Key Facts
- Bei einem Minijob beträgt der Verdienst maximal 556 Euro im Monat. Wie bei anderen Arbeitnehmern, muss auch Menschen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, der Mindestlohn (12,82 Euro) gezahlt werden.
- Für den Arbeitnehmer ist der Minijob komplett steuerfrei, sofern er eine Befreiung für die Beiträge zur Rentenversicherung beantragt. Der Arbeitgeber zahlt hingegen in die Kranken- und Rentenversicherung ein.
- Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten als Teilzeitbeschäftigte. Sie genießen demnach alle Vorzüge des Arbeitsrechts (zum Beispiel Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes etc.).
Was ist ein Minijob? Definition

Inhalt
Nicht jeder Arbeitnehmer in Deutschland geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Es gibt auch viele Angestellte in Teilzeit. Dazu gehören auch Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Doch was genau bedeutet das eigentlich?
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit wird ein Minijob folgendermaßen definiert:
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.
Grundsätzlich lassen sich dabei zwei Formen des Minijobs unterscheiden:
- 556-Euro-Minijob: Der Arbeitnehmer geht der geringfügigen Beschäftigung über einen längeren Zeitraum nach und erhält dafür einen monatlichen Lohn, der 556 Euro nicht übersteigen darf.
- Kurzfristiger Minijob: Bei dieser Form des Minijobs darf der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Jahr seiner Tätigkeit nachgehen. Das Einkommen kann schwanken und ist nicht an die 556-Euro-Grenze gebunden.
Spezifische Informationen zum Minijob:
Minijob: Welche Grenze fürs Gehalt gilt
Unterschreiben Sie einen Arbeitsvertrag für einen Minijob muss der Lohn so gestaltet sein, dass Sie eine Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschreiten. Erhalten Sie den Mindestlohn von 12,82 Euro, entspricht das einer monatlichen Arbeitszeit von maximal 43 Stunden.
Allerdings ist es auch möglich, dass eine geringfügige Beschäftigung weniger Stunden beinhaltet. Der gesetzliche Mindestlohn ist gehaltstechnisch nämlich nur die Untergrenze. Sie können mit dem Arbeitgeber auch einen höheren Lohn vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie im Monat nicht mehr als 556 Euro verdienen.
Wichtig: Haben Sie eine Vollzeitbeschäftigung und möchten zusätzlich einem Minijob nachgehen, so ist dafür das Einverständnis Ihres Hauptarbeitgebers vonnöten. Sie sollten also schon bevor Sie sich für eine geringfügige Beschäftigung bewerben mit der Personalabteilung Kontakt aufnehmen.
Geringfügige Beschäftigung: Kranken- und Rentenversicherung
Arbeiten Sie in einem Minijob ist die Krankenversicherung nicht inbegriffen. Zwar zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale (13 Prozent), allerdings sind Sie dadurch nicht automatisch krankenversichert. Sie selbst zahlen von Ihrem Gehalt keine Beiträge.
Da es sich bei der Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, müssen sich Minijobber anderweitig versichern (zum Beispiel über die Familienversicherung oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung).
In Bezug auf die Rentenversicherung sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bei einem Minijob beitragspflichtig. Letztere können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht der Abgaben bei einer geringfügigen Beschäftigung in einer Tabelle zusammengefasst:
Sozialabgabe | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
---|---|---|
Krankenversicherung | - | 13 % |
Rentenversicherung | 3, 6 % (Befreiung möglich) | 15 % |
Arbeitslosenversicherung | - | - |
Pflegeversicherung | - | - |
Lohnsteuer | - | 2 % |
Haben Sie Urlaubsanspruch bei einem Minijob?
Auch im Minijob steht Ihnen Urlaub zu. Vollzeitbeschäftigten stehen in Deutschland mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Üblich sind meist 30 Tage. Diesen Wert legen wir auch in unserem nachfolgenden Beispiel zu Grunde.
Minijobber müssen sich Ihren Urlaubsanspruch nämlich individuell errechnen. Das hängt damit zusammen, dass diese eben nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und in der Regel nicht 5 Tage pro Woche arbeiten.
Teilen Sie also die 40 Stunden Arbeitszeit durch 30 Urlaubstage für eine Vollzeitkraft, so ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 0,75 Tagen pro einer Stunde Arbeitszeit. Arbeiten Sie als geringfügig Beschäftigter 10 Stunden in der Woche, liegt ihr jährlicher Urlaubsanspruch bei 7,5 Tagen.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Minijob?
Für eine Kündigung von einem Minijob gelten dieselben Vorschriften wie bei Vollzeitbeschäftigen. Sofern vertraglich nichts anderen vereinbart wurde, greift die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum ersten oder 15. des Monats.
Das gilt allerdings nicht, sofern sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses greift üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Minijobs werden immer wieder kontrovers diskutiert. Vor allem wenn diese die einzige Einnahmequelle darstellen, sind die Beschäftigten in aller Regel zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Wir haben Ihnen nachfolgend einige Nachteile zusammengetragen, die eine geringfügige Beschäftigung mit sich bringt:
- Da Sie im Rahmen eines Minijobs nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben Sie nach einer Kündigung auch keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1.
- Die Beiträge bei einem Minijob zur Rentenversicherung sind sehr gering. Zahlen Sie Ihr gesamtes Leben nur über eine geringfügige Beschäftigung in die Rentenkasse ein, wird die Rente entsprechend gering ausfallen.
- Sie haben im Minijob wenig Aufstiegschancen und auch beim Gehalt gibt es wenig Spielraum. Schließlich müssen Sie unter der Grenze von 556 Euro pro Monat bleiben.
- Beziehen Sie Bürgergeld werden die Einkünfte aus dem Minijob, welche über den Freibetrag von 100 Euro hinausgehen, auf Ihre Leistungen vom Jobcenter angerechnet.
FAQ: Minijob
Ein Minijob ist im Arbeitsrecht als Arbeitsverhältnis in Teilzeit definiert. Sie dürfen maximal 556 Euro im Monat verdienen und müssen keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Zudem können sich Minijobber von einer Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen.
Sie haben auch in einem Minijob Anspruch auf Mindestlohn. Sie müssen also mindestens 12,82 Euro pro Stunde verdienen. Für den monatlichen Verdienst liegt die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung bei 556 Euro.
Da geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, darf die monatliche Anzahl der Arbeitsstunden in der Regel 43 nicht überschreiten. Wöchentlich gilt ein Maximum von 10 Stunden. Nur so ist gewährleistet, dass die Minijob-Verdienstgrenze von 556 Euro gewahrt bleibt.
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