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Krankmeldung: Wann eine Folge­bescheinigung vonnöten ist

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkranken und daher ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können, müssen demzufolge auch nicht zur Arbeit erscheinen. Um zu beweisen, dass es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, zur Arbeit zu erscheinen, bedarf es einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

In gewissen Situationen benötigen Sie nach einer Krankmeldung zusätzlich eine Folgebescheinigung.
In gewissen Situationen benötigen Sie nach einer Krankmeldung zusätzlich eine Folgebescheinigung.

Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner

Nachdem Sie sich von einem Arzt haben untersuchen lassen, müssen Sie diese Bescheinigung ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. So besagen es die in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) definierten Anzeige- und Nachweispflichten für Arbeitnehmer.

Kurz & knapp: Krankmeldung mit anschließender Folgebescheinigung

Wobei handelt es sich um eine Folgebescheinigung?

Jede neue Bescheinigung, die auf die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt, kann entsprechend als Folgebescheinigung bezeichnet werden.

Ab wann brauche ich eine Folgebescheinigung?

Die Folgebescheinigung der Krankmeldung muss spätestens ab dem Werktag greifen, der auf den letzten Tag der vorangehenden Bescheinigung folgt. Weiterhin muss sie innerhalb einer Woche nach der jeweiligen Untersuchung bei der Krankenkasse eingehen.

Was passiert, wenn ich keine Folgebescheinigung vorlege?

Legen Sie nach der vorangegangenen Krankmeldung keine Folgebescheinigung bei der Krankenkasse vor, obwohl Ihre Erkrankung noch andauert, kann Ihr Anspruch auf Krankengeld erlöschen.

Aber was, wenn die Krankheit über den in der AU benannten Zeitraum hinausgeht? Bedarf es dann nach der vorangehenden Krankmeldung einer Folgebescheinigung? Und was müssen Sie dabei in Bezug auf den Anspruch auf Krankengeld beachten? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Inhalt

  • Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
  • Kurz & knapp: Krankmeldung mit anschließender Folgebescheinigung
  • Was genau ist eine Folgekrankmeldung?
    • Wenn Sie nach der Krankmeldung keine Folgebescheinigung vorlegen

Was genau ist eine Folgekrankmeldung?

Folgebescheinigung: Ohne weiteren Arztbesuch werden Sie wohl keine erhalten.
Folgebescheinigung: Ohne weiteren Arztbesuch werden Sie wohl keine erhalten.

Sollte die Krankheit eines Arbeitnehmers länger andauern als im Vorfeld vom behandelnden Arzt angenommen, ist der betroffene Mitarbeiter dazu verpflichtet, nach der ersten Krankmeldung eine Folgebescheinigung vorzulegen. Diese Pflicht ist ebenfalls in § 5 EntgFG festgehalten. In Absatz 1 heißt es unter anderem:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“

Es handelt sich bei einer Folgekrankschreibung demzufolge schlichtweg um eine neue Bescheinigung. Prinzipiell kann jeder Nachweis dieser Art, der auf den ersten folgt, als Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bezeichnet werden.

Der Arbeitgeber erfährt dadurch nicht nur, dass der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, sondern auch, wie lange dieser Zustand womöglich noch vorhalten wird. Es existiert allerdings noch ein weiterer Aspekt, weshalb es nach einer Krankmeldung einer Folgebescheinigung bedarf: der Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Sie nach der Krankmeldung keine Folgebescheinigung vorlegen

In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer normalerweise eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn sie unverschuldet arbeitsunfähig erkrankten. Geht die Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und anstatt des Gehalts erhalten Beschäftigte in diesem Fall das sogenannte Krankengeld.

Es liegt in der Regel zwischen 70 Prozent ihres Brutto- und 90 Prozent ihres Nettogehalts. Doch Vorsicht: Nach der eigentlichen Krankschreibung muss die Folgebescheinigung spätestens ab dem Werktag greifen, der auf den letzten Tag der vorangehenden Bescheinigung folgt.

Eine Folgebescheinigung vom anderen Arzt wird ebenfalls akzeptiert.
Eine Folgebescheinigung vom anderen Arzt wird ebenfalls akzeptiert.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass der Anspruch auf Krankengeld erlischt. Samstage werden allerdings nicht als Werktage gewertet. Sie müssen demzufolge nach der Krankmeldung keine Folgebescheinigung am Wochenende besorgen. Sollte sich Ihr Hausarzt im Urlaub befinden oder einfach nicht erreichbar sein, ist es allerdings auch kein Problem, wenn die nach der Krankmeldung notwendige Folgebescheinigung ein anderer Arzt ausstellt.

