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Kündigung per Einschreiben: Ist dies Pflicht?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 21. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Verschicken Sie eine Kündigung per Einschreiben an den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer, erhalten Sie einen Nachweis über den Versand.
  • Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie die fristgerechte Zustellung des Kündigungsschreibens im Zuge eines Rechtsstreits belegen müssen.
  • Für die Wirksamkeit der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt der Zustellung entscheidend. Dieser kann abhängig von der gewählten Art des Einschreibens variieren. 

Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden: Was ist zu beachten?

Lässt sich die Zustellung einer Kündigung per Einschreiben belegen?
Lässt sich die Zustellung einer Kündigung per Einschreiben belegen?

Inhalt

  • Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden: Was ist zu beachten?
    • Welches Einschreiben ist bei einer Kündigung am besten?
  • FAQ: Kündigung vom Arbeitsvertrag per Einschreiben

Damit durch eine Kündigung ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, schreibt der Gesetzgeber die Schriftform vor. Darüber hinaus muss das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugehen, denn erst dadurch wird die Kündigung wirksam.

Um sicherzustellen, dass das Schreiben auch tatsächlich beim Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer ankommt, ist zum Beispiel eine persönliche Übergabe möglich. Alternativ dazu kommt ein Versand per Post in Betracht. Um den Zugang nachzuweisen, wird die Kündigung häufig als Einschreiben verschickt. Doch ist die Zustellung einer Kündigung per Einschreiben wirklich rechtssicher?

Grundsätzlich ist eine Kündigung per Einschreiben gültig, wenn der Absender die rechtzeitige und ordnungsgemäße Zustellung des Schreibens beweisen kann. Vorgeschrieben ist diese Versandart aber nicht. So ist auch die Versendung als Brief, per Bote oder eine persönliche Übergabe möglich.

Achtung! Wird eine Kündigung mit einem Einschreiben verschickt, belegt der Postbote lediglich die Zustellung eines Briefes. Einen Nachweis darüber, dass der Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen wurde, ist dies allerdings nicht. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Kündigung persönlich abzugeben und sich den Empfang des Schreibens bestätigen zu lassen.

Welches Einschreiben ist bei einer Kündigung am besten?

Kündigung per Einschreiben oder persönlich: Was ist besser?
Kündigung per Einschreiben oder persönlich: Was ist besser?

Wer wichtige Unterlagen wie eine Kündigung per Einschreiben verschicken will, sollte sich im Vorfeld überlegen, welche Art von Einschreiben dafür am besten geeignet ist. Denn die Deutsche Post bietet insgesamt folgende Optionen an:

  • Einschreiben
  • Einschreiben Einwurf
  • Einschreiben Rückschein

Die Einschreiben unterscheiden sich dabei in der Art der Zustellung und der Dokumentation dieser. Einen Überblick dazu liefert die nachfolgende Tabelle:

Art des Ein­schrei­bensNach­verfolg­bar­keitZu­stel­lung
Ein­schrei­ben Ein­wurfSendungs­ver­fol­gungEin­wurf in den Brief­kasten wird doku­men­tiert
Ein­schrei­benSendungs­ver­fol­gungZu­ste­llung gegen Unter­schrift des Em­pfän­gers
Ein­schrei­ben Rück­scheinSendungs­ver­fol­gungZustel­lung gegen Unter­schrift des Em­pfän­gers, Rück­schein mit Unter­schrift geht als Nach­weis an den Ab­sen­der zurück

Wie die Übersicht zeigt, ist für eine Kündigung das Einwurf Einschreiben nur bedingt geeignet. Denn dabei wird ausschließlich der Einwurf in den Briefkasten bestätigt. Ob dieser geleert und die Kündigung somit zugestellt wird, bestätigt dieses hingegen nicht.

Auch das „normale“ Einschreiben ist meist nicht die beste Option. Denn auch in diesem Fall gibt es keinen eindeutigen Nachweis darüber, ob der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben auch tatsächlich erhalten hat. So können auch Ehepartner als empfangsberechtigte Person den Brief annehmen.

Besser kann es daher sein, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Denn dann muss die Zustellung durch die Unterschrift des Empfängers quittiert werden. Der Absender erhält anschließend den originalen Beleg mit der Signatur und dem Zustelldatum übermittelt. Ist der Empfänger allerdings nicht zugegen, kann sich die Zustellung der Kündigung verschieben. Möglich ist etwa eine Weiterleitung in eine Postfiliale. Wird das Einschreiben dort nicht abgeholt, ist die Kündigung nicht wirksam bzw. gilt als nicht zugestellt.

Ungeachtet der Art des Einschreibens gilt: Erhalten Sie keine Reaktion auf eine Kündigung per Einschreiben, sollten Sie den Empfänger direkt kontaktieren. 

Übrigens! Kündigung per Einschreiben: Welches Datum zählt?

Das Datum auf dem Briefkopf des Kündigungsschreibens spielt für die Kündigungsfrist üblicherweise keine Rolle, schließlich können bis zum Versand mehrere Tage vergehen. Auch das Datum vom Einwurf Einschreiben kann nur einen ungefähren Zeitraum angeben, denn es ist nicht klar, wann der Empfänger seinen Briefkasten leert. Wird das Einschreiben direkt an den Empfänger übergeben, gilt dies als Datum für die Zustellung.

FAQ: Kündigung vom Arbeitsvertrag per Einschreiben

Soll man eine Kündigung per Einschreiben verschicken?

Ist eine persönliche Übergabe der Kündigung nicht möglich, ist der Versand als Einschreiben meist ratsam, um einen Nachweis über den Versand zu erhalten. Allerdings muss eine Kündigung nicht per Einschreiben erfolgen.

Ist eine Kündigung per Einschreiben rechtskräftig?

Für die Rechtskraft einer Kündigung ist die Zustellungsart nebensächlich, da es vor allem die inhaltlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen gilt. So sind die Schriftform, eine Unterschrift und die Einhaltung der Kündigungsfrist vorgeschrieben.

Wann gilt eine Kündigung per Einschreiben als zugestellt?

Dies hängt grundsätzlich davon ab, mit welcher Art von Einschreiben Sie das Kündigungsschreiben versenden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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