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Mindestlohnerhöhung – Wann findet sie normalerweise statt?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Mindestlohnerhöhung

Wer entscheidet, ob es zu einer Mindestlohnerhöhung kommt?

Diese Aufgabe obliegt der Bundesregierung. Dabei orientiert sie sich an der Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission. Alle zwei Jahre kommt es zu einer Verhandlung zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und einem unabhängigen Vorsitzenden, in der besprochen wird, wie hoch der Mindestlohn ausfallen sollte.

Wann fand die letzte Mindestlohnerhöhung statt?

Am 1. Januar 2025 kam es zuletzt zu einer Mindestlohnerhöhung. Seitdem gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Wann ist erneut mit einer Mindestlohnerhöhung zu rechnen?

Aktuell ist keine weitere Mindestlohnerhöhung angekündigt. Es gilt daher abzuwarten, wann sich Arbeitnehmer auf eine höhere Vergütung freuen können.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohnerhöhung
  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Wann ist ein höherer Mindestlohn vorgesehen?
  • Die Mindestlohnkommission – Wie kommt ein höherer Mindestlohn zustande?
    • Mehr Mindestlohn – Wann kommt die nächste Mindestlohnerhöhung?

Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!

Wann ist ein höherer Mindestlohn vorgesehen?

Im Mindestlohngesetz ist festgehalten: Eine Mindestlohnerhöhung ist möglich. Unter anderem daran beteiligt, ist die Mindestlohnkommission.
Im Mindestlohngesetz ist festgehalten: Eine Mindestlohnerhöhung ist möglich. Unter anderem daran beteiligt, ist die Mindestlohnkommission.

Wie viel Geld Konsumenten für den Lebensunterhalt aufbringen müssen, schwankt je nach Region, in der sie leben. Doch auch Entwicklungen in der Wirtschaft, die sich stark an Angebot und Nachfrage ausrichten, sorgen dafür, dass das Preisniveau steigt.

Damit Menschen, die Vollzeit arbeiten gehen, sich ein angemessenes Leben leisten können, wurde der Mindestlohn 2015 in Deutschland eingeführt. Mittlerweile beträgt er 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Arbeitsstunde.

Ob Arbeitnehmern eine Lohnuntergrenze gezahlt werden sollte, ist in Politik und Wirtschaft trotz Einführung des Mindestlohns weiter umstritten. Auch die Anhebung der Lohnuntergrenze wird deshalb kontrovers diskutiert – gerade Arbeitgeber sind hierüber oftmals nicht sehr glücklich, sehen sie hierin Wettbewerbseinschränkungen.

Die Mindestlohnkommission – Wie kommt ein höherer Mindestlohn zustande?

Die Anhebung vom Mindestlohn kann theoretisch alle zwei Jahre erfolgen. In diesem Rhythmus tagt die Kommission.
Die Anhebung vom Mindestlohn kann theoretisch alle zwei Jahre erfolgen. In diesem Rhythmus tagt die Kommission.

Konjunkturelle Entwicklungen wirken sich bisweilen steigernd auf Preise aus. Verändert sich das Einkommen dazu parallel nicht, führt das dazu, dass sich Konsumenten weniger für ihr Geld leisten können. Das ist der Grund, warum im MiLoG die Option festgehalten ist, in bestimmten Abständen den Mindestlohn zu erhöhen.

In welchem Umfang die Mindestlohnerhöhung ausfällt, ist maßgeblich von einer ehrenamtlich arbeitenden Kommission abhängig, die sich im Fünf-Jahres-Rhythmus neu zusammensetzt und aus:

  • einem Vorsitzenden, der alle fünf Jahre wechselt,
  • sechs ständigen Mitgliedern mit Stimmrecht (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, die von der Bundesregierung berufen werden)
  • und zwei Experten aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht besteht.

Kommen sie zu dem Ergebnis, ob und in welche Höhe die Mindestlohnerhöhung stattfinden sollte, schlagen sie dies der Bundesregierung vor. Hier fließen Überlegungen zum Arbeitnehmerschutz, Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie die Produktivität ein. Die ausschlaggebenden Gründe für ihre Entscheidung hat die Kommission schriftlich darzulegen. Die Bundesregierung ist letztlich für die Umsetzung verantwortlich.

Wie deutlich die Lohnuntergrenze angehoben wird, orientiert sich u. a. am sogenannten Tarifindex. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt, wofür die Tarifverträge der letzten eineinhalb Jahre herangezogen werden. Der Index gibt die relative Veränderung der Gehaltsentwicklung an.

Mehr Mindestlohn – Wann kommt die nächste Mindestlohnerhöhung?

