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Hitzefrei für Schwangere: Gelten spezielle Vorschriften?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Es ist kein Geheimnis, dass hohe Temperaturen am Arbeitsplatz zu einer wahren Belastungsprobe für Beschäftigte werden können. Die Konzentration sinkt, einige leiden sogar an Kopfschmerzen oder Übelkeit, wenn die Hitze im Büro die Oberhand gewinnt.

Hitzefrei: Gelten für Schwangere besondere Regeln?
Hitzefrei: Gelten für Schwangere besondere Regeln?

Das Arbeitsschutzgesetz sieht in diesem Fall spezielle Regeln vor. Arbeitgeber sind beispielsweise dazu verpflichtet, bei mehr als 30 Grad bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Doch wer davon ausgeht, in einem solchen Fall direkt nach Hause gehen zu dürfen und hitzefrei am Arbeitsplatz zu bekommen, liegt in der Regel falsch.

Kurz & knapp: Hitzefrei für Schwangere

Gibt es so etwas wie hitzefrei für Schwangere?

Es besteht die Möglichkeit, dass schwangere Frauen eher hitzefrei am Arbeitsplatz bekommen als andere Arbeitnehmer.

Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Schwangere bekommen in der Regel nur dann hitzefrei, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, welches die Einhaltung einer bestimmten Lufttemperatur vorschreibt und der Chef dem nicht nachkommen kann (vgl. § 16 Abs. 1 MuschG).

Wer profitiert noch von dieser Regelung?

Diese Sonderregelung betrifft neben Schwangeren auch stillende Mütter oder gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte.

Erst wenn die Lufttemperatur mehr als 35 Grad beträgt, das gesundheitliche Risiko durch keine der vom Arbeitgeber angeordneten Maßnahmen reduziert werden konnte und daher eine enorme Gefahr für die Gesundheit besteht, darf dieser Sie aufgrund der Hitze nach Hause schicken. Doch gilt das Gleiche auch für Frauen, die guter Hoffnung sind? Gibt es vielleicht eher hitzefrei, weil für Schwangere besondere Regeln gelten? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Hitzefrei für Schwangere
  • Wann gibt es hitzefrei für Schwangere?
    • Hitzefrei für Schwangere: Was kann der Chef tun, um den Forderungen zu entsprechen?

Wann gibt es hitzefrei für Schwangere?

Unter gewissen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber hitzefrei für Schwangere genehmigen.
Unter gewissen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber hitzefrei für Schwangere genehmigen.

Wie bereits erwähnt, ist der Arbeitgeber erst dann dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Kühlung der Arbeitsräume im Unternehmen einzuleiten, wenn eine Temperatur von 30 Grad oder mehr erreicht wurde.

In diesem Fall muss er – wie auch laut der Biostoff­verordnung oder der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung – zunächst eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Doch gilt dies auch für Schwangere? Müssen sie ebenfalls im Büro ausharren, bis eine derart hohe Gradzahl erreicht ist?

Hitzefrei für Schwangere gibt es unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich schon früher. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregel, die Schwangere, stillende Mütter und Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen einschließt.

Dazu bedarf es jedoch eines ärztlichen Attestes, welches die Einhaltung einer bestimmten Temperatur auf der Arbeit verlangt. Ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, diese zu gewährleisten oder die Beschäftigung in einen anderen Raum zu verlegen, der den Anforderungen entspricht, muss er die betroffene Person von der Arbeit freistellen. Hitzefrei für Schwangere ist demnach möglich, jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Hitzefrei für Schwangere: Was kann der Chef tun, um den Forderungen zu entsprechen?

Hitzefrei für Schwangere? Nur mit Attest.
Hitzefrei für Schwangere? Nur mit Attest.

