Key Facts
- Die bloße Drohung oder Ankündigung, krank zu feiern, gilt als schwerer Vertrauensmissbrauch. Arbeitgeber dürfen in diesem Fall oft sofort ordentlich oder außerordentlich kündigen, ohne vorher abmahnen zu müssen.
- Wenn die Krankschreibung „passgenau“ die Zeit bis zum Vertragsende abdeckt, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. In solchen Fällen zweifelt die Rechtsprechung den Beweiswert des ärztlichen Attests massiv an.
- Das krank machen mit Ansage wird als Missbrauch des Entgeltfortzahlungsgesetzes gewertet. Bereits die Drohung berechtigt den Chef zur Kündigung oder Abmahnung, da die Vertrauensbasis nachhaltig zerstört wird.
Was genau ist unter „krank machen mit Ansage“ zu verstehen?
Inhalt
Die Unterstellung, jemand würde krankfeiern, ist Ihnen im Berufs- oder vielleicht auch im Privatleben sicherlich schon einmal begegnet. Häufig einher geht dies mit der Behauptung, jemand hätte seine Krankheit vorher bereits angekündigt, etwa nach einer Kündigung, um die Kündigungsfrist zu Hause auszusitzen.
Aber was ist krank machen mit Ansage eigentlich genau? Und handelt es sich hierbei um einen Kündigungsgrund? Kann für das krank machen mit Ankündigung sogar die fristlose Kündigung folgen?
Vorneweg: Natürlich ist es sehr unklug, eine Krankheit und somit das Fernbleiben der Arbeit vorab anzukündigen. Denn ein krankheitsbedingter Ausfall kommt normalerweise unvorhergesehen.
Ausgenommen hiervon sind ggf. Situationen, in denen Sie bereits am Vortag leichte Symptome gespürt haben und Ihren Chef auf einen möglichen Ausfall vorbereiten. Das ist jedoch nicht, was unter „krank mit Ansage“ zu verstehen ist. Hierbei treffen Sie präventive Maßnahmen, die sowohl in Ihrem als auch im Interesse Ihres Vorgesetzten sein sollten.
Krank machen mit Ansage: Droht die fristlose Kündigung?
Im Arbeitsrecht ist krank machen mit Ankündigung ein fristloser Kündigungsgrund. Hierzu haben bereits verschiedene Landesarbeitsgerichte in Deutschland, u. a. das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 319/20) und Köln (u. a. Az.: 5 Sa 196/02 und Az.: 5 Sa 1055/02) sowie das Bundesarbeitsgericht (u. a. Az.: 2 AZR 147/92 und Az.:2 AZR 251/07) mehrere Urteile getroffen.
Eine Abmahnung für das krank machen mit Ansage ist möglich, aber nicht zwingend. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sofort eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen, ohne dass er Ihnen zuvor für das krank machen mit Ankündigung eine Abmahnung ausgestellt haben muss. Das entschied u. a. das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1992 (Az.: 2 AZR 147/92).
Und Vorsicht: Selbst die bloße Ankündigung einer Krankmeldung kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, entsprechende Schritte zu unternehmen, da bereits die Drohung einen Missbrauch der Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bedeutet. Im Falle einer Krankmeldung ist Ihr Arbeitgeber nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihnen weiterhin vollumfängliches Gehalt zu bezahlen.
Ggf. riskieren Sie durch das krank machen mit Ankündigung auch Ihre Lohnfortzahlung. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie gekündigt worden sind oder selbst gekündigt haben und durch das krank machen mit Ansage nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit kommen wollen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei mehr als drei Krankheitstagen am Stück ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Hegt Ihr Arbeitgeber trotzdem Zweifel an der Wahrhaftigkeit Ihrer Erkrankung, kann dies unter Umständen dazu führen, dass er Ihnen im Falle vom krank machen mit Ansage keine Lohnfortzahlung gewährleisten muss. Ein entsprechendes Urteil hatte es 2021 vom Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: Az. 5 AZR 149/21) gegeben:
„Ernsthafte Zweifel am Vorliegen einer Erkrankung können sich daraus ergeben, dass eine am Tag der Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passgenau die nach der Kündigung noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt.“
FAQ: Krank mit Ankündigung
In einem solchen Fall wurde eine Krankmeldung bereits im Voraus angekündigt. Dies ist häufiger nach dem Erhalt einer Kündigung der Fall. Ihr Arbeitgeber kann daraus schwerwiegende Konsequenzen ziehen.
Krank machen mit Ansage kann sowohl Grund für eine ordentlich als auch eine außerordentliche Kündigung sein. Dies liegt im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Dieser kann sie zunächst auch nur abmahnen.
Weil das krank machen mit Ansage als schwerwiegender Vertrauensbruch gesehen werden kann, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen in einem solchen Fall sofort kündigen, ohne Sie vorher für Ihr Verhalten abzumahnen.
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