Key facts
- Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden, kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
- Pro Woche dürfen regulär maximal 48 Stunden gearbeitet werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 60 Stunden erlaubt, sofern ein gesetzlicher Ausgleich innerhalb des zulässigen Zeitraums erfolgt.
- Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet.
Gesetzliche Regelung zur maximalen Arbeitszeit

Inhalt
Wie lange darf man in Deutschland eigentlich arbeiten? Ob zehn Stunden am Tag, 48 Stunden in der Woche oder Bereitschaftsdienst – die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist klar geregelt. Doch nicht immer gilt für alle Tätigkeiten dieselbe Vorgabe. In diesem Ratgeber erklären wir, was laut Arbeitszeitgesetz zulässig ist, welche Unterschiede zwischen Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit bestehen und worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.
Die maximale Arbeitszeit ist in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer-Gesundheit und legt verbindlich fest, wie viel gearbeitet werden darf. Grundsätzlich gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag als zulässig. Das bedeutet: An maximal sechs Tagen in der Woche dürfen Arbeitnehmer je acht Stunden arbeiten. Daraus ergibt sich eine mögliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
Allerdings erlaubt das Gesetz in bestimmten Fällen eine Verlängerung der maximale Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet wird. Diese Regelung ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, die in manchen Berufsfeldern unerlässlich sein können.
Pausenzeiten sind nicht in der Arbeitszeit enthalten. Gleichzeitig sind sie gesetzlich vorgeschrieben: Ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten.
Tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt mit entsprechendem Ausgleich bei zehn Stunden. Ohne Ausgleich bleibt es bei acht Stunden. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden.
Für die Woche ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Wird an fünf Tagen gearbeitet, kann die Arbeitszeit pro Tag entsprechend länger ausfallen, solange der Durchschnitt eingehalten wird. In Ausnahmefällen kann die Höchstarbeitszeit pro Woche zeitweise auf bis zu 60 Stunden steigen, sofern der gesetzliche Ausgleich innerhalb des zulässigen Zeitraums erfolgt.
Eine explizite Regelung zur monatlichen Höchstarbeitszeit gibt es im Gesetz nicht. Rechnerisch ergibt sich bei einer Sechs-Tage-Woche ein monatliches Maximum von etwa 208 Stunden (48 Wochenstunden x 4,33 Wochen). Auch hier gilt: Zeitweise Mehrarbeit ist möglich, muss aber ausgeglichen werden.
Maximale Arbeitszeiten in der Tabellen-Übersicht
Zeitraum | Reguläre Höchstarbeitszeit | Mögliche Ausnahmen | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Pro Tag | 8 Stunden | Bis zu 10 Stunden mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen | Pausen nicht eingerechnet (mind. 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std.) |
Pro Woche | 48 Stunden | Bis zu 60 Stunden, wenn Ausgleich erfolgt | Durchschnitt über Ausgleichszeitraum muss 48 Std. einhalten |
Pro Monat | ca. 208 Stunden | Temporär mehr möglich, sofern gesetzlicher Ausgleich gewährleistet ist | Keine explizite Regelung im Gesetz, rechnerisch aus Wochenwert abgeleitet |
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Nicht für alle Berufsgruppen gelten dieselben Regeln. So bestehen für bestimmte Tätigkeiten, etwa im Gesundheitswesen, im Straßenverkehr oder bei Bereitschaftsdiensten, abweichende Regelungen. Ärzte dürfen beispielsweise länger arbeiten, wenn entsprechende Ruhezeiten gewährleistet sind und sie der sogenannten „Opt-out“-Regelung zustimmen. Auch für Lkw-Fahrer gelten eigene europarechtliche Vorschriften zur Arbeitszeit.
Bei Werkstudenten und in Nebenjobs gelten die Arbeitszeitgrenzen ebenso. Arbeitszeiten aus verschiedenen Tätigkeiten müssen gegebenenfalls zusammengerechnet werden. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf insgesamt nicht überschritten werden.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Schutzrechte geltend machen, die eine Arbeitszeitverkürzung oder individuelle Anpassung ermöglichen.
Häufige Fragen zur maximalen Arbeitszeit
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden ohne Pause. Mit 45 Minuten Pause wären Sie also 10:45 Stunden im Betrieb. Die Pausenregelung schreibt entsprechende Pausen vor.
Ja, alle Arbeitsverhältnisse werden zusammengerechnet. Die Grenze von 10 Std./Tag bzw. 48 Std./Woche darf insgesamt nicht überschritten werden.
Bei bestimmten Berufen wie Ärzten, Pflegekräften oder im Verkehr kann die maximale Arbeitszeit verlängert werden, wenn gesetzliche Ausgleichsregelungen eingehalten werden. Hier können Sie mehr erfahren.
Auch im Teilzeitjob gilt: max. 10 Stunden pro Tag. Die konkreten Regelungen sind im jeweiligen Arbeitsvertrag nachlesbar.
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