Wann muss die Folgebescheinigung der Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen bzw. bei der Krankenkasse eingegangen sein?

Es existieren keine gesetzlichen Regelungen dazu, wann die nach der Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) benötigte Folgebescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Gängig sind in der Regel drei Tage nach Ablauf der Erstbescheinigung. Genauere Vorschriften können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsverordnung ergeben.

Anders verhält es sich jedoch mit der Frist, innerhalb der die nach der Krankmeldung notwendige Folgebescheinigung bei der Krankenkasse vorliegen muss. Hier ist ein Zeitraum von einer Woche nach dem jeweiligen Arztbesuch maßgeblich. Bedenken Sie jedoch: Es zählt nach der Krankmeldung bei der Folgebescheinigung nicht das Datum des Poststempels, sondern in der Regel der Eingangsstempel der Krankenkasse.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. S.B. meint

    1. Mai 2023 at 17:26

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. Arbeitszeiten mit rückwirkende AU:
    Ich war aufgrund eines Verstauchten Fußes zwei Wochen krank geschrieben und konnte in der dritten Woche mit HomeOffice arbeiten, da ich kein Auto fahren durfte – in der dritten Woche hatte ich einen Arzttermin am Mittwoch, dieser hat mir trotz HomeOffice eine weitere Krankmeldung ausgestellt (Ausstellung der AU mit Datum des Mittwochs).
    Da in dieser Woche HomeOffice (mit Absprache des Arbeitgebers) geregelt war, habe ich ganz normal meine Arbietszeiten am Montag und Dienstag abgeleistet. Die Krankmeldung vom Arzt wurde mir am Mittwoch, aber als Folgebescheinigung (Datum der Festellung: Datum des Arztbesuches) ausgestellt.
    Was passiert nun mit meinen Dienstzeiten von Montag/ Dienstag dieser Woche? Kann ich mir diese trotzdem aufschreiben? Verfallen diese oder werden meine Krankheitstage erst ab dem Mittwoch gezählt, als auch die Folgebescheinigung ausgestellt wurde?

    Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

    Antworten
  2. Petra meint

    5. Januar 2023 at 22:43

    Guten Tag, seit 31.12.22 bin ich arbeitslos. Ich war noch in der Probezeit. Nach der mündlichen Kündigung wurde ich körperlich krank mit Krankschreibung bis 8.1.23 daher bin ich wenigstens die ersten 8 Tage im neuen Jahr im Krankengeld.
    Nun habe ich am 9.1.23 einen Termin bei einem anderen Arzt wegen einer anderen Erkrankung (leider psychisch und vermutlich in Verbindung mit der körperlichen Erkrankung)
    Wenn ich nun Montag eine neue Krankheit diagnostiziert bekomme und wieder krankgeschrieben werde, falle ich dann aus dem Krankengeld und muss zum Arbeitsamt oder reicht es als Folgebescheinigung trotz anderer Krankheit nahtlos weiter Krankengeld zu erhalten?

    Vielen Dank
    Petra

    Antworten
  3. Michael meint

    6. April 2022 at 8:24

    Wie lange nach einer beendeten Krankschreibung (in meinem Fall dauerte sie 7 Wochen) und dann wieder aufgenommen Arbeit darf der Arbeitgeber bei einer erneuten AU nachfragen, ob die neue Krankschreibung eine Folgeerkrankung der ersten Erkrankung ( vor drei Monaten) ist??
    Kann das mir jemand beantworten?

    Antworten
    • Lilia meint

      15. Februar 2024 at 10:25

      Ich habe meinen Hausarzt angerufen um die neu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Neue Kranheit zu zustellen. Er hat mich gefragt ob die Neue Krankheit auf eine erste Bescheinigung oder auf der Folgebesheinigung stehen soll.

      Meine frage wie geht das wenn eine neue Krankheit hinzukommt?

      können 2 AU’S parallel laufen?

      Ich beziehe im moment ALG 1 Geld

      Danke im voraus

      Antworten
  4. Langenbrinck meint

    4. Februar 2022 at 14:12

    Hallo.
    Kurze Frage: die Folgekrankmeldung muss am gleichen Tag ausgestellt sein, wie die vorherige Krankmeldung endet.
    Muss sie dem Arbeitgeber dann auch während der Büroöffnungszeit übermittelt werden?
    Bsp: Freitag ist Feierabend um 14 und Krankmeldung geht erst um 15 Uhr ein.
    Erste Krankmeldung endet Freitag, Folgekrankmeldung beginnt Freitag.“

    Danke für eure Hilfe

    Antworten
  5. Dominik meint

    7. Juni 2021 at 10:39

    Hallo Liebes Team für Arbeitsrecht,
    Hab folgenden Fall. Bin seit 18.08.20 Krankgeschrieben. Meine Letzte Folgebescheinigung endet am 21.05.21(Freitag), dann kommt der Samstag und Sonntag am Montag war ein Feiertag. Meine nächste Folgebescheinigung habe ich mir am 25.05.21 (Dienstag Nächster Werktag) geholt und bis 31.05.21 eingesendet. Laut AOK hätte ich allerdings diese spätestens am 28.05.21 einsenden müssen, da die 7 Tage Meldefrist offensichtlich nicht nach erhalten der Krankmeldung bei der Untersuchung am 25.05. Startet sondern am darauffolgenden Tag des auslaufens der alten Folgebescheinigung (21.05.21) somit am 22.05.21. Somit hatte ich zum einsenden nur 3 Tage Zeit nach dem 25.05.21 und bekomme kein Krankengeld da der bescheid erst am 31.05.21 von mir einging. Kann mir hier jemand Infos geben ob dies so rechtens ist?
    Vielen Dank

    Antworten
  6. Baykus meint

    17. November 2020 at 9:13

    Hallo,
    Ich bitte um Hilfe und habe folgende Frage :
    Ich bin bis zum 23.11.2020 krank geschrieben und beziehe krankengeld kann ich schon am 20.11.2020 eine Folgebescheinigung verlängern lassen. ?

    Im voraus vielen Dank für die Antworten.

    Antworten
  7. Sabine meint

    12. Oktober 2020 at 19:45

    Guten Abend.
    Wann muss die Folgebescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein? wenn man bis freitags krankgeschrieben ist, donnerstags eine Folgebescheinigung erhalten hat und diese am Sonntag dem Arbeitgeber zugeschickt hat, ist diese Frist ausreichend ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
  8. carmelo meint

    13. September 2020 at 17:50

    Ich bin carmelo , und ich Bin Krankschreiben bis 15 09 2020 , nur das ich nach eine untersugung ins Kranken haus mus ich Operied wede , und am 14.09 ich muss die papier am meine haus azt .

    meine frage ist kan ich schon am 14 09. 2020 weiter krankenschreiben mich lasse stadt am 15 09 ?

    Antworten
  9. Yvonne meint

    31. August 2020 at 21:53

    Ich bin seit dem 30. Juni vom Hausarzt krank geschrieben wegen einer Depressiven Episode ( Mobbing am Arbeitsplatz)
    Nach mehr als 8 Wochen habe ich jetzt zum Facharzt für Psychiatrie gewechselt.

    Ich wäre bis 01.09. krankgeschrieben – auf der AU steht jetzt arbeitsunfähig seit
    31.08. – ist das richtig so ? Damit ich weiter mein Krankengeld bekomme?

    Es steht auch nicht drauf, dass ab 7. AU – Woche Krankengeldfall und das es die Erstbescheinigung ist!

    Ist das alles so ok oder muss das geändert werden?

    Mfg
    Y.

    Antworten
  10. Thomas meint

    25. Mai 2020 at 20:41

    Hi, ich habe eine fraktur am Schlüsselbein. Der Arzt schrieb mich 4 Wochen krank und ich sollte das operieren lassen im KH. Ich holte mir eine zweite Meinung ein, bei einem anderen Arzt, einen Schulter Spezialisten. Auch er sagte ich soll das operieren lassen, überwies mich aber in einen anderen kh. In dieses bin ich gegangen und das kh empfahl es nicht operieren zu lassen. Nun bin ich zu dem zweiten Arzt zurück mit dem Befund vom kh und wollte mich weiter behandeln lassen. Der wiederum verweigert dies mit dem Hinweis, dass ich nur eine zweite Meinung haben wollte und die Krankschreibung vom ersten Arzt erstellt wurde. Da muss ich mich vom ersten Arzt eine Folge Krankschreibung holen. Ist das korrekt? Muss der erste Arzt der mich krank geschrieben hat, eine Folge Krankschreibung ausstellen? Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  11. Tobias meint

    16. März 2020 at 16:12

    Ich war krankgeschrieben wegen meinem Daumen bin nach der Krankschreibung wieder arbeiten gegangen nach zwei Tagen hatte ich erneut Probleme mit meinem Daumen gehabt und wurde wieder krankgeschrieben und jetzt meint meine Chefin ich brauche eine folgebescheinigung obwohl ich zwei Tage arbeiten war

