Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Maximale Kündigungsfrist

Maximale Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: Wo liegt sie?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Arbeitnehmer, die zu neuen Ufern aufbrechen möchten und daher eine neue Arbeitsstelle suchen, können ihrem aktuellen Unternehmen in der Regel nicht ohne Weiteres den Rücken kehren. Vielmehr sind sie dazu verpflichtet, eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten. Lediglich bei einem Aufhebungsvertrag oder einer fristlosen Kündigung können sie diese umgehen.

Gibt es im Arbeitsrecht so etwas wie eine maximale Kündigungsfrist?
Gibt es im Arbeitsrecht so etwas wie eine maximale Kündigungsfrist?

§ 622 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) widmet sich der gesetzlichen Kündigungsfrist für Beschäftigte. Diese liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats. Im Arbeitsrecht ist es jedoch durchaus gestattet, längere Fristen im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag zu vereinbaren.

Kurz & knapp: Maximale Kündigungsfrist

Wo liegt die maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 allerdings eine Frist von drei Jahren als zu lang und daher unzumutbar an (Az.: 6 AZR 158/16).

Gibt es eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Nein, auch eine solche gibt es nicht. Die Frist für eine Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers darf jedoch nie länger sein als die des Arbeitgebers. Bei einer längeren Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, reduziert sich diese für den Arbeitnehmer dennoch auf die Kündigungsfrist des Arbeitgebers.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag viel zu lang angesetzt ist?

Welche Möglichkeiten Beschäftigte bei zu langen Kündigungsfristen haben, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Aber wo liegt die maximale Kündigungsfrist? Existiert überhaupt eine Obergrenze oder können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter so lange an das Unternehmen binden, wie es ihnen gefällt? Diese Fragen klären wir im vorliegenden Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, was Sie als Arbeitnehmer tun können, wenn Ihnen die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag viel zu lang vorkommt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Maximale Kündigungsfrist
  • Welche Kündigungsfrist ist maximal zulässig?
    • Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer bei einer zu langen Kündigungsfrist?

Welche Kündigungsfrist ist maximal zulässig?

Wie lange darf eine Kündigungsfrist maximal sein?
Wie lange darf eine Kündigungsfrist maximal sein?

Allgemein soll die Kündigungsfrist sicherstellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausreichend Zeit haben, um einen Ersatz zu finden: Arbeitgeber können einen neuen Mitarbeiter suchen, Beschäftigte wiederum eine neue Arbeitsstelle.

Möchten Arbeitnehmer das Unternehmen aus eigenem Antrieb verlassen, kann sie eine unverhältnismäßig lange Frist allerdings in ihrer beruflichen Freiheit einschränken.

Dennoch existiert so etwas wie eine maximale gesetzliche Kündigungsfrist nicht. Arbeitgeber haben daher grundsätzlich das Recht, im Arbeitsvertrag eine sehr lange Frist anzuberaumen. Gemäß § 622 Absatz 6 BGB darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer jedoch niemals länger sein als die für Arbeitgeber. Ist die vom Chef gewünschte Frist also übermäßig lang, muss auch er sich daran halten.

Doch auch wenn das Gesetz keine maximale Kündigungsfrist vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 entschieden, dass eine solche Frist durchaus zu lang sein kann (Az.: 6 AZR 158/16):

  • In dem Fall ging es um eine Kündigungsfrist von drei Jahren, die das Gericht als unzumutbar ansah, da sie den Beschäftigten unangemessen benachteilige.
  • Begründet wurde diese Entscheidung mitunter folgendermaßen: Selbst wenn der Betroffene drei Jahre lang freigestellt wäre und sein Gehalt weiterhin ausbezahlt bekäme, würde diese Zeitspanne einer Arbeitslosigkeit gleichkommen.
  • Daher wären die Wiedereinstiegschancen des Arbeitnehmers ins Berufsleben enorm beeinträchtigt, weshalb die maximale Kündigungsfrist in diesem Fall unter drei Jahren liegen müsse.

Bedenken Sie: Nur in seltenen Ausnahmefällen werden Kündigungsfristen im Arbeitsrecht als unwirksam angesehen. Die Gerichte zweifeln die Wirksamkeit einzelner Fristen nicht automatisch an, nur weil sie es dem betroffenen Beschäftigten erschweren, das Unternehmen zu verlassen. Daher kann nicht pauschal gesagt werden, dass eine maximale Kündigungsfrist von drei Jahren in jedem Fall zu lang ist. Es kommt stets auf die jeweiligen Umstände an.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer bei einer zu langen Kündigungsfrist?

Auch die längste Kündigungsfrist darf Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Auch die längste Kündigungsfrist darf Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Auch wenn keine maximale gesetzliche Kündigungsfrist existiert, sollten Sie als Beschäftigter eine überdimensional lange Frist nicht einfach so hinnehmen. Schließlich müssen stets auch Ihre Interessen gewahrt werden.

Erscheint Ihnen die Frist für eine Kündigung im Arbeitsvertrag als zu lang, sollten Sie diesen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, damit er Sie entsprechend beraten kann. Das Gleiche gilt, wenn Sie feststellen, dass Ihre Frist länger ist als die Ihres Arbeitgebers.

Wichtig: Werden Sie durch eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag unangemessen benachteiligt, ist diese normalerweise automatisch unwirksam. Stattdessen finden dann die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Ihre Kündigungsfrist würde hier also vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats betragen (§ 622 Absatz 1 BGB).

Quellen und weiterführende Links

  • § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,44 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist: Was sollten Beschäftigte beachten?
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Das große Ziel vieler Arbeitnehmer
  • Arbeitsvertrag für einen Minijob: Das muss enthalten sein
  • Ist ein Arbeitsvertrag nur schriftlich zulässig?
  • Können Überstunden verfallen?
  • Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Was gilt?
  • Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Wann ist sie zulässig?
  • Arbeitsvertrag: Rechte sowie Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Befristeter Arbeitsvertrag – Was sagt das Arbeitsrecht zur zeitlichen Begrenzung?
  • Kündigungsfrist in der Probezeit: Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige