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Kündigung zum Monatsende: Welche Fristen müssen Sie kennen?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Kündigung zum Monatsende

Was bedeutet „zum Ende des Monats kündigen“?

Die Kündigung zum Ende des Monats bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis am Ende des Monats endet. In dieser Tabelle zeigen wir Ihnen, welches Datum bei der Kündigung zum Monatsende gilt.

Ab wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt ab dann, wenn Sie dem Arbeitgeber abgegeben wird, oder ab dem Tag, an dem Sie in seinem Briefkasten zugestellt wird.

Wie gebe ich die Kündigung ab?

Eine Kündigung ist nur schriftlich gültig. Ob Sie Ihre Kündigung postalisch verschicken oder den Brief persönlich überreichen, ist Ihnen überlassen. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen hier ein Muster zur Kündigung zur Verfügung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung zum Monatsende
  • Was ist die Kündigung zum Monatsende?
    • Arbeitnehmer: Welches Datum gilt bei der Kündigung zum Monatsende?
    • Arbeitgeber: Wann muss die Kündigung zum Monatsende erfolgen?
  • Wie schreibe ich eine Kündigung zum Monatsende?

Was ist die Kündigung zum Monatsende?

Kündigung zum Monatsende: Wann Sie diese abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie  Arbeitgeber oder -nehmer sind
Kündigung zum Monatsende: Wann Sie diese abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie Arbeitgeber oder -nehmer sind

Im Arbeitsvertrag kommt die Formulierung häufig vor und für viele stellt sich die Frage: Was genau bedeutet „Kündigung vier Wochen zum Monatsende“? Um ungültige Kündigungen zu vermeiden, ist es für Arbeitgeber und -nehmer wichtig, die genaue Bedeutung und die unterschiedlichen Fristen zu kennen. Wie kündigt man also richtig zum Monatsende?

Für Arbeitnehmer gilt in der Regel eine vierwöchige Kündigungsfrist, unabhängig von der Länge des Beschäftigungsverhältnisses. Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Außerdem darf für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist gelten als für den Arbeitgeber. Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, so richtet sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungszeit.

Arbeitnehmer: Welches Datum gilt bei der Kündigung zum Monatsende?

Für Arbeitnehmer beträgt die Frist der Kündigung vier Wochen zum Monatsende. Die Regelung der Kündigung für Arbeitnehmer ist in § 622 Abs. 1 BGB festgehalten:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

In manchen Fällen erfolgt die Kündigung nicht nur zum Monatsende, sondern auch zum 15. des Monats
In manchen Fällen erfolgt die Kündigung nicht nur zum Monatsende, sondern auch zum 15. des Monats

Das heißt, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Kalenderwochen – also 28 Tagen – einzuhalten hat. Die vierwöchige Frist gilt für Arbeitnehmer bei der Kündigung zum Monatsende.

In manchen Fällen wird die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer auch auf individueller Basis im Arbeitsvertrag festgehalten. Diese darf in solchen Fällen aber nicht länger ausfallen als die Frist für Arbeitgeber.

Arbeitnehmer, die eine vierwöchige Kündigungsfrist haben, können entscheiden, ob Sie zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats kündigen möchten. Soll Ihr letzter Arbeitstag der 15. Juli sein, so muss die Kündigung am 17. Juni eingehen.

Wie berechnet man also die Kündigungsfrist zum Monatsende? In folgender Tabelle finden Sie die letztmöglichen Tage, an denen Sie Ihre Kündigung bei einer Frist von vier Wochen (28. Tagen) einreichen können.