    Antworten
  12. Horido meint

    19. Februar 2020 at 12:15

    Hallo,
    Ich bin im Krankengeld. Ich habe jetzt Montag ein Arzttermin bei meinem Hausarzt. Bin jetzt bei einer Bekannten zu Besuch…Bin aus gesundheitlichen Gründen nicht bettlegerich(Bandscheibenvorfälle). Nun ist mein Auto kaputt,wo ich mit gefahren bin…dieser wird erst nächsten Dienstag wieder in Ordnung sein. Nun meine Frage: Kann ich bei meinem Arzt anrufen und ihn bitten eine AU ausstellen zu lassen,ohne das ich persönlich da bin?

    Antworten
  13. Marianne M. meint

    19. Februar 2020 at 11:17

    Hallo,bin heute vor 2Wochen am Karpaltunnel operiert worden, mein operierter Arzt schreibt mich nicht mehr krank. Kann mich mein Hausarzt weiter krankschreiben?

    Antworten
  14. ROBERTS meint

    13. Februar 2020 at 15:45

    Hallo,
    Ich war bis zum 22.12. arbeitsunfähig, am 23.12 erfolgte die Folgebescheinigung meiner Arbeitsunfähigkeit..
    Diese ging anscheinend erst am 2.1. bei der Krankenkasse ein.

    Die Krankenkasse lässt meinen Anspruch aufgrund des Paragraph 49 Abs. 1 Nr 5 jetzt ruhen.
    Da in diesem Gesetzestext nur die Rede von 1 woche ist, ist meine Frage.: Was beudet eine Woche? 7 Kalendertage oder gelten Arbeitstage/Werktage und wie verhält es sich mit den 3 Feiertagen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  15. adila meint

    30. November 2019 at 2:39

    hallo,
    ich leide an einer schweren depression bin bereits in therapeutischer behandlung. das arbeitsamt zwingt mich nun aber mich krankschreiben zu lassen und krankengeld zu beantragen, da sie sich weigern mich zu zahlen wenn ich nicht arbeitssuchend bin…
    Nun habe ich angst wie das weiter gehen soll.. ich kann doch nicht zu nem arzt gehen und sagen die zwingen mich das ich mich krankschreiben lass also schreibt mich jetzt monatelang krank bis es mir besser geht, das tut doch keiner und ich möchte auch nicht das es komisch rüber kommt.. aber die lassen mir keine wahl… bitte um hilfe wie soll ich das anstellen..

    Antworten
  16. Michelle M. meint

    28. November 2019 at 10:26

    Hallo,
    ich habe von heute, 28.11 bis morgen, 29.11 eine Krankmeldung vom Arzt.
    Was muss ich beachten wenn ich Montag auch noch fehle, diesen einen Tag aber ohne AU ?

    Antworten
  17. Christiane V. meint

    20. November 2019 at 9:12

    Christiane says
    20. November 2019

    Hallo, ich bin seit 01.09.2018 in ATZ. In diesem Jahr (2019) war ich viermal krankgeschrieben, aber immer mit unterschiedlichen Diagnosen. Bei der 4. Krankschreibung teilte mir mein Personalsachbearbeiter mit, dass er erstmal eine Anfrage bei der Krankenkasse tätigen müsse, weil die 6 Wochen fast erreicht sind. So etwas hätte er in einer ATZ noch nicht gehabt. Ich verstehe das nicht. Die Diagnosen der Krankschreibungen haben nichts miteinander zu tun. Es gelten doch in der ATZ die gleichen Gesetze bei Krankheit wie sonst auch?

    Antworten
  18. Bara meint

    12. November 2019 at 22:48

    Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken,so haben Sie dies im Intresse eines reibungslosen
    Betriebsablaufes sofort ihrer Beschäftigungsstelle mitzuteilen .Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als3
    Kalendertage dauern,so muss spätestens ab dem 4. Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung(Attest)
    bei ihrer Beschäftigungsstelle vorlgelegt werden.Bei Arbeitsaufnahme nach Genesung verständigen Sie
    bitte ebenfalls ihre Beschäftigungsstelle am vorhergehenden Werktag.
    So steht es bei uns im Arbeitsvertrag jetzt ist meine frage wie verhalt ich mich bei einer Folgebescheinigung?
    Muss ich da jetzt jedes mal anrufen oder reicht es aus pünktlich die Folgebescheinigung abzugeben .
    Mehr steht bei unserem Arbeitsvertrag nicht drin .

