Jetzt ist meine Frage, ob dieser Akt überhaupt rechtsgültig war/ist.
    Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich einen Rechtsanspruch habe, wenn ich in der besagten verlängerten Probezeit gekündigt werde, oder gekündigt werde nachdem die Probezeit abläuft.

    Anhang: Es handelt sich bei meinem Arbeitsvertrag um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

    Vielen Dank für eure Mühe

    Liebe Grüße Tim

    Antworten
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