Key Facts
- Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt Sach- oder Dienstleistungen erhalten, die auch einen privaten Nutzen haben.
- Als geldwerter Vorteil können beispielsweise Dienstwagen, Jobtickets, Zuschüsse zur Verpflegung und Mitarbeiterrabatte zählen.
- Üblicherweise besteht die Verpflichtung zur Versteuerung, denn ein geldwerter Vorteil gilt als Einkommen. Allerdings sieht der Gesetzgeber unter Umständen Freigrenzen und Pauschalen vor.
Wann besteht ein geldwerter Vorteil?
Inhalt
Wollen Arbeitgeber die Mitarbeiterbindung stärken und Angestellte finanziell entlasten, ohne die Bruttogehälter zu erhöhen, kann ein geldwerter Vorteil gewährt werden. Dabei handelt es sich um Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern verbilligt oder kostenfrei zusätzlich zur gezahlten Vergütung zur Verfügung stellen. Als geldwerter Vorteil gelten folgende Beispiele:
- Dienstwagen
- Jobrad
- Dienstwohnung
- Kinderbetreuung
- Mitarbeiterrabatte
- Verpflegung
- Arbeitskleidung
- Gesundheitsförderung
Steuerrechtlich gilt ein geldwerter Vorteil gemäß § 8 Einkommensteuergesetz (EStG) als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen und muss daher in der Lohnabrechnung versteuert werden. Zu berücksichtigen ist dabei in der Regel immer der Betrag, den der Arbeitnehmer investieren müsste, wenn er die Leistung selbst finanzieren würde.
Allerdings sieht der Gesetzgeber für zahlreiche geldwerte Vorteile Freibeträge und Pauschalen vor, welche Regelungen dabei im Einzelnen gelten, beleuchten wir nachfolgend.
Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist dieser ein geldwerter Vorteil, den Arbeitnehmer versteuern müssen. Bei der Berechnung können zwei Methoden genutzt werden. Zum einen das Führen eines Fahrtenbuchs. Die aufwändige Aufzeichnungspflicht kann sich etwa bei teuren Gebrauchtwagen lohnen.
Zum anderen kann die Besteuerung über die pauschale 1-Prozent-Regelung erfolgen. Diese lohnt sich vor allem dann, wenn Arbeitnehmer viel privat fahren. Doch wie funktioniert die pauschale Berechnung, wenn als geldwerter Vorteil ein Firmenwagen vom Arbeitgeber bereitgestellt wird?
Bei der 1-Prozent-Regelung versteuert der Arbeitnehmer als Gegenleistung für die private Nutzung des Dienstfahrzeugs monatlich 1 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises und zusätzlich monatlich 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pro Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Das so ermittelte Zusatzeinkommen wird aus steuerlichen Gründen auf das Gehalt angerechnet, eine Auszahlung des Betrags erfolgt allerdings nicht. Wie sich beim Firmenwagen ein geldwerter Vorteil konkret berechnen lässt, veranschaulicht das nachfolgende Beispiel:
Herr Mustermann erhält ein Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat und darf einen Firmenwagen mit einem Brutto-Inlandslistenpreis von 20.000 Euro privat nutzen. Sein Arbeitsweg beträgt 30 km.
Um den Wert des Firmenwagens zu ermitteln, findet die 1-Prozent-Regelung Anwendung:
Neupreis x 0,01 = 200 Euro
Für die Berücksichtigung des Arbeitsweges wird beim geldwerten Vorteil folgende Formel verwendet:
Neupreis x Arbeitsweg in km x 0,0003 = 180 Euro
Der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen von Herrn Mustermann beläuft sich somit auf insgesamt 380 Euro, sodass er durch die Firmenwagennutzung ein Einkommen von 3.380 Euro zu versteuern hat.
Wichtig! Handelt es sich beim Dienstwagen um ein E-Auto oder ein Hybridfahrzeug, ist ein geldwerter Vorteil anders zu versteuern als im Beispiel. Denn in diesen Fällen gelten vergünstigte Steuersätze. Für E-Autos bis zu einem Neupreis von maximal 70.000 Euro sind nur 0,25 Prozent vom Brutto-Inlandspreis zu versteuern. Wird als geldwerter Vorteil ein teureres Elektroauto oder ein Hybrid genutzt, werden bei der Berechnung 0,5 Prozent vom Neupreis berücksichtigt.
Dienstwohnung als geldwerter Vorteil
Laut Steuerrecht besteht ein geldwerter Vorteil, wenn eine Wohnung Mitarbeitern überlassen wird. Somit erfolgt in der Regel eine Anrechnung auf den Arbeitslohn. Allerdings sieht § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG eine Sonderregelung vor. Denn zahlt der Arbeitnehmer mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete, ist die Dienstwohnung steuerfrei. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der ortsübliche Mietpreis pro Quadratmeter nicht mehr als 25 Euro beträgt. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Luxuswohnungen nicht von den Steuervergünstigungen profitieren.
