Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Gehalt nach fristloser Kündigung

Fristlose Kündigung und Gehalt: Das sollten Sie darüber wissen!

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare
Lohn bei fristloser Kündigung: Im Regelfall erfolgt keine Gehaltszahlung nach Beendigung der Beschäftigung.
Lohn bei fristloser Kündigung: Im Regelfall erfolgt keine Gehaltszahlung nach Beendigung der Beschäftigung.

Jemanden zu kündigen oder eine Kündigung zu erhalten, ist niemals einfach. Handelt es sich hierbei noch um eine fristlose Kündigung (Arbeitsrecht), sind meist nicht unerhebliche Konflikte zwischen Arbeitnehmer und –geber im Spiel. Oftmals geht es dabei um Geld oder ausstehendes Gehalt.

Doch was geschieht nach dem Einreichen einer fristlosen Kündigung? Muss das Gehalt weitergezahlt werden? Das und mehr können Sie in diesem Ratgeber weiterlesen.

Kurz & knapp: Gehalt nach fristloser Kündigung

Wie wirkt sich eine fristlose Kündigung auf das Gehalt aus?

Der Anspruch auf die Zahlung von einem Gehalt erlischt zum Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird; im Falle einer fristlosen Kündigung also sofort. Das Gehalt für im Vorfeld geleistete Arbeit wird Ihnen allerdings natürlich noch ausgezahlt.

Was bedeutet es für das Gehalt, wenn die fristlose Kündigung als unwirksam angesehen wird?

Stellt sich im Zuge einer Kündigungsschutzklage heraus, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Gehalt für die gesamte Zeit ab der Entlassung nachzuzahlen.

Werden nicht genommene Urlaubstage bei einer fristlosen Kündigung ausgezahlt?

Ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch Resturlaub haben, entfällt der Anspruch darauf nicht automatisch. Da Sie die restlichen Urlaubstage aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nutzen können, werden Sie in der Regel umgewandelt und ausgezahlt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Gehalt nach fristloser Kündigung
  • Fristlose Kündigung: Wird das Gehalt weitergezahlt?
    • Zusammengefasst: Lohnzahlung bei fristloser Kündigung

Fristlose Kündigung: Wird das Gehalt weitergezahlt?

Im Allgemeinen ist es so, dass die Zahlung von Gehalt mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ebenfalls stoppt. Da hierbei keine Kündigungsfrist gegeben ist, weil die Kündigung aus wichtigem Grund fristlos erfolgt, gibt diese demzufolge kein Gehalt mehr her, nachdem sie eingereicht und wirksam wurde. Kurz gesagt: Eine fristlose Kündigung stoppt den Lohn.

Bei fristloser Kündigung wird kein Lohn ausgezahlt.
Bei fristloser Kündigung wird kein Lohn ausgezahlt.

Fühlt sich der Arbeitnehmer allerdings nicht fair behandelt und zu Unrecht fristlos gekündigt, kann dieser eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Entscheidet ein Gericht, dass die fristlose Kündigung nicht rechtskräftig ist, muss das Gehalt zunächst weitergezahlt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Formalitäten oder Fristen nicht eingehalten wurden oder der Kündigungsgrund nicht ausreicht.

Nützlich zu wissen: Hat ein Arbeitnehmer noch Resturlaub, dann entfällt der Anspruch darauf natürlich auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht. Da der Betroffene diesen nicht mehr in Form von bezahlten Urlaubstagen nutzen kann, ist im Fall der fristlosen Kündigung der restliche Urlaub umzuwandeln und auszuzahlen.

Zusammengefasst: Lohnzahlung bei fristloser Kündigung

Die fristlose Kündigung und eine Lohnzahlung sind dementsprechend zwei Dinge, die selten zusammenpassen. Zusammengefasst bedeutet das also:

  • Gehalt bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber ist laut deutschem Recht nicht zu zahlen
  • eine Lohnzahlung nach fristloser Kündigung kann allerdings in Form von umgerechneten, noch übriggebliebenen Urlaubstagen erfolgen
  • Ausnahme für die fristlose Kündigung bezüglich der Zahlung von Gehalt: die fristlose Kündigung wird für unwirksam erklärt

Bildnachweise: fotolia.com/© forkART Photography

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,36 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung: Ablauf und Voraussetzungen
  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Ist das überhaupt möglich?
  • Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?
  • Fristlose Kündigung: Wann ein Schadensersatz gerechtfertigt sein kann
  • Fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag: Welche Bestimmungen gibt es?
  • Fristlose Kündigung: Wie die Zustellung erfolgen sollte!
  • Fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung: Ein Muss oder freiwillig?
  • Fristlose Kündigung: Wird trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt?
  • Arbeitsverweigerung: Ist eine fristlose Kündigung die logische Konsequenz?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. M.H. meint

    26. September 2023 at 15:38

    Hallo

    ich war in der Probezeit und habe mich für eine andere Arbeitsstelle entschieden und als ich das meiner Chefin sagen wollte, ( Ego verletzt ) kündigte sie mich fristlos am gleichen Tag 7.9 hilfsweise ordentlich zum 21.9.

    Heißt was nun? Bekomme ich nun Lohn nur bis zum 7.9 oder steht mir der Lohn bis zum 21.9 zu?

    Antworten
  2. F.F. meint

    15. August 2023 at 17:47

    Hallo, am 26. Juli 2023 habe ich die fristlose Kündigung erhalten.
    Auf dem Bescheid steht nichts über ein Bußgeld oder Abzüge.
    Dort steht lediglich, dass unentschuldigte Tage nicht erstattet werden.
    Heute ist Zahltag und ich wurde nicht bezahlt, ich hatte auch den Rest meines Urlaubs (ca. 8 Tage) und 25 Überstunden.

    Verstoßen sie gegen ein Gesetz? Habe ich Anspruch auf meinen Lohn?

    Danke fur die antwort.

    Antworten
  3. J.B.S meint

    16. April 2023 at 12:41

    Hallo ,ich habe mich mit meinem Arbeitgeber geeinigt das ich Fristlos kündigen werde .Was ich auch schon getan habe.Nun hat er mir nach langen hin und her einen Lohnabschlag überwiesen .
    Wie lange muss ich jetzt Gesetzlich auf meinen Restlohn warten.

    Antworten
  4. Maria meint

    15. März 2023 at 17:45

    Hallo, ich habe am 10.2.2023 fristlose Kündigung bekommen wegen Arbeitszeitbetrug im Zeiterfassung System. Bis jetzt habe ich noch keinen Lohn vom Januar und von diesen 8 Tagen von Februar bekommen. Können Sie mir sagen ob mein ex Arbeitgeber den Lohn auszahlen müsste oder nicht? Danke

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige