Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Urlaub
  • gesetzlicher Urlaubsanspruch
  • Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Einer der Punkte, die einen Arbeitnehmer beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessieren, ist wohl ihr Urlaub. Wird das ganze Jahr über gearbeitet, fiebern die meisten doch auf die wenigen freien Tage regelrecht hin. Für den Jahresurlaub planen sie doch häufig Reisen in ferne Länder, die den Alltag vergessen lassen sollen. Nicht selten wird die Länge des Urlaubs jedoch als zu kurz empfunden.

In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.
In Deutschland existiert ein gesetzlicher Jahresurlaubsanspruch.

Die Frage ist deshalb: Wie hoch ist überhaupt der Anspruch auf Jahresurlaub? Gibt es ein Gesetz dazu? Und was passiert mit dem übrigen Jahresurlaub bei Kündigung? Alltägliche fragen, deren Beantwortung sich dieser Artikel widmet.

Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies entsprechend 20 Tage.

Ist auch ein höherer Jahresurlaubsanspruch möglich?

Ja, der Chef kann Ihnen vertraglich mehr Urlaubstage im Jahr einräumen. Weiterhin gibt es spezielle Personengruppen, die ohnehin einen höheren Urlaubsanspruch haben. Infos dazu finden Sie hier.

Was geschieht mit meinem Jahresurlaubsanspruch, wenn ich krank war?

Können Sie aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit erscheinen, werden die Fehltage nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Wenn Sie im Urlaub erkranken, werden Ihnen die Tage normalerweise gutgeschrieben. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Neben den Urlaubstagen müssen die meisten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie werden dem Jahresurlaubsanspruch nicht zugerechnet, sondern kommen noch oben drauf.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Jahresurlaubsanspruch
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
    • Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?
    • Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch
    • Urlaub in der Probezeit – geht das?
    • Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Wie viele freie Tage der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren muss, hat der Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmern als Erholung und ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes. Er wird bezahlt.

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ § 1 BurlG

Als Arbeitnehmer gelten in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte und Auszubildende wie auch arbeitnehmerähnliche Personen. Das heißt, einen Jahresurlaubsanspruch haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und auch Volontäre.

Gesetzlicher Jahresurlaub – wie viele Tagen stehen Ihnen zu?

Wie hoch der Jahresurlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt, variiert. Sie hängt davon ab, ob regelmäßig an vier, fünf oder sechs Tagen die Woche gearbeitet wird. Es gilt: Wer mehr arbeitet, dem steht auch ein längerer Mindestjahresurlaub zu.

Beruht das Arbeitsverhältnis auf einer Vier-Tage-Woche, stehen Ihnen mindestens 16 Tage Urlaub im Jahr zu. Arbeiten Sie fünf Tage in der Woche, kommen Sie auf mindestens 20 Tage. Bei einer Sechs-Tage-Woche müssen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bezahlt werden.

In Erfahrung bringen Sie den Urlaubsanspruch pro Jahr in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. In diesem einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die jeweiligen Rechte und Pflichten. Doch auch aus einem geltenden Tarifvertrag geht mit unter der Urlaubsanspruch für das Jahr hervor und der ist meistens höher als das, was das Bundesurlaubsgesetz als Jahresurlaub vorsieht. 30 Tage sind hier keine Seltenheit.

Besondere Personen haben einen höheren Jahresurlaubsanspruch

Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.
Jahresurlaub berechnen: Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist abhängig davon, wie viele Arbeitstage Ihre Woche hat.

Die angegebenen Zeiten gelten für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer. Bestimmte Personen haben jedoch einen höheren Urlaubsanspruch im Jahr.

Dazu gehören beispielsweise Schwerbehinderte und Jugendliche. Hier sieht der Gesetzgeber höhere Werte vor.

Liegt bei einem Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so hat dieser bei einer Fünf-Tage-Woche – laut § 125 Sozialgesetzbuch IX – mindestens einen Jahresurlaubsanspruch, der gesetzlich auf 25 Tage terminiert ist. Er erhält damit fünf Tage Urlaub pro Jahr mehr als ein unversehrter Bediensteter.

Gewährt der Arbeits- oder Tarifvertrag ein Mehr an Urlaub (über das Mindestmaß an 20 Tagen hinaus, so werden ihm bei einer Fünf-Tage-Woche darauf die zusätzlichen fünf Tage angerechnet. Bei einer viertägigen Arbeitstätigkeit pro Woche sind es entsprechend vier Tage Zusatzurlaub und bei sechs Tagen auch sechs Tage mehr.

Und wie hoch fällt der Mindesturlaub im Jahr für Jugendliche aus? Noch nicht volljährige Mitarbeiter werden besonders geschützt. Dies manifestiert sich nicht nur in den Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch ihrem Jahresurlaubsanspruch.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt in § 19, dass Minderjährige, die zum Anfang des Kalenderjahres:

  • noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage bezahlten Erholungsurlaub im Jahr haben.
  • noch nicht 17 Jahre alt sind, einen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von 27 Werktagen Minimum haben.
  • noch nicht 18 Jahre alt sind, mindestens 25 Werktage im Jahr freibekommen müssen.

Urlaub in der Probezeit – geht das?

Für die meisten Arbeitsverhältnisse werden Probezeiten vereinbart. In dieser Zeit haben sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bewähren und es gelten andere Bestimmungen hinsichtlich der Kündigung. Kann ein Mitarbeiter denn nun in dieser Zeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja. Denn mit jedem abgelaufenem Monat der Betriebszugehörigkeit, erarbeitet sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (anteiliger Jahresurlaub). Ein Anrecht auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat er erst nach sechs Monaten. Der Gesetzgeber schützt hier die Interessen des Arbeitgebers, den ein längerer Urlaub gleich nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses womöglich hart trifft. Aus diesem Grund wurde eine Wartezeit eingeführt, die dazu führt, dass vorher der Jahresurlaub nur anteilig genommen werden kann.

Was passiert mit dem Jahresurlaub bei Krankheit?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, wird diese Zeit nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, da es sich nicht um eine Phase der Erholung, sondern der Genesung handelt. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass eine Erkrankung während des Urlaubs eintritt. Und was jetzt?

Wenn die Jahresurlaubsplanung von Grippe, Magenschmerzen oder einem gebrochenen Bein durchkreuzt wird, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Nur, wenn Sie diesen Nachweis rechtzeitig dem Arbeitgeber vorlegen, rechnet dieser ebenjene Tage nicht dem Urlaub zu (§ 9 BurlG).

In diesem Zusammenhang stellt sich darüber häufig die Frage: Wann verfällt der Jahresurlaub? Beschäftigte haben die Möglichkeit, aufgelaufenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr für gewisse Zeit ins nächste Jahr mitzunehmen. In der Regel ist der Stichtag hier der 31. März des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die übrigen Tage dann genommen werden, sonst kommt es dazu, dass der Jahresurlaub verfällt.

Stimmen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab und vereinbaren, dass die übrigen aus dem Jahresurlaubsanspruch hervorgehenden freien Tage auch nach dem 31. März genommen werden können, ist auch das rechtens und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Wie ist es um den Jahresurlaub bei Kündigung bestellt?

Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.
Jahresurlaub: Was gesetzlich festgelegt ist, darf nicht unterschritten werden.

Entscheidet sich die eine oder andere Seite dazu, das Arbeitsverhältnis zu beenden, heißt das nicht, dass der Urlaubsanspruch damit hinfällig wird.

In der Praxis haben sich hier zwei verschiedene Wege etabliert. Entweder der Resturlaub wird gewährt oder er wird ausbezahlt. Doch hierbei ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Berechnung vom Jahresurlaub. Schließlich scheiden Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten aus. Und das hat Auswirkungen.

