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Feiertagsregelung im Home-Office: Wann müssen Sie arbeiten?

  • News von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Veröffentlichungsdatum: 28. Oktober 2022
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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In Deutschland gibt es neben den bundeseinheitlichen Feiertagen auch solche, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Das ist zum Beispiel beim Reformationstag (31.10.) oder Allerheiligen (1.11.) der Fall. Entgegen der Annahme vieler Arbeitnehmer gilt bei der Feiertagsregelung im Home-Office der tatsächliche Arbeitsort und nicht der Unternehmens- oder Wohnsitz.

So sieht die Feiertagsregelung im Home-Office für Deutschland aus

Welche Feiertagsregelung gilt im Home-Office?
Welche Feiertagsregelung gilt im Home-Office?

Die Corona-Pandemie hat den Trend zu mehr Home-Office deutlich bestärkt. Aus der Not heraus mussten viele Arbeitnehmer von zuhause arbeiten. Mittlerweile bieten viele Unternehmen entsprechende Home-Office-Modelle für ihre Mitarbeiter an.

Das hat auch den Vorteil, dass der Arbeitnehmer gar nicht mehr in der Nähe vom Unternehmenssitz wohnen muss. Es ist also auch möglich, dass ein Angestellter für ein bayrisches Unternehmen arbeitet, aber seine Arbeitsleistung von Berlin aus dem Home Office erbringt.

Doch wie sieht dann eigentlich die Feiertagsregelung im Home-Office aus? Grundsätzlich gelten bundeseinheitliche Feiertage für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Spannend wird es erst, wenn es um Feiertage geht, die nur in einzelnen Bundesländern gelten.

In diesem Fall ist der Arbeitsort des Angestellten maßgeblich. Bleiben wir bei unserem vorherigen Beispiel:

Der Arbeitnehmer des bayrischen Unternehmens muss am 1.11. (Allerheiligen, gesetzlicher Feiertag in Bayern) arbeiten, während alle Kollegen, die ihre Arbeitsleistung in Bayern erbringen, an diesem Tag frei haben.

Anders sieht es am 8. März aus. Dieser Tag gilt in Berlin als Feiertag, in Bayern nicht. Der Arbeitnehmer im Home-Office in der Hauptstadt hat an diesem Tag also frei, während die Kollegen in Bayern ganz regulär ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Dass Arbeitnehmer auch an einem Feiertag bezahlt werden müssen, ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. In § 2 Absatz 1 heißt es:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Durch mobiles Arbeiten zu mehr freien Tagen?

Noch spannender als die Feiertagsregelung im Home-Office wird es, wenn gar kein fester Arbeitsort zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Das könnte nämlich dazu führen, dass sich der Mitarbeiter an diesen Tagen absichtlich in Bundesländer aufhält, an welchen ein Feiertag gilt.

Allerdings handelt es sich hierbei um eine rechtliche Grauzone. Bis dato gibt es keine Rechtsprechung dazu, ob diese Methode, welche zu mehr freien Tagen führen könnte, möglich ist. In diesem Fall kann es für Unternehmen ratsam sein, eine entsprechende Vereinbarung für das mobile Arbeiten an Feiertagen in den Arbeitsvertrag zu integrieren.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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Kategorie: Arbeitszeit

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