Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Kann ein verurteilter Straftäter bei der Polizei arbeiten?

News veröffentlicht am 25. Juni 2018

Kann ein verurteilter Straftäter bei der Polizei arbeiten?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare
Ist es möglich, als ehemaliger Straftäter bei der Polizei zu arbeiten?
Ist es möglich, als ehemaliger Straftäter bei der Polizei zu arbeiten?

Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin hat am Freitag, 22. Juni 2018 in einem Urteil entschieden, dass ein ehemaliger Straftäter nicht bei der Polizei arbeiten darf, selbst wenn die Straftat bereits mehrere Jahre zurückliegt und noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde. Der betroffene Kläger hatte im Jahr 2017 seine Bewerbung für einen Job bei der Polizei eingereicht, woraufhin das Land Berlin eine Einstellung unter Vorbehalt der Leumundsprüfung in Aussicht gestellt hatte (Az.: 10 Sa 163/18).

Warum ist es nicht möglich, als ehemaliger Straftäter für die Polizei zu arbeiten?

Im Jahr 2009 wurde der betroffene Kläger wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Da er zu dem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt war, wurden für ihn Strafen nach dem Jugendstrafrecht verhängt.

Bei der Leumundsprüfung war das Land Berlin auf den Strafeintrag gestoßen, der zum Anlass genommen wurde, um den Bewerber abzulehnen. Daraufhin erhob der Betroffene Klage.

Am 17. Mai 2018 wies das LAG Berlin die Klage ab. Obwohl das Strafurteil bereits acht Jahre zurückliegt, habe das Land bei dem Bewerber

eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz annehmen dürfen.

Nach Leumundsprüfung besteht keine Möglichkeit mehr für den Straftäter, bei der Polizei zu arbeiten

Warum ist es nicht möglich, als verurteilter Straftäter bei der Polizei zu arbeiten?
Warum ist es nicht möglich, als verurteilter Straftäter bei der Polizei zu arbeiten?

Im Rahmen der Leumundsprüfung wurde festgestellt, dass der Bewerber nicht für die Arbeit bei der Polizei geeignet ist. Was genau ist eine Leumundsprüfung?

Bei einem Leumund werden im Sinne eines Auftraggebers Daten über eine Person gesammelt, um ein tatsächliches Bild über die Person zu gewinnen. Je nach Zweck kann die Prüfung privat oder von einer Wirtschaftsdetektei übernommen werden. In Deutschland stellt das Führungszeugnis den Beleg für den persönlichen Leumund dar.

In der Regel ist es nicht unüblich, den Leumund zu hinterfragen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Es ist vor allem sinnvoll, eine Leumundsprüfung zu beauftragen, wenn es sich dabei um eine wichtige Entscheidung handelt, beispielsweise vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Kann ein verurteilter Straftäter bei der Polizei arbeiten?
4.16 5 44
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante News

  • Immer mehr Menschen arbeiten mit über 60
  • Tausende arbeiten sachgrundlos befristet für die Regierung
  • Arbeiten trotz Krankheit: Alltag für viele deutsche Arbeitnehmer?
  • 1,4 Millionen Rentner in Deutschland erwerbstätig
  • Konfession als Jobkriterium nicht immer zulässig
  • Kopftuchverbot am Arbeitsplatz: Eine Entschädigung ist nicht immer möglich
  • Stellenanzeige nur für Frauen: Zulässig oder diskriminierend?
  • Ein erschlichenes Arbeitszeugnis ist zurückzugeben

Kategorie: Bewerbung

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige