Elterngeld beantragen – Key Facts
- Das Elterngeld beantragen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
- In vielen Bundesländern ist ein Online-Antrag möglich.
- Ab der Geburt des Kindes können Sie Elterngeld beantragen.
Wer kann Elterngeld beantragen?

Inhalt
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Müttern und Vätern ermöglichen soll, sich Zeit für den Nachwuchs zu nehmen, ohne in finanzielle Bedrängnis zu kommen.
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat, während Sie beim Elterngeld Plus zwischen 150 € und 900 € im Monat erhalten. Bei Zwillingen oder Drillingen können die Bezüge unter Umständen steigen.
Einen Antrag auf Elterngeld können Sie stellen:
- für Ihr leibliches Kind
- für das leibliche Kind des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners
- für Ihr Adoptivkind (auch bei laufendem Verfahren), insofern es unter 8 Jahre alt ist
Außerdem können Sie einen Elterngeldantrag einreichen, wenn die leiblichen Eltern z. B. verstorben, schwer krank oder schwerbehindert sind und Sie in einer der folgenden Beziehungen zum Kind stehen. Das Kind ist Ihr:
- Enkel
- Urenkel
- Nichte oder Neffe
- Schwester oder Bruder
Für Pflegekinder erhalten Sie kein Elterngeld. Stattdessen können Sie ggf. Leistungen durch das Jugendamt bekommen.
Das Elterngeld können Elternteile getrennt oder zusammen beantragen. In jedem Fall müssen beide Elternteile unterschreiben, da es sich um einen gemeinsamen Anspruch handelt.
Beantragt z. B. nur der Vater Elterngeld unterschreibt auch die Mutter. Dadurch bestätigt sie, dass sie weiß, wie viel Restanspruch ihr noch bleibt, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt Elterngeld beantragt.
Ab wann kann und muss ich Elterngeld beantragen?
Sie können ab dem Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes den Antrag auf Elterngeld stellen. Es im Voraus zu beantragen, ist leider nicht möglich.
Die Frist, um Elterngeld zu beantragen, beträgt 3 Monate. Für diese Phase kann die Leistung rückwirkend erwirkt werden.
Beispiel: Ihre Tochter ist am 01. Mai geboren. Wenn Sie ab diesem Tag Elterngeld erhalten wollen, müssen Sie bis spätestens 31. Juli Ihren Antrag stellen.
Bei Frühchen gelten dieselben Regeln. Allerdings haben Sie bei einer Frühgeburt seit dem 01. September 2021 einen längeren Anspruch auf das Elterngeld.
Sie können das Elterngeld auch später beantragen. Die Frist von 3 Monaten gilt lediglich für nachträgliche Zahlungen.
Wo und wie kann ich Elterngeld beantragen?
Um das Elterngeld kümmern sich die jeweiligen Elterngeldstellen der Bundesländer. Sie sichten die eingereichten Unterlagen und entscheiden über die Anträge.
In vielen Bundesländern können Sie das Elterngeld online beantragen. Dies funktioniert über die Plattform ElterngeldDigital. Sie benötigen dafür einen Zugang, den Sie mit Ihrer BundID und Ihrer AusweisApp anlegen können.
Sie können über das Portal lediglich den Erstantrag stellen. Änderungen teilen Sie Ihrer Elterngeldstelle direkt mit.
In folgenden Bundesländern kann für das Elterngeld der Antrag online eingereicht werden:
- Berlin
- Brandenburg (in einzelnen Behörden)
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen (in einzelnen Behörden)
- Rheinland-Pfalz (in einzelnen Behörden)
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen findet das Beantragen von Elterngeld analog und vor Ort bei der zuständigen Behörde statt. Für den analogen Antrag stellen die Bundesländer ein Formular zur Verfügung. Sie erhalten es bei Elterngeldstellen, Krankenkassen oder in Krankenhäusern.
Welche Unterlagen benötige ich beim Elterngeldantrag?
Unabhängig davon, wo Sie Elterngeld beantragen, die benötigten Unterlagen sind stets dieselben. Sie brauchen:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise
- als Mutter die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz
- als Vater die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt
- als Selbstständiger den letzten Steuer-Bescheid
- Bescheinigungen über das Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber
- als Beamte die Bescheinigungen über Dienstbezüge und Zuschüsse während des Mutterschutzes
Sollten Sie während der Zeit, in der Sie Elterngeld erhalten wollen, in Teilzeit arbeiten, müssen Sie außerdem Angaben über das voraussichtliche Einkommen sowie über Ihre Arbeitszeiten machen.
Das Beantragen von Änderungen beim Elterngeld
Wenn Sie Ihren Elterngeldantrag ändern, werden die Anpassungen für die noch verbleibende Dauer Ihres Anspruchs übernommen.
Sollte Ihre Änderung einen bereits vergangenen Zeitraum betreffen, können diese nur unter bestimmten Bedingungen beachtet werden.
Die Voraussetzungen sind:
- Sie beziehen noch Elterngeld
- Die Änderung reicht nicht länger als 3 Monate zurück
- Es liegt ein Härtefall, wie eine Krankheit oder ein Todesfall vor
- Wollen Sie statt Elterngeld Plus das Basiselterngeld beantragen, ist dies meistens möglich, auch wenn Sie bereits Elterngeld Plus erhielten
Änderungen beim Elterngeld können Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben. Deswegen sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse abstimmen.
Nachstehende Änderungen sollten Sie unbedingt mitteilen:
- Umzug
- Kind wohnt nicht mehr bei Ihnen
- berufliche Veränderungen (auch in der Arbeitszeit, also Überstunden oder Teilzeit)
- Änderung des Einkommens
- Änderung der Bankverbindung
Alle Änderungen können Sie formlos bei Ihrer Elterngeldstelle anzeigen.
Sollten Sie entscheidende Entwicklungen nicht mitteilen, begehen Sie unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.000 € oder sogar eine Straftat.
Welches Elterngeld soll ich beantragen?
Es gibt drei Varianten des Elterngeldes:
- Basiselterngeld
- Elterngeld Plus
- Partnerschaftsbonus
Das Basiselterngeld können Sie bis zu 14 Monate beziehen. Die Zeit können sich die beiden Elternteile untereinander aufteilen. Väter und Mütter müssen mindestens 2 und dürfen höchstens 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Sie können auch gleichzeitig die Leistung erhalten.
Bei der Mutter wird das Mutterschaftsgeld auf das Basiselterngeld angerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob für diese Zeit ein Antrag auf Elterngeld vorliegt.
Das Elterngeld Plus können Sie bis zum 32. Lebensmonat des Kindes erhalten. Arbeiten Sie in dieser Zeit nicht, beziehen Sie die Hälfte des Basiselterngelds. Sind Sie in einer Teilzeitstelle tätig, steigt die Unterstützung.
Auch wenn Sie die Leistung länger beziehen: Wenn Sie das Elterngeld Plus rückwirkend beantragen, können Ihnen nachträglich höchstens 3 bereits vergangene Monate gewährt werden.
Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate, die Sie im Rahmen des Elterngeld Plus als Zuschuss beantragen können.
Die Option richtet sich an Eltern, die berufliche und familiäre Aufgaben untereinander aufteilen. Dadurch leistet der Partnerschaftsbonus einen wertvollen Beitrag zur Work-Life-Balance. Auch Patchworkfamilien und Alleinerziehende können dieses Angebot nutzen.
Alle Varianten des Elterngeldes können Sie miteinander kombinieren, insofern Sie die notwendigen Bedingungen erfüllen. Dadurch können Sie sich individuell das beste Modell für Ihre Situation zusammenstellen.
Im Partnerschaftsbonus können 2-4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus beantragen, die der Vater und die Mutter jeweils erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Die Elternteile nutzen den Bonus gleichzeitig
- Die beantragten Monate folgen direkt aufeinander (bspw. Mai-August)
- Beide arbeiten in der Phase Teilzeit mit 24-32h pro Woche
Der Partnerschaftsbonus kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
Was ist für mich das Richtige?
Welches Elterngeld Sie beantragen sollten, richtet sich nach Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Situation. Wollen Sie in Teilzeit arbeiten? Möchten Sie und Ihr Partner gleichzeitig Elterngeld beziehen? Wie lange wollen Sie warten, um wieder Vollzeit zu arbeiten (falls Sie das vorhatten)?
Sie können die einzelnen Modelle miteinander kombinieren und auf diese Weise das Beste für sich und Ihr Kind herausholen.
Falls Sie während der Zeit in Teilzeit arbeiten möchten, empfiehlt sich das Elterngeld Plus. Sie können sich auch nachträglich umentscheiden und eine andere Variante wählen.
FAQ: Elterngeld beantragen
Sie sollten spätestens 3 Monate nach der Geburt den Elterngeldantrag stellen, falls Sie ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Leistung beziehen wollen. Welche Unterlagen Sie dazu benötigen, erklären wir Ihnen hier.
In einigen Bundesländern geht das. Ob auch Ihr Standort einen Online-Antrag anbietet, erfahren Sie an dieser Stelle.
Wie bei der Elternzeit haben beide Elternteile einen Anspruch auf Elterngeld. Mutter oder Vater können auch später die Leistung beantragen, falls sich zunächst nur eine Partei dazu entschließt.
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