Liegt ein Attest vor, das eine bestimmte Lufttemperatur im Unternehmen fordert, müssen Arbeitgeber dem laut Arbeitsschutz Folge leisten. Folgende Maßnahmen können dabei ergriffen werden:

  • Bereitstellung von Ventilatoren
  • Zurverfügungstellung von alternativen Räumen
  • Einsatz von Jalousien oder anderen Schutzvorkehrungen an Fenstern
  • Verlegung der Arbeitszeit auf kühlere Stunden
  • auf längere Sicht: Einbau einer Klimaanlage

Auch das Anbieten von kühlen Getränken oder das Lockern der Kleidungsvorschriften bietet sich an, bevor Arbeitnehmer aufgrund der zu hohen Belastung am Arbeitsplatz wirklich hitzefrei bekommen.

Für Schwangere, stillende Mütter oder gesundheitlich angeschlagene Mitarbeiter gelten zwar Sondervorschriften, allerdings ausschließlich nach Vorlage eines entsprechenden Attestes.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Stefanie meint

    26. Juli 2019 at 19:01

    Ich arbeite an der Kasse eines Supermarktes ohne Klimaanlage… momentan ist es echt unmenschlich bei den Temperature zu arbeiten aber was will man da machen. Das einzigste was uns gestellt wird sind Getränke… und die sind nicht mal kalt. eher warm…

    Bin in der 31. woche schwanger. was soll ich nun tun??? Ich möchte eigentlich in den letzten 4 Wochen kein trara machen, aber mir macht die Hitze schwer zu schaffen.

    LG

    Antworten
  2. Alina meint

    25. Juni 2019 at 16:29

    Meine Frauenärztin kennt solch ein Attest nicht. Können Sie sagen was die genaue Formulierung sein soll? Sie möchte mir stattdessen eine AU ausschreiben was ich nicht möchte.
    LG und danke

    Antworten
  3. F. meint

    15. Februar 2019 at 15:37

    Ich finde es gut, dass Schwangere Hitze-frei auf der Arbeit bekommen. Als ich schwanger wurde, war das bei mir ebenfalls der Fall. Ich habe in einem Serverzentrum gearbeitet, wo ich defekte Server austauschen musste. Dort war es trotz Luftleitsystem extrem heiß. Schön, dass der Gesetzgeber solche Regelungen vorsieht.

    Antworten
  4. Peter J. meint

    30. November 2018 at 10:51

    Ich hatte eine Diskussion mit dem Arbeitgeber betreffend der Temperatur. Es kam nämlich darauf an, wo und wie im Büro gemessen wurde, war die Temperatur nicht gleich hoch. Wie ist denn nun zu messen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 at 8:08

      Hallo Peter,

      die Messungen sollten an mehreren Orten gemacht werden, so kann verhindert werden, dass eine punktuelle Temperatur ein falsches Gesamtbild vermittelt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. K. Schlachter meint

    7. August 2018 at 9:31

    Was ist, wenn man wegen der Hitze aufgrund gesundheitlicher Probleme zunächst krankgeschrieben wurde, eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass eine Arbeitsraumtemperatur aus gesundheitlichen Gründen nicht über 25 Grad erforderlich ist und man trotz daraufhin zur Verfügung gestellten Klimagerät durch den Geschäftsführer heimgeschickt werden soll, da er nur durch mein Büro ins sein Büro gelangen kann und nicht möchte, dass er aufgrund des Klimageräts hinter verschlossener Tür sitzen und zwei Türen öffnen/schließen muss. Muss ich dennoch für jeden Fehltag eine Krankmeldung vorlegen und könnte man mir ansonsten Urlaubstage anrechnen? Auf was muss ich im Fall einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber achten? Mein Problem ist, dass ein Klimagerät vorhanden ist und ich nun seit Tagen damit arbeite, mein Geschäftsführer dies aber nach seiner Urlaubsrückkehr nicht mehr dulden wird. Ich hätte demnach die Möglichkeit und die Bereitschaft zu arbeiten, werde dennoch heimgeschickt. Vielen Dank.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 11:18

      Hallo K. Schlachter,

      ein umfassendes Attest sollte reichen, Sie zu entschuldigen. Eine Vereinbarung mit dem AG kann diesen Aufwand reduzieren. Diese sollten Sie aber prüfen lassen, nachdem Sie sie aufgesetzt haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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