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Home-Office: Gesetzliche Regelung & Voraussetzungen der Heimarbeit

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
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Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach Freiheit im Berufsleben: frei einteilbare Arbeitszeiten, kurze bis gar keine Fahrtwege und ungestörtes, konzentriertes Arbeiten sind besonders gefragt. Damit Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, entscheiden sich viele Arbeitnehmer fürs Home-Office.

Welche besonderen Voraussetzungen bei Home-Office vorliegen müssen und ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Heimarbeit haben, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Welche besonderen Voraussetzungen bei Home-Office vorliegen müssen und ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Heimarbeit haben, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Arbeitnehmer arbeiten im Home-Office von zu Hause aus. Sie sind entweder im Unternehmen angestellt oder agieren selbstständig im Auftrag verschiedener Betriebe. Dazu haben sie in der eigenen Wohnung ein separates Arbeitszimmer mit Schreibtisch, PC und Internet, um die Aufgaben bewältigen zu können.

Kurz & knapp: Home-Office

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Mitarbeiter im Home-Office arbeiten?

Infos zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, erhalten Sie hier.

Muss der Arbeitsvertrag bei Home-Office angepasst werden?

Nein, der reguläre Vertrag muss in diesem Fall nicht angepasst werden. In der Regel reicht eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aus.

Ist die Arbeit im Home-Office versichert?

Grundsätzlich greift auch bei einem Arbeitsunfall im Home-Office die gesetzliche Unfallversicherung. In welchen Situationen dies allerdings nicht der Fall ist, lesen Sie hier.

Welche Feiertagsregelung gilt im Home-Office?

Die Feiertagsregelung im Home-Office sieht vor, dass immer der Arbeitsort des Betroffenen maßgebend ist. Arbeiten Sie also zum Beispiel in Berlin, so haben Sie am 8. März (Weltfrauentag) frei. Das gilt auch, wenn sich der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befindet.

Muss der Arbeitgeber bei Hitze im Home-Office Maßnahmen ergreifen?

Nein. Anders als im Büro, ist der Arbeitgeber bei Hitze im Home-Office nicht verpflichtet, Maßnahmen zu treffen.

Gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Home-Office Vorteile? Worin unterscheidet sich der Arbeitsvertrag beim Home-Office von einem herkömmlichen? Welche Voraussetzungen müssen für Heimarbeit vorliegen? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Home-Office
  • Was ist Home-Office?
  • Home-Office: Vor- und Nachteile der Heimarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    • Home-Office: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
    • Wird bei Home-Office der Arbeitsvertrag angepasst?
    • Was müssen Sie bei Home-Office bezüglich der Steuer beachten?
    • Home-Office: Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall?

Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office

Spezifische Informationen zum Home-Office

Bürgergeld

Präsenzpflicht

Können Chefs eine Präsenzpflicht anordnen und Mitarbeiter zurück ins Büro beordern?

Was ist Home-Office?

Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen „Teleheimarbeit“ oder „e-Work“ bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus. Arbeitnehmer richten sich in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz ein und können via E-Mail oder Telefon die Aufgaben und Ziele mit dem Arbeitgeber absprechen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office in Deutschland. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die entsprechenden Arbeitstage und -zeiten werden dabei im Vorfeld abgesprochen.

Home-Office: Eine gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Heimarbeit gibt es nicht.
Home-Office: Eine gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Heimarbeit gibt es nicht.

Weniger weit verbreitet ist das Nachbarschaftsbüro. Angestellte verschiedener Arbeitgeber sitzen gemeinsam in einem Büro. Die Arbeitgeber sparen dadurch Kosten, da sich die Mitarbeiter Büroeinrichtung und Arbeitsgeräte teilen können. Zudem hat dieses Home-Office den Vorteil, dass Arbeitnehmer nicht sozial isoliert werden.

Viele Arbeitgeber in Deutschland sprechen sich gegen die Home-Office-Arbeit aus. Nur im persönlichen Kontakt könne effektiv an Projekten gearbeitet werden. Dies sei durch die örtliche Distanz nicht so gut realisierbar. So wünschen sich Unternehmen in Deutschland vor allem die Präsenz ihrer Arbeitnehmer.

Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.

Home-Office: Vor- und Nachteile der Heimarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Gründe für Home-Office können für Arbeitnehmer vielfältig sein. Die Heimarbeit bietet dem Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. So können vor allem Kinder, Haushalt und Job unter einen Hut gebracht werden. Arbeitnehmer, die sonst acht Stunden im Büro verbracht hätten, können diese frei einteilen und die Kinder abends in aller Ruhe ins Bett bringen, bevor es wieder an die Arbeit geht.

Zudem fällt für die meisten Arbeitnehmer eine lange Fahrtzeit weg. Kein Warten in stundenlangen Staus und keine verspäteten Bahnen – direkt nach dem Aufstehen kann die Arbeit begonnen werden. Dies spart ebenfalls Zeit, die sich die meisten Arbeitnehmer als Freizeitausgleich neben dem Job wünschen.

Weitere Argumente für Home-Office sind zudem Ruhe und Selbstbestimmung. Am Arbeitsplatz im eigenen Zuhause kann entspannt und ungestört gearbeitet werden. Es sind keine Kollegen vor Ort, die mit Geräuschen, Unterhaltungen oder Marotten nerven und Arbeitnehmer können sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.

Das Home-Office hat auch den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Großraumbüro mit mehreren Kollegen sitzen muss. Im Großraumbüro wird es schnell stickig, einigen Kollegen ist chronisch kalt, sodass nicht regelmäßig ohne Diskussion gelüftet werden kann und durch die Nähe zu anderen Mitarbeiten breiten sich Krankheiten rasend schnell aus.

Home-Office: Ein Vorteil für Arbeitnehmer ist die Zeitersparnis.
Home-Office: Ein Vorteil für Arbeitnehmer ist die Zeitersparnis.

Grundsätzlich kann Home-Office allerdings auch zu einigen Nachteilen führen. Mitarbeiter in Heimarbeit haben keinen Kontakt zu ihren Kollegen und sind sozial isoliert. Zudem lauern im eigenen Zuhause einige Ablenkungen wie Paketzusteller oder die Wäsche, die sie kurz anstellen und aufhängen könnten.

Generell müssen Privatleben und Beruf voneinander getrennt werden. Dies ist im Home-Office allerdings nicht ganz so einfach, da im privaten Umfeld gearbeitet wird. Um allerdings produktiv und konzentriert arbeiten zu können, bietet sich ein Arbeitszimmer an. Zudem sollten regelmäßige Pausen gemacht werden.

Welche weiteren Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer im Home-Office am Arbeitsplatz entstehen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Vorteile für ArbeitnehmerNachteile für Arbeitnehmer
flexible Arbeitszeitenoftmals feste Kernarbeitszeiten, in denen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen
keine störenden Kollegensoziale Isolation, keine betrieblich internen Informationen
besserer Freizeitausgleich neben dem JobSchwierigkeiten bei der Trennung zwischen Privatleben und Beruf
kreative Phasen können effektiver genutzt werdenoftmals kein richtiger Feierabend möglich - Arbeitnehmer denken dauerhaft an die Arbeit
Unabhängigkeit von Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder vereisten Straßenmögliche Probleme bei der Technik
höhere Eigenverantwortung und mehr MotivationAblenkungen durch Haushalt oder Kinder möglich
Zeitersparnis - kein Arbeitsweg

Aber nicht nur für den Arbeitnehmer ergeben sich entsprechende Vor- und Nachteile wenn im Home-Office einem Nebenjob oder einer Vollzeitstelle nachgegangen wird. Grundsätzlich hat Home-Office für Arbeitgeber den Vorteil, dass sie den Interessen ihrer Arbeitnehmer nachkommen können. Dies fördert ein positives Image des Unternehmens und eine Personalbindung.

Home-Office: Vorteile für Arbeitgeber sind u. a. eine Kostenersparnis und weniger Arbeitsausfall.
Home-Office: Vorteile für Arbeitgeber sind u. a. eine Kostenersparnis und weniger Arbeitsausfall.

In Großraumbüros werden Arbeitnehmer schnell krank, weil sie sich bei Kollegen anstecken. Wird im Home-Office gearbeitet, melden sich Arbeitnehmer weniger krank. Auch mit einem kleinen Schnupfen kann von zu Hause aus gearbeitet werden ohne dass ein stressiger Arbeitsweg auf sich genommen werden muss. Der Arbeitgeber hat damit einen geringeren Arbeitsausfall.

Des weiteren sparen Arbeitgeber immense Kosten. So muss bei einem Arbeitsplatz im Unternehmen ein Schreibtisch, Arbeitsutensilien, PC, Laptop usw. gestellt werden. Viel Arbeitgeber bieten zudem Getränke und Lebensmittel an. Auch hier können Kosten eingespart werden, wenn der Mitarbeiter nicht vor Ort ist.

Durch eine konzentrierte und ungestörte Arbeitsumgebung im Home-Office sind Arbeitnehmer produktiver und können mehr leisten als wenn sie im Großraumbüro des Unternehmens sitzen. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Aufgaben schneller, zuverlässiger und sogar besser erledigt werden können.

Weitere Vor- und Nachteile des Home-Office für Arbeitgeber haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:

Vorteile für ArbeitgeberNachteile für Arbeitgeber
erhöhte Produktivitätkeine Kontrolle über die Arbeitszeit und die erledigten Aufgaben
Kostenersparnismangelnde Datensicherheit
weniger Arbeitsausfallnicht jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein getrenntes Heimbüro einzurichten
Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiterder Beginn einer Abdrängung in die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers ist denkbar
positives Image des UnternehmensIdentifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen könnte sinken
Verringerung der betrieblichen Arbeitsplätze
Arbeitnehmer können nach der Elternzeit, Betreuungsurlaub, Mutterschutz etc. schneller ins Berufsleben zurückkehren

Home-Office: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Sollten Sie Home-Office machen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld am besten überlegen, ob in Ihrem Unternehmen Home-Office grundsätzlich möglich wäre. Bei einer geringen Mitarbeiterzahl bietet sich die Heimarbeit in der Regel nicht an. Auch bestimmte Berufsgruppen sind vom Home-Office ausgeschlossen.

Arbeiten Sie vorwiegend im Büro vor dem Bildschirm kann sich Home-Office durchaus anbieten. Das Home-Office bietet sich vor allem für IT-Entwickler, Vertriebler oder kreative Jobs an, die grundsätzlich auch von zu Hause aus arbeiten könnten. Zudem macht die Heimarbeit Sinn, wenn Sie einen weiten Arbeitsweg haben.

Eine Home-Office-Vereinbarung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.
Eine Home-Office-Vereinbarung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.

Im Home-Office ist es vor allem wichtig, dass Sie für Ihren Chef und ggf. für Kollegen erreichbar sind. Dies kann via Internet und E-Mail oder auch per Telefon gewährleistet werden. Es bieten sich hier auch bestimmte Kernarbeitszeiten an, zu denen Sie erreichbar und bei Home-Office am Arbeitsplatz sein müssen.

Zusätzlich sollten Sie bei Home-Office ein Arbeitszimmer einrichten. Nicht jede Wohnung bietet sich für Home-Office an. So haben Sie in einer WG oder einer kleinen Wohnung meistens keine Möglichkeit, ein separates Arbeitszimmer zu beziehen. Im Home-Office sollten die Möbel grundsätzlich ergonomisch sein, damit Sie den ganzen Tag problemlos arbeiten können.

Bei vorwiegenden Arbeiten im Sitzen sollten Sie sich in jedem Fall bei Home-Office einen Schreibtisch kaufen, der höhenverstellbar ist. Der Schreibtischstuhl sollte vielfältige Einstellungsmöglichkeiten haben und eine gute Haltung fördern. So können Sie Rückenschmerzen und Nackenstarre vorbeugen. Platzieren Sie den Tisch und Stuhl nicht direkt vor dem Fenster sondern parallel dazu, sodass die Sonne und das Licht beim Arbeiten nicht blenden.

Arbeitnehmer sollten speziell beim Stuhl und dem Schreibtisch im Home-Office auf Folgendes achten:

Schreibtischstuhl:

  • Sitzhöhe entspricht der Kniekehlenhöhe
  • Fester Kontakt zur Rückenlehne und mindestens zwei Fingerbreit Platz von der Sitzvorderkante zur Kniekehle
  • Armauflage entspricht der Ellenbogenhöhe über der Sitzfläche
  • Rückenlehne stützt den Rücken und macht jede Bewegung mit

Schreibtisch:

  • Mindestens 72 cm Höhe
  • Arbeitsflächengröße von 160 x 80 cm
  • Drucker und andere vibrierende Geräte sollten auf einem anderen Tisch stehen
  • ausreichende Beinfreiheit
  • reflexionsarme Oberfläche
  • ggf. neigbar

Im Arbeitszimmer beträgt die ideale Raumtemperatur ca. 22 ° C. Zudem sollten Sie regelmäßig lüften, damit ausreichend Frischluft im Raum ist. Der Bildschirm sollte auf 400 bis 600 Lux eingestellt werden. Viel Tageslicht sorgt außerdem dafür, dass Ihre Augen nicht so stark belastet werden wie bei künstlichem Licht.

Wird bei Home-Office der Arbeitsvertrag angepasst?

Beim Home-Office wird zum Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung getroffen.
Beim Home-Office wird zum Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung getroffen.

Arbeitnehmer die von zu Hause aus arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber für das Home-Office einen Vertrag. Dabei handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag wird geregelt, wie das Arbeitszimmer aussehen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass der Raum abschließbar sein und die Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss.

Etwaige gestellte Arbeitsmittel werden in der Zusatzvereinbarung aufgeführt. Zudem ist meistens eine Klausel enthalten, dass betriebliche Arbeitsgeräte nicht für den privaten Gebrauch genutzt werden dürfen. Zudem ist eine Datenschutzklausel als Home-Office-Regelung im Arbeitsvertrag enthalten.

Außerdem kann der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung zum Home-Office jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen. Je nachdem was im Vertrag festgelegt ist, kommt dies bei Nichterfüllung der Aufgaben in Betracht oder wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht ausreichend gegeben sind.

Was müssen Sie bei Home-Office bezüglich der Steuer beachten?

Viele Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, stellen sich folgende Frage: Kann ich das Home-Office absetzen? Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 27.07.2015 [Az. GrS 1/14] beschlossen, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar ist.

Dient das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich zur Erzielung von Einkünften und wird nur privat genutzt, kann es von der Steuer abgesetzt werden. So dürfen nur Schreibtisch, Stuhl und Bücherregal im Arbeitszimmer zu finden sein. Eine Schlafcouch und ein Fernseher machen aus dem häuslichen Arbeitszimmer ein privates Wohnumfeld.

So ist auch eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer nicht steuerlich absetzbar, da es nicht ausschließlich als häusliches Arbeitszimmer dient. Arbeitnehmer, die ihren beruflichen Mittelpunkt komplett zu Hause haben und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, können das Home-Office von der Steuer absetzen.

Dazu zählen beispielsweise Freelancer, Künstler, Steuerberater oder Lektoren und Journalisten. Die Kosten für das Home-Office können dabei komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Ausgaben für von Schreibtisch, Stuhl und Arbeitsmaterialien. Auch eine Renovierung des Arbeitszimmers ist steuerlich absetzbar.

Unter bestimmten Umständen kann ein häusliches Arbeitszimmer für Home-Office von der Steuer abgesetzt werden.
Unter bestimmten Umständen kann ein häusliches Arbeitszimmer für Home-Office von der Steuer abgesetzt werden.

Miete, Heiz- und Stromkosten müssen Sie anteilig berechnen und können dann als Werbungskosten in Anlage N beim Home-Office in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Bilder, Gardinen, Lampen oder Teppiche, die der Ausstattung des Arbeitszimmers dienen, können von der Steuer abgesetzt werden.

Handelt es sich beim Home-Office nicht um Ihren beruflichen Mittelpunkt, da Sie einen Großteil der Arbeitszeit noch im Büro verbringen, können Sie jährlich bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale sondern um die Höchstgrenze.

Home-Office: Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall?

Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit haftet die Unfallversicherung für entstandene Schäden. Aber gilt dies auch für Arbeitnehmer im Home-Office?

Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.

Weiterführende Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:

Praxisleitfaden Homeoffice und mobiles Arbeiten: Organisatorische, rechtliche und...
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Überleben im Home-Office: Was das Arbeiten von Zuhause für die Arbeitswelt bedeutet und mit...
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Anton meint

    10. Februar 2024 at 20:33

    Einen wirklich guten Überblick habe ich durch dieses Buch erhalten, meine Frau arbeitet in Österreich und ich in Bayern.

    „Homeoffice in der Corona-Pandemie
    Arbeitsrechtliche Regelungen im Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz“

    Es ist sehr zu empfehlen.

    Antworten
  2. S. meint

    18. Dezember 2023 at 17:30

    wir haben 2 Tage Homeoffice pro Woche vereinbart. Was passiert, wenn ich 3 Tage nehme? z. B. bei Streik, Streckensperrung (Alternativ Busersatzverkehr ca. 2 Stunden einfach statt 40 Min.), keine S-Bahn fährt, Glatteis oder wie der Kollege der selber oder seine Partnerin positiv ist ?

    Antworten
  3. J. meint

    27. August 2022 at 16:12

    Hallo, ich finde es nicht fair den Arbeitnehmern gegenüber die nie mals Home Office machen können.
    Der Staat sollte sich mal lieber um die Arbeitnehmer kümmern die gar keine Möglichkeit haben dies zu tun. Die Arbeitnehmer bekommen nicht einen Cent vergütet doch die die im Home Office Arbeiten bekommen ne Menge dafür das Sie sich noch nicht mal aus dem Haus bewegen müssen.

    Antworten
    • Chris meint

      29. September 2023 at 20:34

      Ich sach mal so – mimimimi.

      Umschulung, Weiterbildung und dann bietet sich mit etwas Ehrgeiz und Ausdauer auch die Möglichkeit nahezu Jedermann/Jederfrau an.

      Antworten
    • S. meint

      18. Dezember 2023 at 17:33

      Ja und nein. Dafür haben diese Berufe meist Schichtdienst und nicht die Bürozeiten.

      Antworten
  4. Frank meint

    19. Juli 2022 at 13:16

    Bin kein Jurist, aber dazu ein Tipp:
    Fürs Home/Remote Office ist es am besten, man legt einen Benutzer extra an, z.B. HomeOffice, der kein Admin Recht hat. Alles was dann jemand macht der von außen zugreift, muss dann von Ihnen als Admin abgesegnet werden. Das ist sicher. Denn sonst hat der Zugreifer Admin Rechte und kann alles ansehen, was peinlich werden kann – bei einer professionellen IT aber ist das normalerweise kein Problem, dennoch: auch nicht jedem gebe ich den Zweitschlüssel für die Wohnung 🙂 oder wenn, nur in einem Schlüsseltresor! Und nur ich habe den Code…

    Antworten
  5. K. meint

    5. April 2022 at 8:17

    Hallo, liebes Team von Arbeitsrecht.

    Ich arbeite gelegentlich im Homeoffice.
    Nun hatte ich ein technisches Problem mit einer Software.
    Daraufhin bat ich mei en Kollegen aus der IT, mir einen Termin zu nennen, damit wir das via TeamViewer beheben können.
    Dieser wählte sich dann ohne Termin, ohne mich anzuklingeln, und ohne dass ich der Session zustimmt in meinen PC daheim ein. Während meiner Pausenzeit, an meinem PC daheim.

    Ist das erlaubt?

    Liebe Grüße
    K.

    Dieser wählte sich dann

    Antworten
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