Im Oktober 2020 beschloss die Bundesregierung nicht nur eine Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2021, sondern kündigte ebenfalls eine schrittweise Anhebung der Lohnuntergrenze für die kommenden Monate und Jahre an: Ab dem 1. Juli 2021 galt ein Mindestlohn von 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 ist dieser auf 9,82 Euro gestiegen und zum 1. Juli 2022 wurde er auf 10,45 Euro angehoben. Der letzte Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro erfolgte im Oktober 2022 und ab Januar 2024 auf 12,41 Euro. Zum 1. Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro.

Mindestlohnerhöhungen der letzten Jahre (Tabelle)

Zeit­punktGesetz­licher Mindest­lohn pro Stunde (brutto)
1. Januar 202512,82 €
1. Januar 202412,41 €
1. Oktober 202212,00 €
1. Juli 202210,45 €
1. Januar 20229,82 €
1. Juli 20219,60 €
1. Januar 20219,50 €
20209,35 €
20199,19 €
20188,84 €
20178,84 €
20168,50 €
20158,50 €
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. B.O. meint

    19. Dezember 2022 at 12:32

    die gleiche frage hätte ich auch, hast du eine Antwort bekommen , wenn ja–teile sie bitte mit mir

    Antworten
  2. Nicole meint

    9. November 2022 at 14:47

    Hallo
    Müssen nach der Mindestlohnerhöhung alle anderen Gehälter angepasst werden?
    Mit der Erhöhung vom Mindestlohn am 01. Oktober 2022 wurde ich zwar angepasst, mein Mann jedoch nicht und wir arbeiten beide in der selben Firma.
    Ich danke schonmal für Antwort.
    Freundliche Grüße

    Nicole

    Antworten
  3. Vanessa meint

    11. Juni 2022 at 11:41

    Hallo liebes Arbeitsrechteteam,

    ich liege derzeit mit 13,27€ schon über dem Mindestlohn und arbeite als Schichtleiterin in der Gästeführung in einem Theater und habe Personal, das ich einteile. Meine Kolleg*innen werden davon profitieren, dass der Mindestlohn angehoben wird – alle bekommen den jetzigen Mindestlohn. Meine Position hat jedoch mehr Verantwortung, Planung und Organisation inne und ich bin zudem für die Sicherheit von Menschen verantwortlich. Ich frage mich deshalb ob mit Anheben des Mindestlohns auch andere Gehälter angepasst werden? Der Unterschied zwischen 12 und 13€ ist dann meiner Meinung nach sehr gering für die Mehrarbeit und Mehrverantwortung, die ich in meiner Position habe.
    Kann man da etwas machen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Vanessa

    Antworten
    • B.O. meint

      19. Dezember 2022 at 12:31

      die gleiche frage hätte ich auch, hast du eine Antwort bekommen , wenn ja–teile sie bitte mit mir

      Antworten
  4. Stephan meint

    25. Februar 2022 at 20:22

    Hallo ich hab da mal eine Frage: ich bekomme zur Zeit ein Stundenlohn von 12,50Euro wenn der Mindestlohn im Sommer auf 12 Euro steigt muss dann mein Gehalt auch angepastr werden ?

    Antworten
  5. Thomas meint

    25. Februar 2022 at 12:53

    Hallo,

    da wurde meine Frage anscheinend gelöscht…. Ich probiere es noch einmal und ausführlicher

    Es wird vom AG verlangt, dass der MA ca. 200h im Jahr anspart um in auftragsschwacher Zeit zu Hause zu bleiben.
    Jetzt wird der Mindestlohn angehoben, wie ist mit den angesparten Stunden aus dem letzten Jahr zu verfahren?
    Idee vom AG, die Stunden zu reduzieren, weil sie jetzt mehr Wert sind.
    Wo genau sind diese Regelungen festgehalten?

    Antworten
  6. Hein meint

    11. November 2019 at 22:57

    Warum erhalten Behinderte statt Mindestlohn nur etwa 1€ pro Stunde, so dass Sie dann Sozialhilfe beantragen müssen, so dass sie maximal 5000 € ansparen dürfen.
    Ist das Respekt vor der Arbeitsleistung von Behinderten?!
    Wenn man bedenkt, dass der Behinderte nur deshalb nicht in der freien Wirtschaft eingestellt wurde, weil er ein Drittel langsamer ist als ein Nichtbehinderter.
    Gäbe es keinen Mindestlohn, bräuchte er also keine Sozialhilfe!!

    Antworten
  7. mama meint

    20. Februar 2019 at 1:32

    hallo
    ich habe 120 std vertrag im monat pro woche ich mindestens 28 std. arbeiten???
    Meine frage …. ich arbeite aber leider 165 – 188 std monat auch wochenende sehr selten frei bekommen ohne mindestlohn bis jetzt… und gibtes auch teilzeit mitarbeiter überstd. zuschlag müssen firma zahlen…
    meine arbeitsvertrag schreibt drinnen wenn man über 165 std. bekommt man pro std. müssen arbeitgeber Üstdzuschlag Auszahlen… was können Sie mir Empfehlen Vielendank MAMAAA

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2019 at 17:32

      Hallo mama,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Carla meint

    30. Januar 2019 at 22:49

    Guten Abend,

    mein Mann arbeitet in der Hotelküche, er erhält Mindestlohn, es gibt keinen Tarifvertrag. Nun kam die erste Gehaltsabrechnung für Januar 2019, und der Mindestlohn wurde nicht auf 9,19€ angehoben. Ein Kollege sagte meinem Mann, das müsste der AG auch nicht, da es ja keine Tarifbindung für das Hotel gäbe. Stimmt das? Dann wären ja gerade die Arbeitnehmer benachteiligt, für die die Erhöhung doch gedacht ist? Können AG ohne Tarifbindung sich dem einfach entziehen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 at 9:52

      Hallo Carla,
      da es sich in diesem Fall um den gesetzlichen und keinen tariflichen Mindestlohn handelt, ist es normalerweise unerheblich, ob es eine Tarifbindung für das Hotel gibt oder nicht. Wir würden Ihrem Mann empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Mirjam meint

    18. Januar 2019 at 11:26

    Hallo ich hätte mal folgende Frage, darf das 13 Gehalt oder Einmalzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden?
    Wir haben zwei Modelle die einen lassen sich das auf 12.Monate aufteilen und die anderen auf 13 Gehälter,

    jetzt haben wir einen Stundenfaktor von 169 Stunden a 8,94 Euro, wir sind nicht tariflich gebunden nur angelehnt, kriegen aber immer den gleichen Betrag ausgezahlt.

    Uns wird jetzt gesagt, dass wenn man das Jahresgehalt mit Urlaubs-/Weihnachtsgeld rechnet kommen wir über den Mindestlohn!

    Meine Frage jetzt ist das so korrekt? Müssten wir nicht unterm Strich minimal mehr haben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 at 13:21

      Hallo Mirjam,

      in der Regel darf der Mindestlohn nicht mit Zuschüssen und Einmalzahlungen berechnet werden. Wie es sich in Ihrer Situation genau verhält, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht verlässlich beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Minimaus meint

    26. Juni 2018 at 12:41

    Hallo zusammen,

    eine Frage interessiert mich auch, wenn der Mindestlohn steigt was haben die Leute davon die etwas über dem Mindestlohn verdienen ? Muss der Arbeitgeber diesen auch erhöhen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 at 9:27

      Hallo Minimaus,

      Arbeitgeber sind nicht verpflichtet den Lohn zu heben, wenn er nicht unter das Mindestlohn-Niveau fällt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. N.gollin meint

    1. Mai 2018 at 18:30

    Hallo dürfen Zulagen auf den Mindestlohn angerechnet werden ???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 at 9:07

      Hallo N.gollin,

      Zulagen dürfen in der Regel keinen Einfluss auf den vereinbarten Lohn haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Hartmut meint

    1. Mai 2018 at 10:53

    Darüber hinaus soll ein Mindestlohn der Armut trotz Arbeit entgegenwirken. Warum gibt es für ungelernte Maler einen höheren Mindestlohn, als gelernte Kauffrauen im Einzelhandel. Besonders weil dort fast nur Arbeitsverträge mit Teilzeit (28,5 h-Woche) bekommt! Es wird dabei vergessen, an die Menschen zu denken, die ohne Tarifvertrag mit einem Mindestlohn arbeiten müssen, wo der Arbeitgeber aus den Arbeitgeberverband einfach austritt, um sich nicht an den Tarifvertrag halten zu müssen! Diese Menschen mit gelernten Beruf werden total ausgebeutet, sind nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt zu erarbeiten, leben in einer Billigstwohnung, müssen aufstockendes Hartz IV beantragen und müssen jeden Cent Prämie, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Nachtschichtzuschläge an das Jobcenter zurückzahlen. Für diese Menschen tut die Gewerkschaft und der Staat leider nichts.

