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  • Mindestlohnerhöhung 2026

Kommission empfiehlt Mindestlohnlohnerhöhung für 2026 auf 13,90 Euro

  • News von Dr. Philipp Hammerich
  • Veröffentlichungsdatum: 27. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Die Mindestlohnkommission hat eine Entscheidung über den neuen gesetzlichen Mindestlohn getroffen. Ab 2026 soll dieser 13,90 Euro betragen. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Damit bleibt er unterhalb der Zielmarke der SPD, die eine Mindestlohnerhöhung für 2026 auf 15 Euro gefordert hatten.

Mindestlohnerhöhung soll 2026 & 2027 schrittweise erfolgen

Für die Mindestlohnerhöhung 2026 empfiehlt die Mindestlohnkommission 13,90 Euro.
Für die Mindestlohnerhöhung 2026 empfiehlt die Mindestlohnkommission 13,90 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll nach Empfehlung der Mindestlohnkommission in den Jahren 2026 und 2027 schrittweise ansteigen. Auf die aktuell geltenden 12,82 Euro soll eine Mindestlohnerhöhung im Jahr 2026 auf 13,90 Euro folgen. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Der Mindestlohn würde damit im Jahr 2026 zum insgesamt 11. Mal erhöht werden. Eine Steigerung von 1,08 Euro im Vergleich zum vorherigen Wert wäre der höchste Anstieg seit der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro.

Bereits bei der Bundestagswahl 2021 hatte die SPD mit einer Mindestlohnerhöhung in ihrem damaligen Wahlprogramm geworben. Der damals geltende Mindestlohn von 9,60 Euro sollte im Verlauf des Jahres 2022 auf 12 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung wurde aber nicht von der Mindestlohnkommission, sondern per Gesetzesänderung beschlossen.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Innerhalb von 10 Jahren hat er sich also fast verdoppelt. Zu einer erstmaligen Erhöhung kam es am 1. Januar 2017. Im weiteren Verlauf entwickelte sich der Mindestlohn wie folgt:

  • 01/2017 – 12/2018: 8,84 €
  • 01/2019 – 12/2019: 9,19 €
  • 01/2020 – 12/2020: 9,35 €
  • 01/2021 – 06/2021: 9,50 €
  • 07/2021 – 12/2021: 9,60 €
  • 01/2022 – 06/2022: 9,82 €
  • 07/2022 – 09/2022: 10,45 €
  • 10/2022 – 12/2023: 12,00 €
  • 01/2024 – 12/2024: 12,41 €
  • Seit 01/2025: 12,82 €

Mindestlohnerhöhung 2026: Ziel der SPD nicht erreicht

Als Mindestlohnerhöhung  für 2026 forderte die SPD einen Lohn von 15 Euro.
Als Mindestlohnerhöhung für 2026 forderte die SPD einen Lohn von 15 Euro.

Die Mindestlohnerhöhung 2026 ist als Empfehlung und nicht als endgültiger Beschluss der Mindestlohnkommission zu verstehen. Theoretisch könnte sie von der Bundesregierung abgelehnt bzw. nicht bewilligt werden.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierungskoalition wurde eine Mindestlohnerhöhung für 2026 auf bis zu 15 Euro als „erreichbar“ bezeichnet. Insbesondere aus dem Lager der SPD waren verstärkte Forderungen wahrzunehmen, den Mindestlohn für 2026 auf 15 Euro anzuheben.

Unter Umständen könnte es daher Widerstand vonseiten der Sozialdemokraten gegen die Einstufung der Mindestlohnkommission geben. Der designierte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte unlängst gegenüber dem Nachrichtenmagazin POLITICO erklärt:

Wenn er knapp drunter ist, würden wir kein Gesetzgebungsverfahren anschließen.

Ob sich die SPD allerdings damit zufriedengibt, dass das geforderte Ziel von 15 Euro nicht einmal im Jahr 2027 erreicht werden würde, bleibt abzuwarten. Zuletzt waren bereits Rufe laut geworden, die Mindestlohnerhöhung 2026 von 15 Euro notfalls erneut per Gesetzesänderung durchsetzen zu wollen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kategorie: Vergütung

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