    Antworten
  19. T.R. meint

    17. Oktober 2019 at 18:07

    Hallo,

    meine KK ist der Meinung, dass sie das Krankengeld nur bis zu dem Tag der Feststellung zahlen muss und nicht bis zum letzten Tag auf der Krankmeldung.
    In konkreten Zahlen: Krankmeldung (Endbescheinigung) ging vom 01.10 – 04.10 (seit 14.06) und wurde am 01.10 festgestellt. Die KK zahlt nun nur den 1.10 und möchte für die verbleibenden 3 Tage eine erneute Krankmeldung.
    Ist das wirklich rechtlich so geregelt?

    Antworten
  20. Pascal meint

    4. August 2019 at 8:26

    Hallo,

    ich habe meine erste Krankenmeldung vom Hausarzt bekommen sowie eine Folgebescheinigung vom Orthopäden.

    Jetzt habe ich aber erst Mittwoch ein Termin beim Orthopäden um die MRT-Bilder auszuwerten und meine Krankenmeldung läuft Montag aus.

    Kann ich dann auch zum Hausarzt gehen und die AU verlängern?

    Antworten
  21. Susanne meint

    22. Juli 2019 at 7:01

    Guten Tag, ich bin derzeit aus psychosomatischen Gründen krank geschrieben. Ich habe eine Reha beantragt. Mein Arzt will mich nicht länger krank schreiben, obwohl es mir ich mit Therapie und stationärem Aufrnthalt noch nicht besser geht! Kann mich ein anderer Arzt bis zur Reha krank schreiben und das als Folgekrankschreibung?
    Danke im Voraus

    Antworten
  22. Marcus meint

    13. Juli 2019 at 10:02

    Hallo,

    Ich bin seid 10 mon krank geschrieben Bandscheibe hws und hatte im Mai laut mdk aktenlage wunderheilung was mein Arzt nicht so sah .bin dann trotzdem arbeiten gewesen und hab nach 3 Tagen gesagt geht nicht war nicht möglich nun bin ich wieder zum arzt und habe eine au mit erstbescheinigung und festgestellt an dem Tag aber alte Diagnose muss mein Arbeitgeber oder K zahlen ?

    Antworten
  23. Rene meint

    16. Mai 2019 at 14:27

    Hallo bin seit 29.1.2019 krankgeschrieben Bandscheibe, Rücken etc. mache Rheasport mit.Krankengeld wurde nur 1 Monat gezahlt und über meinen Kopf entschieden worden das ich noch vollschichtig arbeiten kann.. bin auch zum 30.3 gekündigt worden. Widerspruch über RA läuft. Bisher hatte mich hier eine normale Arztpraxis krankgeschrieben bin auch beim Orthopäden krankgeschrieben. Zu der Hausarztpraxis möchte ich nicht mehr hin da mit dem Arzt Unstimmigkeiten vorhanden sind.Meine AU läuft bis 31.5 habe aber am 20.5 Termin beim Orthopäden danach geht die Praxis bis Ende Mai im Urlaub.Darf ein Arzt im Vorraus krankschreiben oder rückwirkend ? Weiß nicht ob mich der Orthopäde krankschreibt, kann ja nicht weil ich schmerzen habe.Gilt diese dann auch als Folgebscheinigung oder Erstbescheinigung wenn ich zu einem anderen Arzt gehe? Mfg Rene

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Mai 2019 at 8:45

      Hallo Rene,
      möglicherweise hilft Ihnen unser Ratgeber zur rückwirkenden Krankschreibung weiter. Anderenfalls empfehlen wir bei Rechtsstreitigkeiten eine anwaltliche Beratung. Wir biten hingegen keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Andrea meint

    1. Mai 2019 at 21:26

    Hallo,
    wenn ich am Samstag arbeitsunfähig von der Reha entlassen werde, reicht es dann aus am Montag vom Hausarzt weiter krank schreiben zu lassen. Oder ist dadurch die fortlaufende Krankschreibung unterbrochen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

    Antworten
  25. Mike meint

    9. April 2019 at 0:38

    Moin,

    wie verhält sich das wenn ich 3 tage mit AU bis zum Wochenende krank geschrieben bin und dann Montags feststelle es ist noch nicht besser aber hole mir keine folgebescheinigung sondern nehme den KOA Tag in anspruch?
    Kann das REchtliche folgen für mich haben?

    Antworten
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