    Antworten
  13. Mehnert meint

    24. Januar 2018 at 11:01

    Ich arbeite in einer Firma mit 110 Mitarbeitern, die nicht im Arbeitgeberverband vertreten ist. Meine Frage Da diese Firma zur IG Metall und Holz gehört, muss da nicht der Lohn nach Branchenzugehörigkeit gezahlt werden? Wir arbeiten 2 Schichten und bekommen nur den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

    Vielen Dank.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. März 2018 at 16:13

      Hallo Mehnert,

      es gelten die unterschriebenen Arbeits- bzw. Tarifverträge. Diese können Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Alexandru meint

    19. Januar 2018 at 15:35

    Hallo
    Ich entschuldige mich zuerst und ich hoffe du verstehst was ich meine.
    Ich bin nicht deutscher Staatsbürger, aber ich lebe und arbeite hier. Ich weiß immer noch nicht, wie ich mich in deiner eigenen Sprache gut ausdrücken soll.
    Mein Problem ist, dass ich als Metzger in einem Schlachthof arbeite, aber nicht als direkter Angestellter durch eine Vertragsfirma.
    Von 2015 bis heute.
    Der Vertrag, den wir jetzt im Oktober 2017 mit einem Mindeststundenlohn von 8,75 € abgeschlossen haben, und ich arbeite rund 230 Stunden pro Monat.

    Bitte respektiere dich, um mir zu zeigen, was zu tun ist. Es ist nicht normal, was passiert.

    Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Januar 2018 at 11:06

      Hallo Alexandru,
      nach § 3 Satz 1Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nur acht Stunden am Tag arbeiten. Nach § 3 Satz 2 ArbZG darf er bis zu zehn Stunden täglich arbeiten, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Nur in den im Arbeitszeitgesetz geregelten Ausnahmen darf hiervon abgewichen werden.
      Für Mehrarbeit hat in der Regel ein Freizeitausgleich zu erfolgen oder die geleisteten Stunden sind zu bezahlen.
      Seit Januar 2018 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohnanspruch bei 8,84 Euro.
      Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kann ein Rechtsanwalt beraten und helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Herr Peterling meint

    2. Januar 2018 at 14:09

    Meine Frau arbeitet laut AV für 400 Euro monatlich bei einem Stundenlohn von 8,50. Das entspricht einer Arbeitszeit von 47,06 Stunden im Monat. Der AV ist aus dem Jahr 2016. Wie verhält sich das jetzt durch die Erhöhung des Mindestlohns. Verkürzt sich die monatliche Arbeitszeit auf 45,25 Stunden oder muss bei gleichbleibender Arbeitszeit der Stundenlohn auf 8,84 Euro angehoben werden, so das ein monatliches Einkommen von 416 Euro erzielt wird. Ist eine Nachzahlung vom Arbeitgeber für das Jahr 2017 einzufordern.

    Vorab schon vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2018 at 17:29

      Hallo Herr Peterling,

      der Lohn muss in jedem Fall auf den gesetzlichen Mindestlohn angehoben werden. Andernfalls liegt ein Gesetzesverstoß vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Karl1976 meint

    10. Mai 2017 at 18:52

    Ich bin auch im Mindestlohn beschäftigt, doch ist mir auf meiner Lohnabrechnung etwas aufgefallen ,was ich mir nicht erklären kann und was ich ganz ehrlich seltsam finde.
    Die meisten Auslieferungsfahrer in meiner Firma, beginnen morgens um 2:00 Uhr.
    Meine Arbeitszeit begann ursprünglich auch erst um 2:00 Uhr, hat sich durch eine Personalverschiebung jedoch auf 1:30 Uhr geändert. Meine Nachtzulage ist jedoch die gleiche geblieben. Auf nachfragen, wieso ich nicht mehr Nachtzulage bekomme, wurde mir mündlich mitgeteilt, dass jeder Fahrer ab 2:00 Uhr die Nachtzulage erhält, vollkommen egal ob die Arbeitszeit früher beginnt, oder ob nicht. Da ich meine Arbeit jedoch brauche (ich habe Frau und Kind im Ausland), bin ich dem danach nicht mehr weiter nach gegangen, finde es aber dennoch unfähr.

    ABER, nach der gesetzlichen Lohnerhöhung von 8,50€ auf 8,84€ musste ich zusätzlich eine Entdeckung machen, die mich echt verärgert, aber ich auch weiß, wenn ich etwas sage, werde ich wieder irgendwie abgestempelt und weiß jetzt nicht, wie ich zu meinem Recht kommen soll, ohne meine Arbeit zu verlieren (obwohl ich mich inzwischen in dieser Firma auch schon gar nicht mehr so wirklich wohl fühle, aber was tut man nicht alles, wenn man Familie hat)…….nun also die Lohnerhöhung ging durch und zeitgleich ging die Nachtzulage runter, zwar nicht in gleichem Maße wie die Lohnerhöhung, aber doch um etwa 20 oder 30 Euro pro Monat.

    Darf mein Arbeitgeber sowas einfach so machen? Und muss ich als Arbeitnehmer es auch hinnehmen, dass ich jeden Monat zwischen 25 und 50 Überstunden leisten muss (ich habe laut Arbeitsvertrag die 7 Tage Woche), welche auf ein Zeitkonto wandern und dort dann erst einmal versauern? (letztes Jahr sammelten sich so, innerhalb von nur 9 Monaten, ganze 534 Überstunden an).

    Oder sollte ich in meinem Fall am besten meinen Anwalt (der mir im Vorfeld schon bei 2 anderen Arbeitgebern half, nach der Kündigung an mein Geld zu kommen) konsultieren, damit dieser meine Belange einfordert und sollte ich dadurch meine Arbeit verlieren, froh darüber sein, aus solch einer Ausbeuter Firma wieder raus zu sein?

    Im Voraus vielen Dank, für Ihre eventuelle Hilfestellung.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2017 at 10:33

      Hallo Karl1976,
      eine solche Vorgehensweise scheint nicht rechtens zu sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an Ihren Anwalt zu wenden und die Problematik mit ihm zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. B. meint

    11. März 2017 at 18:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich arbeite 40 Std. die Woche und verdiene 1300€ im Monat plus Provision.
    Wie wird da der Mindestlohn gerechnet?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. März 2017 at 11:38

      Hallo B.,

      der gesetzliche Brutto-Mindestlohn beträgt 8,84 Euro in der Stunde. Bei einem festen Gehalt für 40 Stunden in der Woche kommt dabei ein Brutto-Lohn von 1532 Euro heraus. Provisionen werden unabhängig vom Mindestlohngesetz gezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Nüsschen meint

    14. Januar 2017 at 12:49

    Hallo, muss ich meinen AG zur Zahlung des MiLo auffordern? Steht mir ein solcher überhaupt zu?
    Arbeite 32,5 Stunden wöchentlich als gelernte RE FA in einer Kanzlei als einzige Angestellte. Im Arbeitsvertrag ist als Festgehalt € 878,00 brutto angegeben. Netto verbleiben dann € 568,00. Leider gibt es für diese Berufsgruppe keinen Tarifvertrag, jeder AG entscheidet selbst, was er als Lohn zahlt. Eine Freundin arbeitet im gleichen Job 20 Wochenstunden und hat netto ungefähr das raus, was ich brutto verdiene. Nun war gestern eine Prüfern der deutschen Rentenversicherung da, hat sich Kopien von meinen Lohnabrechnungen und den entsprechenden Meldungen gemacht und sich nach 2 Stunden mit den Worten „wir sehen uns dann in 5 Jahren wieder“ verabschiedet. Demnach muss das so dann ja wohl in Ordnung sein!?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Januar 2017 at 9:52

      Hallo Nüsschen,

      Beschäftigten, die 18 Jahre oder älter sind, steht nach dem Gesetz wie auch allen anderen Arbeitnehmern in Ihrer Branche der Mindestlohn zu. Klären Sie am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht das mögliche Vorgehen in Ihrem Fall.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Karin G. meint

    12. Januar 2017 at 12:58

    Wie sieht es denn während einer Probezeit aus. Ich habe am 01.12.2016 mit 8,50 EUR Stundenlohn angefangen. Meine Probezeit dauert bis 31.05.2017.

    Ist mein Stundenlohn ab 01.01.2017 8,84 EUR oder gibt es da eine Übergangsregel?

    Für Ihre Hilfe ganz lieben Dank im voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Januar 2017 at 8:48

      Hallo Karin,
      uns ist keine Übergangsregel in diesem Sinne bekannt. Ihr Arbeitgeber ist normalerweise unabhängig von Ihrer Probezeit dazu verpflichtet, Ihnen ab dem 1. Januar 2017 den neuen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Markus S. meint

        17. April 2019 at 12:16

        Hallo ich habe auch mal eine Frage. Seit einführung des Mindestlohn wird nach monatigen Betteln unser AV geändert. Früher hatte ich 40 Std. Mit Einführung dann nur noch 33 Std. Und diese Jahr soll er auf 32 geändert werden. Es wird aber stillschweigen darüber erwartet das man jeden Tag von 8 bis mind. 1630Uhr arbeitet. Wir führen einen Tagesbericht wie auch Monatsbericht. Ist das alles rechtens so?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          26. April 2019 at 12:38

          Hallo Markus,

          die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten sind einzuhalten. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten

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