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Entfristungsklage: Worum handelt es sich dabei?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key Facts

  • Mit einer Entfristungsklage bzw. Befristungskontrollklage können Sie gegen Ihren unrechtmäßig befristeten Arbeitsvertrag vorgehen.
  • Eine erfolgreiche Klage sorgt dafür, dass Ihr befristetes Arbeitsverhältnis entfristet wird.
  • Der Streitwert von Entfristungsklagen entspricht in der Regel 3 Bruttomonatsgehältern des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlage zur Entfristungsklage: Definition nach Gesetz

Was ist eine Befristungskontrollklage nach dem TzBfG? Und woraus ergeben sich bei einer Entfristungsklage die dazugehörigen Kosten?
Was ist eine Befristungskontrollklage nach dem TzBfG? Und woraus ergeben sich bei einer Entfristungsklage die dazugehörigen Kosten?

Inhalt

  • Rechtsgrundlage zur Entfristungsklage: Definition nach Gesetz
    • Entfristungsklage – Voraussetzungen & Frist
  • FAQ: Entfristungsklage

Falls Sie sich unsicher sind, ob die Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist oder nicht, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Im deutschen Arbeitsrecht bietet eine Befristungskontrollklage Arbeitnehmern die Möglichkeit, zu veranlassen, dass das zuständige Arbeitsgericht die Zulässigkeit ihrer befristeten Arbeitsverträge überprüft. Das ist gesetzlich in § 17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt.

Wichtig: Was bedeutet § 14 des TzBfG in diesem Kontext? Dieser definiert alle Fälle, in denen eine Befristung von Arbeitsverhältnissen vom Gesetzgeber erlaubt ist. Als eine der wichtigsten Bedingungen zählt, dass die Befristung schriftlich festgehalten wird (bspw. im Arbeitsvertrag). Mündliche Absprachen sind grundsätzlich unwirksam.

Entfristungsklage: Erfüllt die Befristung nicht die gesetzlichen Vorgaben, ist sie unzulässig.
Entfristungsklage: Erfüllt die Befristung nicht die gesetzlichen Vorgaben, ist sie unzulässig.

Zu den weiteren Richtlinien nach § 14 gehören bspw. die folgenden:

  • Es gibt einen Sachgrund (bspw. weil Sie einen anderen Arbeitnehmer vertreten, der Bedarf an Ihrer Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, Ihre Arbeitsleistung selbst eine Befristung rechtfertigt etc.)
  • Es gibt keinen Sachgrund, aber der Vertrag gilt höchstens für 2 Jahre und wird nicht öfter als 3 Mal verlängert. Ausgenommen davon sind neu gegründete Unternehmen. Diese haben in den ersten 4 Betriebsjahren die Möglichkeit, Arbeitsverträge bis zu 4 Jahre zu befristen.
  • Arbeitnehmer, die 52 Jahre oder älter sind und vor der Einstellung mindestens 4 Monate lang arbeitslos waren, dürfen für höchstens 5 Jahre ohne sachlichen Grund befristet angestellt werden.

Trifft keiner der oben genannten Fälle zu, ist Ihr befristeter Arbeitsvertrag also rechtlich gesehen unwirksam. § 16 des TzBfG legt fest, dass der Vertrag dann so behandelt wird, als wäre er „auf unbestimmte Zeit geschlossen“ worden.

Wichtig: Eine Entfristungsklage im Bereich „öffentlicher Dienst“ unterscheidet sich in der Regel wenig bis kaum von einer in der Privatwirtschaft. Grund dafür ist, dass das TzBfG nach § 30 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch für dessen Arbeitnehmer gilt.

Anders als in der Privatwirtschaft werden Öffentlicher-Dienst-Mitarbeiter allerdings mitunter häufiger mit sogenannten Kettenbefristungen konfrontiert (d. h. dass der gleiche Arbeitgeber mit Ihnen mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander schließt, anstelle eines unbefristeten Vertrags). Diese können auch unwirksam sein, wenn theoretisch ein sachlicher Grund vorliegt. Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil (7 AZR 443/09) vom 18. Juli 2012. Lässt sich nachweisen, dass die Befristungen unzulässig waren, erhöht dies auch die Erfolgschancen Ihrer Klage.

Entfristungsklage – Voraussetzungen & Frist

Übergangslösung durch gerichtlichen Vergleich: Ihre Entfristungsklage endet dann mit dem Kompromiss einer erneuten Befristung.
Übergangslösung durch gerichtlichen Vergleich: Ihre Entfristungsklage endet dann mit dem Kompromiss einer erneuten Befristung.

Wann lohnt sich eine Entfristungsklage genau? Sinnvoll kann diese für Sie sein, wenn die Voraussetzungen für die Klage selbst erfüllt sind. Daran wird auch die Zulässigkeit einer Befristungskontrollklage gemessen. Zu den Bedingungen zählen bspw. die folgenden:

  • Einhaltung der Frist: Gemäß § 17 des TzBfG müssen Sie Ihre Befristungskontrollklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Auslaufen Ihres unzulässig befristeten Arbeitsvertrags einreichen. Eine Entfristungsklage kann auch vor Ablauf der Befristung möglich sein, setzt dann aber voraus, dass weitere Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, wenn die Befristung offensichtlich unwirksam ist (bspw. weil Ihr Arbeitgeber eine oder mehrere Richtlinien aus § 14 des TzBfG missachtet).
  • Unzulässigkeit der Befristung: Sie können nicht nur behaupten, dass Ihr befristeter Arbeitsvertrag Ihrer Meinung nach unwirksam ist, sondern müssen dies auch nachweisen. Das Arbeitsgericht wird deshalb prüfen, inwiefern für Ihre Entfristungsklage eine Begründetheit vorliegt (d. h. ob diese rechtmäßig ist oder nicht). Wurde die Befristung z. B. nicht schriftlich beschlossen, ist das ein zulässiger Grund für die Klage.

Erfüllt Ihre Klage die nötigen Bedingungen, gibt das Gericht dieser in der Regel statt. Kann es nach seiner Überprüfung bestätigen, dass die Befristung bspw. sachgrundlos erfolgt ist, aber der Vertrag länger als 2 Jahre gültig war, haben Sie Ihre Entfristungsklage gewonnen. Ohne nachweisbaren Sachgrund hat Ihr Arbeitgeber dann nämlich gegen § 14 Abs. 2 des TzBfG verstoßen. Im Anschluss kommt es zur Entfristung Ihres Arbeitsvertrags.

Wichtig: Entscheiden Sie sich für eine Befristungskontrollklage, machen Sie Ihrem Arbeitgeber damit nach § 295 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Angebot zur Arbeit, weil Sie unbefristet weiterbeschäftigt werden möchten. Sieht das Gericht die Befristung dann als unwirksam an und bewilligt Ihre Entfristungsklage, kann ein Annahmeverzug vonseiten des Arbeitgebers vorliegen. Das bedeutet, dass Sie zwar bereit waren zu arbeiten, Ihr Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung aber abgelehnt hat, weil er an der im Arbeitsvertrag vereinbarten, unzulässigen Frist festhalten wollte. Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen Ihres befristeten Vertrags und der Gerichtsentscheidung haben Sie dann gemäß § 615 des BGB mitunter einen Anspruch auf eine Lohnzahlung in Form des Annahmeverzugslohns.

FAQ: Entfristungsklage

Was ist eine Entfristungsklage?

Eine Entfristungsklage (auch Befristungskontrollklage genannt) steht Arbeitnehmern als rechtliches Mittel zur Verfügung. Damit können sie die Befristung ihres Arbeitsvertrags gerichtlich überprüfen lassen. Mehr dazu in diesem Abschnitt.

Wann bzw. wie kommt es zu einer Entfristungsklage?

In der Regel kommt eine Entfristungsklage immer dann in Frage, wenn ein Arbeitnehmer an der Rechtmäßigkeit seines befristeten Arbeitsvertrags zweifelt. Um klagen zu können, müssen Sie allerdings z. B. die dazugehörige Klagefrist einhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen. 

Was kostet eine Entfristungsklage?

Zu den Kosten kann der Gegenstandswert einer Entfristungsklage oder deren Streitwert zählen. Letzterer kommt bei gerichtlichen Verfahren in Höhe von 3 monatlichen Gehältern zum Tragen – anhand dieses Streitwerts ergeben sich die Anwalts- und Gerichtskosten. Bei außergerichtlichen Einigungen müssen Sie nur den Anwalt bezahlen.

Lässt sich mit der Entfristungsklage eine Abfindung erwirken?

Nein, Sie können damit keine Abfindungszahlungen erzwingen – im Gegensatz zu einer Kündigungsschutzklage sind diese hier nämlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Es besteht also nur die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber mitunter freiwillig bereit ist, eine Abfindung an Sie zu zahlen.

Quellen und weiterführende Links

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 30 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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