Ein ehemaliger Straftäter hatte sich bei der Polizei für einen Job beworben und wurde abgelehnt, da im Rahmen einer Leumundsprüfung herausgekommen ist, dass er acht Jahre zuvor wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. Gegen die Entscheidung des Landes Berlin erhob er Klage. Wie entschied sich das Gericht?
Kann ein verurteilter Straftäter bei der Polizei arbeiten?
Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2018