Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber bei einer Massenentlassung auch Schwangeren kündigen dürfen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Spanierin, die für eine Bank in Katalonien arbeitete.
Warum darf bei dieser Massenentlassung auch Schwangeren gekündigt werden?

In der Regel ist eine Kündigung in der Schwangerschaft laut EU-Recht nicht erlaubt. Selbst nach Erhalt des Kündigungsschreibens haben schwangere Frauen zwei Wochen Zeit, ihren Arbeitgeber über ihren Zustand zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung aber rechtskräftig, wenn die Betroffene ihre Pflicht verletzt und den Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informiert.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Kündigung der Arbeitnehmerinnen im Sinne des Artikels 2 während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs nach Artikel 8 Absatz 1 zu verbieten. (Art. 10 ArbSch 2.1.10 Richtlinie 92/85/EWG)
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist demnach nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa im Falle einer Massenentlassung, wenn den Schwangeren rechtfertigende Gründe und sachliche Kriterien genannt werden, warum gerade sie gekündigt werden.
Kann in Deutschland bei einer Massenentlassung Schwangeren gekündigt werden?

Auch in Deutschland kann bei Ausnahmefällen wie bei einer Massenentlassung unter Umständen Schwangeren gekündigt werden.
Dafür muss laut des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde im Einzelfall zustimmen.
Bevor der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen darf, muss diese Zustimmung vorliegen.
Kommentar hinterlassen