Eingang der Kündigung zum 15. amEingang der Kündigung zum Monatsende amEingang der Kündigung an einem Monat mit
18. des Monats03. des Monats31 Tagen
17. des Monats02. des Monats30 Tagen
15. des Monats (ggf. am 16. bei einem Schaltjahr)31. des Vormonats (ggf. 1. des Monats)28 Tagen (ggf. 29 Tagen bei einem Schaltjahr)
In der Probezeit ist eine Kündigung zum Monatsende gültig, wenn sie zwei Wochen vorher erfolgt
In der Probezeit ist eine Kündigung zum Monatsende gültig, wenn sie zwei Wochen vorher erfolgt

Wenn Sie bei einer Frist von vier Wochen zum 30. September kündigen möchten, dann muss Ihre Kündigung spätestens am 02. September zugehen.

Um zu vermeiden, dass Ihre Kündigung unwirksam oder sich auf einen späteren Monat verschiebt, vergewissern Sie sich, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht.

Die Kündigung in der Probezeit erfolgt auch zum Monatsende. Die Frist fällt jedoch deutlich geringer aus. Bei einer Probezeit von bis zu sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist laut § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. Diese Kündigungsfrist gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Arbeitgeber: Wann muss die Kündigung zum Monatsende erfolgen?

Arbeitgeber, die einer Arbeitskraft die Kündigung erteilen möchten, halten sich an andere Fristen. Diese Fristen richten sich nach der Länge des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Je länger der Mitarbeiter tätig war, desto länger fällt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie Beschäftigte zum Monatsende kündigen können.

Länge des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats
Zwei JahreEinen Monat
Fünf JahreZwei Monate
Acht JahreDrei Monate
Zehn JahreVier Monate
Zwölf JahreFünf Monate
15 JahreSechs Monate
20 JahreSieben Monate

Für jede dieser Fristen gilt, dass die Kündigung am Ende des Monats wirksam wird. Wie sich die verschiedenen Fristen berechnen lassen, zeigen die folgenden Beispiele:

  • Bei einem 15-jährigen Arbeitsverhältnis beträgt die Frist für die Kündigung sechs Monate zum Monatsende. Soll das Arbeitsverhältnis also am 30. Juni enden, informieren Sie den Arbeitnehmer spätestens am 31. Dezember des Vorjahres.
  • Im Falle einer Beschäftigung von über acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Monatsende. Möchten Sie einem Angestellten am 31. Oktober kündigen, muss dieser bis zum 31. Juli ordnungsgemäß davon erfahren.
  • Einem Angestellten, den Sie nach fünf Jahren Tätigkeit am 30. Mai kündigen möchten, bringen Sie bis zum 30. März in Kenntnis, da die Kündigung zwei Monate zum Monatsende betragen soll.
  • Für die Kündigung von Angestellten, die länger als zwei Jahre tätig sind, gilt eine etwas geringere Frist. Die Kündigung beträgt hier einen Monat zum Monatsende. Eine Kündigung, die am 30. April in Kraft treten soll, kündigen Sie bis zum 31. März an.

Wie schreibe ich eine Kündigung zum Monatsende?

Eine Kündigung, die Sie telefonisch oder per E-Mail einreichen, ist unwirksam. § 623 BGB hält nämlich fest, dass:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Gültig ist somit nur die schriftliche Form einer Kündigung zum Monatsende. Unsere Vorlage zeigt Ihnen, wie Sie eine Kündigung formulieren. Dieses Muster können Sie herunterladen und individuell anpassen.

Ob Sie die Kündigung sechs Wochen zum Monatsende einreichen oder die Kündigung vom Arbeitsvertrag drei Monate zum Monatsende beträgt – das Muster muss individuell von Ihnen angepasst werden

Muster einer Kündigung zum Monatsende (Arbeitgeber)
Laden Sie hier kostenlos das Muster für Arbeitgeber herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Kündigung zum Monatsende (Arbeitgeber) (.doc)
Kündigung zum Monatsende (Arbeitgeber) (.pdf)

Muster einer Kündigung zum Monatsende (Arbeitnehmer)
Laden Sie hier kostenlos das Muster für Arbeitnehmer herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Kündigung zum Monatsende (Arbeitnehmer) (.doc)
Kündigung zum Monatsende (Arbeitnehmer) (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

  • § 622 BGB
  • § 623 BGB
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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