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Manteltarifvertrag: Was ist das eigentlich?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 18. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Manteltarifvertrag

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag ist eine bestimmte vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, beziehungsweise ihren jeweiligen Repräsentanten, also Gewerkschaften oder Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden.

Welche Regelungen enthält ein Manteltarifvertrag?

In einem Manteltarifvertrag werden in der Regel allgemeine und längerfristige Vereinbarungen getroffen, beispielsweise zu Urlaubstagen, Krankmeldung auf der Arbeit und vermögenswirksamen Leistungen. Hier finden Sie eine Liste möglicher Themen, die in einem Manteltarifvertrag behandelt werden können.

Gibt es einen Manteltarifvertrag für Arbeiter im Öffentlichen Dienst?

Ja, gibt es; und zwar gleich in mehrfacher Ausführung: Den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, kurz TVöD, für Bund und Kommunen und den TV-L für die einzelnen Bundesländer (außer Hessen, dort gilt der TV-H).

Was sind die Vorteile vom Manteltarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag kann dahingehend Vorteile haben, dass durch ihn viele allgemeine Fragen zu den Arbeitsbedingungen für einen längeren Zeitraum geregelt und damit erst einmal „vom Tisch“ sind. Das kann einerseits für Klarheit und Entlastung sorgen und andererseits auch mehr Kapazitäten für die Verhandlung anderer Themen, beispielsweise der Vergütung, freisetzen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Manteltarifvertrag
  • Der Manteltarifvertrag einfach erklärt
    • Was wird in einem Manteltarifvertrag alles geregelt?
  • Wann gilt ein Manteltarifvertrag?
    • Was ist der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag?
    • Welche Kündigungsfristen gelten für einen Manteltarifvertrag?

Der Manteltarifvertrag einfach erklärt

Manteltarifvertrag: Was ist die Definition?
Manteltarifvertrag: Was ist die Definition?

In einem Manteltarifvertrag, abgekürzt auch MTV, vereinbaren Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen bestimmte Rahmenbedingungen dafür, wie ein Arbeitsverhältnis gestaltet werden soll. In der Regel wird ein solcher Vertrag für eine Branche, eine Region oder eine bestimmte Berufsgruppe abgeschlossen und legt sich wie ein Mantel über alle weiteren Regelungen und Bestimmungen, beispielsweise weitere Tarifverträge. Beide Parteien arbeiten einen solchen Vertrag miteinander in Tarifverhandlungen aus, in der Regel dadurch, dass sie sich auf Kompromisse einigen. Ein Manteltarifvertrag hat normalerweise eine lange Laufzeit. Manchmal gilt ein Manteltarifvertrag sogar unbefristet.

Für Tarifverträge gibt es in Deutschland ein eigenes Gesetz, das folgerichtig Tarifvertragsgesetz, kurz TVG, heißt. Dort wird festgehalten, was ein Tarifvertrag überhaupt ist:

§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags
(1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen,
die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und
betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.

Wenn ein Manteltarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einzelnen Unternehmen abgeschlossen wird, spricht man auch von einem Haustarifvertrag.

Was wird in einem Manteltarifvertrag alles geregelt?

Ein Manteltarifvertrag ist dazu da, längerfristige Regelungen zu Arbeitsbedingungen zu treffen. Durch ihre lange und in manchen Fällen sogar unbegrenzte Laufzeit konzentrieren sich die Inhalte eher auf allgemeine Regelungen und nicht auf Entgeltlöhne. Mögliche Inhalte im Manteltarifvertrag sind:

Manteltarifvertrag: Urlaub und Weihnachtsgeld sind oft Bestandteil der Verhandlungen
Manteltarifvertrag: Urlaub und Weihnachtsgeld sind oft Bestandteil der Verhandlungen
  • Arbeitszeiten
  • Krankheitsregelungen
  • Sonderzahlungen
  • Urlaubstage
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Zuschläge (zum Beispiel für Nachtarbeit)

Der genaue Inhalt vom Manteltarifvertrag ist jedoch nicht vorgegeben. Ob und in welcher Form die entsprechenden Themen ihren Weg in den Vertrag finden, ist Verhandlungssache.

Vereinbarungen über Löhne werden meistens über einen kürzeren Zeitraum getroffen und regelmäßig neu diskutiert. Im Manteltarifvertrag findet das Gehalt daher in der Regel keine Erwähnung. Häufiger wird dieses Thema in einem separaten Entgelttarifvertrag oder auch einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag behandelt.

Wann gilt ein Manteltarifvertrag?

Ob, wann und für wen ein Manteltarifvertrag bindend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt drei verschiedene Szenarien, in denen ein Manteltarifvertrag Gültigkeit hat:

  1. Beide Seiten sind tarifgebunden: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind Mitglied in einem Verband beziehungsweise einer Gewerkschaft. In diesem Fall besteht Tarifbindung und das entsprechende Arbeitsverhältnis fällt in den Geltungsbereich, den der Manteltarifvertrag abdeckt.
  2. Allgemeine Verbindlichkeit: Das Bundesarbeitsministerium kann auf Antrag der Tarifsvertragsparteien einen Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Diese Art der Gültigkeit kann sich auf ein Bundesland oder auch auf eine bestimmte Branche beziehen. In einem solchen Fall steht die Allgemeinverbindlichkeit über der Tarifgebundenheit und der Manteltarifvertrag gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
  3. Der Manteltarifvertrag ist im Arbeitsvertrag vermerkt: Mithilfe einer sogenannten Bezugnahmeklausel kann in einem Arbeitsvertrag auf einen bestehenden Tarifvertrag verwiesen, also ein Bezug hergestellt werden. Dadurch werden die Regelungen des Manteltarifs quasi Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Was ist der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag kann einen Arbeitsvertrag inhaltlich beeinflussen
Ein Manteltarifvertrag kann einen Arbeitsvertrag inhaltlich beeinflussen

Die größten Unterschiede zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag sind die Laufzeit und ihr Inhalt: Während beim Manteltarifvertrag längerfristig gedacht wird und die Regelungen daher eher allgemeiner Natur sind, wird es beim Gehaltstarifvertrag kürzer und konkreter. Hier werden die Gehälter verhandelt und festgelegt.

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe anderer Tarifvertragsarten: Ein Rahmentarifvertrag hat zum Beispiel ebenfalls eine eher lange Laufzeit, konzentriert sich oftmals jedoch auf Lohn- und Gehaltsgruppen. Zwischen Rahmentarifvertrag und Manteltarifvertrag ist der Unterschied also vor allem inhaltlicher Natur. Die Laufzeiten sind in beiden Fällen in der Regel auf einen längeren Zeitraum ausgelegt.

Die Liste der Tarifvertragsarten geht noch weiter: Ein Firmentarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Betrieb geschlossen. Außerdem gibt es noch Anschlusstarifverträge, die sich nahtlos an einen vorherigen Tarifvertrag anschließen können, wenn dieser ausläuft. Und die sogenannten Paralleltarifverträge entstehen, wenn mehrere Gewerkschaften Tarifverträge für denselben Geltungsbereich abschließen. In einem solchen Fall kommt es dann meistens darauf an, ob und in welcher Gewerkschaft ein Arbeitnehmer Mitglied ist: Entweder gilt für ihn der eine oder der andere Tarifvertrag – oder eben gar keiner.

Welche Kündigungsfristen gelten für einen Manteltarifvertrag?

Die Kündigungsfrist für einen Manteltarifvertrag ist Verhandlungssache.
Die Kündigungsfrist für einen Manteltarifvertrag ist Verhandlungssache.

Beim Manteltarifvertrag ist die Laufzeit auf größere Zeiträume festgelegt. Manchmal fehlt das Auslaufdatum ganz.

Wenn ein Manteltarifvertrag unbefristet gültig ist, also kein Ende der Laufzeit festgelegt wurde, behält er seine Gültigkeit so lange, bis er gekündigt wird. Die Fristen, die hierfür eingehalten werden müssen, werden von beiden Vertragsparteien verhandelt und festgelegt. In der Regel beträgt sie mindestens drei Monate, kann jedoch auch deutlich länger sein.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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