Wie sich ein geldwerter Vorteil für eine Dienstwohnung berechnen lässt, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Die ortsübliche Miete für die vom Arbeitgeber bereitgestellte Wohnung beläuft sich auf 900 Euro. Zwei Drittel davon sind 600 Euro. Zahlt ein Angestellter nun einen Mietanteil von weniger als 600 Euro, wird die Differenz bis zu diesem Betrag als geldwerter Vorteil auf das Gehalt angerechnet.
Bei einem Mietanteil von 450 Euro wären dies 150 Euro pro Monat. Lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter mietfrei wohnen, ist ein geldwerter Vorteil von 600 Euro anzurechnen. Liegt der Mietanteil hingegen bei 650 Euro, greift der Freibetrag und es liegt kein zusätzliches Einkommen vor.
Geldwerter Vorteil beim Jobrad
Für das Jobbike gelten steuerrechtlich ähnliche Vorschriften wie beim Dienstwagen. So gilt auch dieses als geldwerter Vorteil, wenn eine private Nutzung erlaubt ist. Angestellte müssen dabei 0,25 Prozent der unverbindlichen Bruttopreis-Empfehlung des Händlers versteuern. Als geldwerter Vorteil für ein E-Bike mit einem Neupreis von 2.400 Euro würden dann monatlich 6 Euro anfallen.
In den letzten Jahren erfreut sich Fahrrad-Leasing immer mehr an Beliebtheit und zahlreiche Arbeitgeber unterstützen entsprechende Modelle mit Zuschüssen. Der Arbeitgeber schließt dafür mit dem Leasing-Unternehmen einen Rahmenvertrag ab und mit seinem Arbeitnehmer zugleich einen Überlassungsvertrag für das Fahrrad. Das Gehalt des Angestellten wird dann für die Dauer der Nutzungsüberlassung um die Leasingrate für das Fahrrad reduziert. Üblicherweise fällt dabei ein fürs Fahrrad anfallender geldwerter Vorteil zur Gehaltsumwandlung geringer aus, sodass das steuerpflichtige Brutto-Gehalt sinkt. Ein Konzept, das sich vor allem bei höheren Arbeitgeber-Zuschüssen rentiert.
Sachbezüge, Verpflegung & Co. als geldwerte Vorteile
Arbeitgeber können zudem als geldwerter Vorteil die Internetnutzung im Homeoffice in Form einer Pauschale bzw. eines Zuschusses abgelten. Dafür steht ein monatlicher Freibetrag in Höhe von bis zu 50 Euro zur Verfügung. Wird der als geldwerter Vorteil gewährte Freibetrag allerdings überschritten, muss der gesamte Zuschuss versteuert werden.
Liegen Sachbezüge vorrangig im Interesse der Firma, ist ein geldwerter Vorteil üblicherweise steuerfrei. Dies gilt etwa für
- Kinderbetreuung von nicht schulpflichtigen Kindern
- Arbeitskleidung, die ausschließlich beruflich genutzt werden kann
- Dienstliche Hardware (Laptop, Tablet, Diensthandy,…), wenn diese Eigentum des Unternehmens bleiben
- Berufliche Weiterbildung (z. B. Kosten für den Lkw-Führerschein)
Eine finanzielle Unterstützung können Unternehmen durch Zuschüsse fürs Essen bieten. Damit diese lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind, muss der Eigenanteil der Mitarbeiter beim Mittagessen bei 4,40 Euro liegen und der Arbeitgeberzuschuss darf maximal 7,50 Euro betragen.
Auch die Kostenübernahme einer BahnCard durch den Arbeitgeber kann steuerfrei sein. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer diese zur Verbilligung der Fahrtkosten bei dienstlichen Fahrten aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten nutzt. Ist dies gegeben, liegt auch bei einer zusätzlichen privaten Nutzung bei der BahnCard 100 üblicherweise kein geldwerter Vorteil vor.
FAQ: Geldwerter Vorteil
Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten zusätzlich zur Vergütung anbietet.
Als geldwerter Vorteil gilt ein Sachbezug, wenn bei diesem die betriebliche Nutzung nicht überwiegt. Dies gilt zum Beispiel bei einem privat genutzten Dienstwagen, einer Dienstwohnung oder einer betrieblichen Altersvorsorge.
In der Regel ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Allerdings existieren für bestimmte Sachbezüge Freibeträge und Ausnahmen. Mehr dazu hier.
Kommentar hinterlassen