Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Fristlose Kündigung in der Ausbildung

Fristlose Kündigung in der Ausbildung: Was ist erlaubt und was nicht?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare
Einem Azubi fristlos kündigen: Ein mögliches Muster hält dieser Ratgeber für Sie bereit.
Einem Azubi fristlos kündigen: Ein mögliches Muster hält dieser Ratgeber für Sie bereit.

Eine fristlose Kündigung ist in den meisten Fällen mit Stress, Ärger und Zukunftsängsten verbunden. Das geht nicht nur vielen Arbeitnehmern so, sondern auch Arbeitgebern. Doch eine fristlose Kündigung (Arbeitsrecht) wird niemals leichtfertig getroffen. Vor allem, wenn ein Lehrling fristlos kündigen möchte oder muss bzw. ihm fristlos gekündigt wird, ist die Zukunft erstmal wage, hat sich der Auszubildende doch wahrscheinlich bereits in für lange Zeit in dem Beruf arbeiten sehen.

Doch welche Vorschriften gelten, wenn es um eine fristlose Kündigung während der Ausbildung geht? Ist dies ohne weiteres möglich? Das und noch mehr verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber. Hier finden Sie für eine fristlose Kündigung von einem Ausbildungsverhältnis auch das passende Muster.

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung in der Ausbildung

Wann kann eine fristlose Kündigung in der Ausbildung erfolgen?

Bevor Sie als Azubi fristlos gekündigt werden können, müssen Sie in der Regel zunächst einmal eine Abmahnung erhalten haben, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihr Fehlverhalten zu ändern. Nur bei schwerwiegenden Vertrauensverstößen kann eine fristlose Kündigung in der Ausbildung ohne Abma‌hnung erfolgen.

Was können die Gründe für eine fristlose Kündigung in der Ausbildung sein?

Fehlen Sie mehrmals unentschuldigt, schwänzen häufiger den Unterricht in der Berufsschule oder weigern sich wiederholt, Ihrer Arbeit nachzukommen, wodurch Ihre Ausbildung kaum noch möglich ist, können Sie als Azubi fristlos entlassen werden. Auch ein eigenmächtiger Urlaubsantritt oder eine geplante Unterschlagung eines größeren Geldbetrags können eine außerordentliche Kü‌ndigung in der Ausbildung rechtfertigen.

Wie könnte eine fristlose Kündigung in der Ausbildung aussehen?

Ein kostenloses Muster für eine fristlose Kündigung in der Ausbildung als Azubi finden Sie hier. Ein solches Muster ausgehend von Ausbilder stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung in der Ausbildung
  • Fristlose Kündigung in der Ausbildung: Gesetzliche Regelungen
    • Fristlose Kündigung von einem Azubi in der Probezeit?
    • Gründe für eine fristlose Kündigung
  • Fristlose Kündigung in der Ausbildung: Ein passendes Muster

Fristlose Kündigung in der Ausbildung: Gesetzliche Regelungen

Ein Auszubildender besitzt dieselben Rechte wie Arbeitnehmer, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Darum ist es auch laut deutschem Gesetz möglich, während einer Ausbildung die Kündigung einzureichen. Eine fristlose Kündigung von einem Ausbildungsverhältnis kann durch den Arbeitgeber und den Auszubildenden ausgelöst werden.

  1. ordentliche Kündigung einer Berufsausbildung:
    Diese kann auf unterschiedliche Art und Weise eingereicht werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass der Auszubildende nicht einfach nur kündigt oder gekündigt wird, sondern er damit seine Ausbildung abbricht. Als Folge besitzt er keine abgeschlossene Berufsausbildung und muss noch einmal von ganz vorn beginnen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt vier Wochen. Sie muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  2. außerordentliche fristlose Kündigung von einem Ausbildungsvertrag:
    Auch eine fristlose Kündigung ist während der Ausbildung möglich. Hierfür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Zuvor muss immer eine Abmahnung erteilt werden, damit der Lehrling bzw. der Arbeitgeber die Chance bekommt, sein Verhalten zu ändern. Aber die Kündigung von einem Azubi ist nur fristlos möglich, wenn der Kündigungsgrund nicht länger als zwei Wochen bekannt ist.
  3. Aufhebungsvertrag:
    Zwar ist dies keine herkömmliche Form der Kündigung, aber eine Ausbildung kann dadurch auch beendet werden. Voraussetzung dafür ist es, dass sich Ausbilder und Azubi einig sind, den Lehrvertrag zu beenden. Sinnvoll ist solch ein Aufhebungsvertrag vor allem dann, wenn der Auszubildende dieselbe Berufsausbildung bei einem anderen Betrieb fortsetzen möchte.

Fristlose Kündigung von einem Azubi in der Probezeit?

Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis nicht vonnöten, denn eine Frist muss laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) von vornherein nicht eingehalten werden. So steht im § 22 Abs. 1 BBiG Folgendes:

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gründe für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung von einem Azubi kann einige Gründe haben. Basis dafür ist eine schwere Pflichtverletzung – entweder vonseiten des Arbeitgebers oder des Azubis. Einige Beispiele dafür können sein:

Fristlose Kündigung: Auszubildende können bei einem triftigen Grund fristlos gekündigt werden.
Fristlose Kündigung: Auszubildende können bei einem triftigen Grund fristlos gekündigt werden.
  • sexuelle Belästigung
  • körperliche Gewalt
  • häufige Verpflichtung zu Tätigkeiten, die nicht zur Ausbildung gehören
  • Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz
  • unbezahlte Überstunden
  • Gehalt wird nicht gezahlt
  • Mobbing
  • am Arbeitsplatz ist kein Ausbilder vorhanden
  • Vermittlung von Ausbildungsinhalten findet kaum bis gar nicht statt

Für eine fristlose Kündigung von Auszubildenden gelten demzufolge ähnliche Regeln wie für eine allgemeine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht. Essentiell sind immer das Vorhandensein eines wichtigen Kündigungsgrunds sowie eine Kündigung in Papierform, die eine Abmahnung als Vorbote hatte.

Um einen Ausbildungsvertrag fristlos kündigen zu können, darf außerdem keine längere Zeitspanne als zwei Wochen zwischen dem Bekanntwerden des Kündigungsgrunds und der Kündigung selbst liegen.

Fristlose Kündigung in der Ausbildung: Ein passendes Muster

Für eine fristlose Kündigung von einem Lehrling ist eine vorherige Abmahnung notwendig.
Für eine fristlose Kündigung von einem Lehrling ist eine vorherige Abmahnung notwendig.

Manchmal ist es gar nicht so einfach, die passenden Formulierungen zu finden für eine fristlose Kündigung. Gerade als Auszubildender kann ein Muster deshalb hilfreich sein, um eventuelle Fehler zu vermeiden.

Die nachfolgende Vorlage können Sie gern als Basis für Ihre fristlose Kündigung von einem Lehrvertrag benutzen. Eines der Muster ist für Arbeitgeber, das andere für Azubis ausgelegt.

Achten Sie allerdings darauf, dass das Muster noch auf Ihre individuelle Situation angepasst und durch Ihre persönlichen Daten ergänzt werden sollte.

Muster für die fristlose Kündigung in der Ausbildung (ausgehend vom Azubi)

Name des Auszubildenden
Adresse des Auszubildenden

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Ort, Datum

Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Arbeitgeber],
hiermit kündige ich das bestehende Ausbildungsverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos, außerordentlich und aus wichtigem Grund zum [Datum Beendigung Arbeitsverhältnis].

Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für mich wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Zur Begründung:
Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [Hier den außerordentlichen Kündigungsgrund ergänzen.]

Dieser Grund hat dazu geführt, dass ich in Sie als Arbeitgeber kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, ist hiermit das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Unterschrift des Auszubildenden]
[Name und Unterschrift des / der Sorgeberechtigten (bei minderjährigem Azubi)]

Nachfolgend finden Sie das Muster für die fristlose Kündigung während der Ausbildung (ausgehend vom Auszubildenden) noch einmal als PDF-Datei und als Word-Dokument:

Jetzt das passende Muster herunterladen!

Muster fristlose Kündigung in der Ausbildung (Azubi) (.doc)

Muster fristlose Kündigung in der Ausbildung (Azubi) (.pdf)

Muster für die fristlose Kündigung in der Ausbildung (ausgehend vom Arbeitgeber)

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Auszubildenden
Adresse des Auszubildenden

Ort, Datum

Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Auszubildender],
hiermit kündige ich das bestehende Ausbildungsverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos, außerordentlich und aus wichtigem Grund zum [Datum Beendigung Arbeitsverhältnis].

Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für das Unternehmen wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Zur Begründung:

Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [Hier den außerordentlichen Kündigungsgrund ergänzen.]

Dieser Grund hat dazu geführt, dass ich in Sie als Auszubildenden kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, ist hiermit das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Unterschrift des Arbeitgebers]
[Stempel des Unternehmens]

Nachfolgend finden Sie das Muster für die fristlose Kündigung während der Ausbildung (ausgehend vom Arbeitgeber) noch einmal als PDF-Datei und als Word-Dokument:

Jetzt das passende Muster herunterladen!

Muster fristlose Kündigung in der Ausbildung (Arbeitgeber) (.doc)

Muster fristlose Kündigung in der Ausbildung (Arbeitgeber) (.pdf)

Bildnachweise: fotolia.com/© diego1012, fotolia.com/© Halfpoint, istockphoto.com/ Spectral-Design

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,13 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?
  • Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung: Ablauf und Voraussetzungen
  • Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das erlaubt?
  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Ist das überhaupt möglich?
  • Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?
  • Fristlose Kündigung: Wann ein Schadensersatz gerechtfertigt sein kann
  • Fristlose Kündigung vom Arbeitsvertrag: Welche Bestimmungen gibt es?
  • Fristlose Kündigung: Wie die Zustellung erfolgen sollte!
  • Fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung: Ein Muss oder freiwillig?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige