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Maximale Arbeitszeit: Was ist gesetzlich erlaubt?

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key facts

  • Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden, kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
  • Pro Woche dürfen regulär maximal 48 Stunden gearbeitet werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 60 Stunden erlaubt, sofern ein gesetzlicher Ausgleich innerhalb des zulässigen Zeitraums erfolgt.
  • Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet.

Gesetzliche Regelung zur maximalen Arbeitszeit

Das Arbeitsschutzgesetz legt eine maximale Arbeitszeit fest.
Das Arbeitsschutzgesetz legt eine maximale Arbeitszeit fest.

Inhalt

  • Gesetzliche Regelung zur maximalen Arbeitszeit
    • Tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit
  • Maximale Arbeitszeiten in der Tabellen-Übersicht
  • Besondere Regelungen und Ausnahmen
  • Häufige Fragen zur maximalen Arbeitszeit

Wie lange darf man in Deutschland eigentlich arbeiten? Ob zehn Stunden am Tag, 48 Stunden in der Woche oder Bereitschaftsdienst – die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist klar geregelt. Doch nicht immer gilt für alle Tätigkeiten dieselbe Vorgabe. In diesem Ratgeber erklären wir, was laut Arbeitszeitgesetz zulässig ist, welche Unterschiede zwischen Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit bestehen und worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.

Gesetzliche Höchstarbeitszeit im Nebenjob: Arbeitszeiten aus verschiedenen Tätigkeiten werden zusammengerechnet.
Gesetzliche Höchstarbeitszeit im Nebenjob: Arbeitszeiten aus verschiedenen Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

Die maximale Arbeitszeit ist in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer-Gesundheit und legt verbindlich fest, wie viel gearbeitet werden darf. Grundsätzlich gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag als zulässig. Das bedeutet: An maximal sechs Tagen in der Woche dürfen Arbeitnehmer je acht Stunden arbeiten. Daraus ergibt sich eine mögliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.

Allerdings erlaubt das Gesetz in bestimmten Fällen eine Verlängerung der maximale Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet wird. Diese Regelung ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, die in manchen Berufsfeldern unerlässlich sein können.

Pausenzeiten sind nicht in der Arbeitszeit enthalten. Gleichzeitig sind sie gesetzlich vorgeschrieben: Ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten.

Tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit

Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt mit entsprechendem Ausgleich bei zehn Stunden. Ohne Ausgleich bleibt es bei acht Stunden. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden.

Für die Woche ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Wird an fünf Tagen gearbeitet, kann die Arbeitszeit pro Tag entsprechend länger ausfallen, solange der Durchschnitt eingehalten wird. In Ausnahmefällen kann die Höchstarbeitszeit pro Woche zeitweise auf bis zu 60 Stunden steigen, sofern der gesetzliche Ausgleich innerhalb des zulässigen Zeitraums erfolgt.

Eine explizite Regelung zur monatlichen Höchstarbeitszeit gibt es im Gesetz nicht. Rechnerisch ergibt sich bei einer Sechs-Tage-Woche ein monatliches Maximum von etwa 208 Stunden (48 Wochenstunden x 4,33 Wochen). Auch hier gilt: Zeitweise Mehrarbeit ist möglich, muss aber ausgeglichen werden.

Maximale Arbeitszeiten in der Tabellen-Übersicht

ZeitraumReguläre HöchstarbeitszeitMögliche AusnahmenBesonderheiten
Pro Tag8 StundenBis zu 10 Stunden mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 WochenPausen nicht eingerechnet (mind. 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std.)
Pro Woche48 StundenBis zu 60 Stunden, wenn Ausgleich erfolgtDurchschnitt über Ausgleichszeitraum muss 48 Std. einhalten
Pro Monatca. 208 StundenTemporär mehr möglich, sofern gesetzlicher Ausgleich gewährleistet istKeine explizite Regelung im Gesetz, rechnerisch aus Wochenwert abgeleitet

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Die maximale Arbeitszeit für Schwerbehinderte kann verringert sein.
Die maximale Arbeitszeit für Schwerbehinderte kann verringert sein.

Nicht für alle Berufsgruppen gelten dieselben Regeln. So bestehen für bestimmte Tätigkeiten, etwa im Gesundheitswesen, im Straßenverkehr oder bei Bereitschaftsdiensten, abweichende Regelungen. Ärzte dürfen beispielsweise länger arbeiten, wenn entsprechende Ruhezeiten gewährleistet sind und sie der sogenannten „Opt-out“-Regelung zustimmen. Auch für Lkw-Fahrer gelten eigene europarechtliche Vorschriften zur Arbeitszeit.

Bei Werkstudenten und in Nebenjobs gelten die Arbeitszeitgrenzen ebenso. Arbeitszeiten aus verschiedenen Tätigkeiten müssen gegebenenfalls zusammengerechnet werden. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf insgesamt nicht überschritten werden.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Schutzrechte geltend machen, die eine Arbeitszeitverkürzung oder individuelle Anpassung ermöglichen.

Häufige Fragen zur maximalen Arbeitszeit

Was ist die gesetzliche maximale Arbeitszeit pro Tag mit Pause?

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden ohne Pause. Mit 45 Minuten Pause wären Sie also 10:45 Stunden im Betrieb. Die Pausenregelung schreibt entsprechende Pausen vor.

Gibt es Unterschiede bei der Höchstarbeitszeit pro Tag mit Nebenjob?

Ja, alle Arbeitsverhältnisse werden zusammengerechnet. Die Grenze von 10 Std./Tag bzw. 48 Std./Woche darf insgesamt nicht überschritten werden.

Welche Ausnahmen gibt es von der Höchstarbeitszeit?

Bei bestimmten Berufen wie Ärzten, Pflegekräften oder im Verkehr kann die maximale Arbeitszeit verlängert werden, wenn gesetzliche Ausgleichsregelungen eingehalten werden. Hier können Sie mehr erfahren.

Wie hoch ist die Höchstarbeitszeit bei Teilzeitarbeit?

Auch im Teilzeitjob gilt: max. 10 Stunden pro Tag. Die konkreten Regelungen sind im jeweiligen Arbeitsvertrag nachlesbar.





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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

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