Erfolgt die Kündigung in der ersten Hälfte des Jahres, steht dem Angestellten ein Teil vom Jahresurlaubsanspruch zu. Und was passiert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon zu viel Urlaub genommen wurde?

Hier können Ausgleichszahlungen auf Sie zukommen, wenn diese zum Beispiel in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten sind. Im zweiten Halbjahr sieht es anders aus: Sie haben Sie einen Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub bei wirksamer Kündigung. Für diesen ist es jedoch unabdingbar, dass Sie im Unternehmen mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt waren.

Achtung: Wollen Sie von dieser Option Gebrauch machen, sollten Sie sich gewahr sein, dass der alte Arbeitgeber den neuen unter Umständen darüber informiert, dass Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch bereits ausgereizt haben. Das bedeutet: Treten Sie anschließend einen neuen Job an, kann es sein, dass hier erstmal keinen Urlaub mehr nehmen können.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
  • Keller, Tanja(Autor)
39,00 EUR
Bei Amazon kaufen
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
  • Girstmair, Juliane(Autor)
17,45 EUR
Bei Amazon kaufen
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G.(Autor)
7,99 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen

Letzte Aktualisierung am 8.05.2025 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 3,87 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Urlaub streichen – Kann Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen werden?
  • Besteht Urlaubsanspruch im Ferienjob?
  • Urlaub übertragen – Wann ist das möglich?
  • Darf mein Chef mich aus dem Urlaub holen? Was das Arbeitsrecht dazu besagt
  • Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?
  • Urlaub im Arbeitsrecht: Alle Informationen
  • Urlaub auf Raten zahlen: So können Sie Ihren Urlaub finanzieren
  • Unbezahlter Urlaub: Wie lange kann ich unbezahlt frei machen?
  • Aktuelle Arbeitsrecht-Ratgeber
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was beinhaltet das Urlaubsrecht?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. P.S. meint

    30. März 2024 at 12:10

    Hallo mir geht es wie Olaf, gehe ab 1.8.2024 in Altersrente, habe einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Kann ich, da ich in die 2. Jahreshälfte arbeite, meinen vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen in Anspruch nehmen, oder stehen mir nur 18 Urlaubstage anteilmäßig zu?

    Antworten
  2. Olaf meint

    30. Mai 2022 at 18:18

    Hallo, ich gehe am 01.09.2024 in Rente. Mir stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu. Kann ich die 30 Urlaubstage in den ersten 8 Monaten nehmen oder steht mir nur anteilig zu?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Danke

    Antworten
  3. Homer meint

    2. Februar 2022 at 9:16

    Hallo,

    mein Arbeitsvertrag endet am 4.März 22,habe ich für den Januar und Februar Anspruch auf Urlaub.
    Urlaubsanspruch sind 20 Tage für das ganze Jahr.

    Antworten
  4. Peter meint

    13. Oktober 2021 at 21:12

    Mir wurde eine Stelle in der Hotellerie angeboten.
    Für Sonn-, Feiertags- und Nachtschichten erhalte ich laut Vertrag keine Zuschläge.
    Das scheint zu bedeuten, dass all diese offiziellen Feiertage im Land Hamburg für mich im Grunde normale Arbeitstage sind.

    Bedeutet das, dass ich nicht für jeden offiziellen Feiertag, den ich gearbeitet habe, einen zusätzlichen Tag bekomme? Feiertage sind es also nur für Büroangestellte, nicht aber für Hotelangestellte?

    Kann mir das jemand erklären?

    Antworten
  5. Frida meint

    25. September 2021 at 14:07

    Hallo,

    ich habe 24 Urlaubstage, die mir jährlich zustehen, habe aber sechs Urlaubstage mehr beantragt und genehmigt bekommen. nun möchte mein Arbeitgeber – nachdem der Betriebsleiter wechelte, meine zuviel genehmigten Urlaubstage wieder streichen.

    ist das möglich?

    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    vielen Dank!

    Frida

    Antworten
« Zurück 1 … 8 9 10

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige