Kurz & knapp: Kündigungsdatum
Sie müssen angeben, zu welchem Datum Sie kündigen möchten. Dabei müssen Sie die für Sie geltenden Kündigungsfristen beachten.
Maßgeblich ist das Datum, zu dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen ist – und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Schreiben abgeschickt wurde.
Das Monatsende ist der letzte Tag eines Monats. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um einen Werk-, Sonn- oder Feiertag handelt. Achten Sie außerdem darauf, welche Kündigungsfrist zu beachten ist. Dabei ist wichtig, ob die Frist in Wochen oder Monaten angegeben wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Vorgaben für Arbeitnehmer: Kündigung zu welchem Datum möglich?
Möchten Sie kündigen, weil Sie beispielsweise einen neuen Job gefunden haben, dann können Sie das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht mit sofortiger Wirkung auflösen. Vielmehr müssen Arbeitnehmer eine sogenannte Kündigungsfrist beachten.
Das bedeutet: Zwischen der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein bestimmter Zeitraum liegen. Das dient dem Schutze des Arbeitgebers. Er hat dann Zeit, um sich um die Einstellung eines Ersatzes zu kümmern.
Wie lang die Kündigungsfrist genau ist, können Sie in der Regel Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen. Gibt es keine entsprechende Vereinbarung, sind die gesetzlichen Vorgaben maßgeblich. § 622 des besagen, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats
kündigen kann. Was das genau bedeutet, erklären wir im Folgenden.
Vier Wochen Kündigungsfrist: Welches Datum muss in die Kündigung?
Gilt in Ihrem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist oder wurde eine Frist in Form von Wochen in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag angegeben, dann mögen Sie sich fragen, welches Datum für die Kündigung maßgeblich ist.
Gehen wir hier einmal von der gesetzlichen Kündigungsfrist mit einer Dauer von vier Wochen aus. Das sind dann genau 28 Tage und nicht, wie häufig angenommen, ein Monat. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
- Andrea möchte kündigen. Sie darf mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende die Kündigung aussprechen. Zu welchem Datum muss sie kündigen, wenn sie zum 30. Juni den Arbeitsvertrag auflösen und ab dem 1. Juli ihren neuen Job beginnen möchte?
- Da die vierwöchige Frist 28 Tage bedeutet, muss die Kündigung spätestens am 02. Juni beim Arbeitgeber zugestellt worden sein.
- Anders verhält es sich bei Monaten, die 31 Tage lang sind. Möchte Andrea ab dem 1. August beruflich neu starten und damit zum 31.07. kündigen, welches Datum gilt dann? Bei der Kündigung ist in diesem Fall zu beachten, dass diese spätestens am 03.07. zugestellt worden sein muss.
Kündigungsfrist wird in Monaten angegeben: Welches Datum schreibt man in die Kündigung?
Anders verhält es sich, wenn die Kündigungsfrist nicht in Wochen, sondern Monaten angegeben wird. Welches Datum für die Kündigung ist hier zu beachten?
Gehen wir davon aus, dass Sie zum 31. Dezember kündigen möchten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 30. November – also am letzten Tag des Vormonats – beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Es gibt besondere Regelungen zur Kündigung in der Probezeit. Zu welchem Datum ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich? Sie können unter Berücksichtigung einer zweiwöchigen Frist jederzeit kündigen.
Kündigung zum Monatsende: Welches Datum ist das genau?
Bei einer Kündigung ist häufig das Monatsende für die Kündigungsfrist maßgeblich.
Doch was bedeutet das genau? Welches Datum zählt bei der Kündigung?
Das Monatsende ist stets der letzte Tag eines Monats. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um einen Werktag, Sonn- oder Feiertag handelt.
Kündigung zum Ende der Elternzeit: Welches Datum müssen Sie angeben? Hierbei ist stets eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten. Das Datum für eine Kündigung zum 30. September ist dementsprechend der 30. Juni.
Welches Datum müssen Sie bei einer Kündigung zum 15. eines Monats angeben?
Bei einer Kündigung zum 15. eines Monats gelten die gleichen Regeln wie beim Monatsende auch. Wichtig ist hierbei, ob eine Wochen- oder Monatsfrist vorgegeben ist.
Möchten Sie also mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15.02. kündigen, dann muss das Schreiben spätestens am 18.01. beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Kündigung per Post: Welches Datum zählt?
Bei einer Kündigung ist nicht das Datum wichtig, welches Sie im Schreiben nennen oder wann Sie es abschicken. Auch ist bei einer Kündigung das Datum vom Poststempel nicht maßgeblich. Vielmehr ist entscheidend, wann das Dokument beim Arbeitgeber zugestellt wurde. Die Frist läuft dann ab dem folgenden Tag.
Zu empfehlen ist dabei eine Kündigung per Einschreiben. Dabei erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass und zu welchem Zeitpunkt das Schreiben zugestellt wurde.
Sie sollten das Kündigungsschreiben also möglichst früh versenden, um einen Puffer für eventuelle Verspätungen beim Versand zu haben.
Wann ist mein letzter Arbeitstag, wenn ich kündige?
Muss eine Kündigung zwingend zum Datum, das als letzter Arbeitstag festgelegt wurde, erfolgen? Nein, dem ist nicht so. Wenn Sie kündigen, bedeutet dies nicht zwingend, dass Sie bis zum letzten Tag arbeiten müssen. Häufig haben Sie noch einen Urlaubsanspruch.
Wenn Sie ein Datum für deine Kündigung vor Ende Juni bestimmen, das Arbeitsverhältnis also spätestens am 30.06. endet, dann haben Sie einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt ein Zwölftel der gesamten Urlaubstage für jeden Monat, den Sie noch angestellt sind.
Bei einer Kündigung ab dem 1. Juli erhalten Sie den kompletten Jahresurlaub. Die Personalabteilung kann Ihnen mitteilen, wie viele Urlaubstage Sie noch haben. Wenn Sie diese direkt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen, ziehen Sie den letzten Arbeitstag vor.
Regeln für Arbeitgeber bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag: Welches Datum ist entscheidend?
Auch Arbeitgeber müssen sich an Kündigungsfristen halten. So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit haben, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen.
Auch beim Arbeitgeber ist wichtig, wann das Schreiben beim Arbeitnehmer ankommt – und nicht, wann es abgeschickt wurde.
Ist eine Kündigung ohne Datumsangabe gültig?
Was passiert nun, wenn es zu Fehler kommt – etwa, wenn eine Kündigung ganz ohne Datum eingeht? Es kommt darauf an, wie das Schreiben formuliert wurde. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber entweder den Kündigungstermin oder die geltende Kündigungsfrist explizit im Schreiben nennen muss.
Je nach Einzelfall kann jedoch auch eine andere Formulierung wirksam sein. Dazu fällte das Bundesarbeitsgericht ein wichtiges Urteil (Az.: 6 AZR 805/11; Urteil vom 20.06.2013). Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber lediglich auf die geltende gesetzliche oder tarifliche Regelung verweist.
Laut Urteil des Gerichts reicht dies aus, insofern der Arbeitnehmer mit dieser Angabe ermitteln kann, wann das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Kündigung ohne Datum kann also wirksam sein.
Formfehler bei der Kündigung: Führt ein falsches Datum zur Unwirksamkeit?
Wie verhält es sich demgegenüber, wenn ein falsches Datum auf der Kündigung steht, weil der Arbeitgeber die gültige Kündigungsfrist nicht beachtet hat? Bei einer zu kurzen Frist ist es ratsam, zunächst die genaue Formulierung im Schreiben zu prüfen. Findet sich folgender Zusatz?
… kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
In diesem Fall wird die Kündigung zum Datum des tatsächlichen und nicht des im Schreiben genannten Tages wirksam. Fehlt diese Formulierung, ist es ratsam, wenn Sie schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einlegen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Kündigung wirksam ist? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall prüfen und Sie beraten.
Wenn Sie selbst als Arbeitnehmer kündigen, sollten Sie penibel prüfen, welches Datum bei der Kündigung von Ihnen angegeben wird. Geben Sie versehentlich eine kürzere Frist an, dann kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie tatsächlich vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis entlässt. Das sorgt dann dafür, dass Sie Ihr Gehalt bz. Ihren Lohn für einen kürzeren Zeitraum erhalten.
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