Key Facts
- Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie umfassend über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten zu informieren. Eine entsprechende Datenschutzklausel oder Anlage im Arbeitsvertrag ist unerlässlich und muss alle DSGVO-Vorgaben erfüllen.
- Bereits vor und während des Arbeitsverhältnisses werden zahlreiche personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Ein Datenschutz-Verstoß kann einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre darstellen.
- Für die Verarbeitung von Daten, die über die gesetzlich erlaubten Rahmenbedingungen hinausgeht, muss Ihr Arbeitgeber eine Einwilligungserklärung von Ihnen einholen.
Warum ist Datenschutz im Arbeitsvertrag so wichtig?
Inhalt
Datenschutz spielt im Arbeitsvertrag seit Einführung der EU-weiten DSGVO und der damit verbundenen Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) deshalb eine so wichtige Rolle, weil hier bereits zahlreiche personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden müssen. Nur so kann Ihr neues Arbeitsverhältnis überhaupt zustande kommen.
Diese personenbezogenen Daten geben einige Informationen über Ihr Privatleben preis. Ein falscher Umgang mit Ihren Daten bzw. ein Verstoß gegen den Datenschutz im Arbeitsvertrag würde somit automatisch einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre bedeuten. Zu den Daten, die in Ihrem Arbeitsvertrag und im Anschluss an die Unterschrift in Ihrer Personalakte verarbeitet werden, gehören u. a. die folgenden:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihr Geburtstag
- Ihre Kontoverbindung
- Ihr Gehalt
- Ihre Steuerklasse und -ID
Durch § 26 Abs. 1 BDSG wird die rechtliche Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis geregelt. Die Verarbeitung solcher Daten ist demnach nur erlaubt, wenn es dem Zweck der Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dient.
In diesem Zusammenhang ist es die Pflicht Ihres Arbeitgebers, Sie eingehend über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich des Datenschutzes am Arbeitsplatz zu informieren. Gemäß Art. 13 DSGVO bestehen Informationspflichten seitens des Arbeitgebers, der Ihnen transparent und verständlich erklären muss, welche Daten in welchem Umfang zu welchem Zweck gespeichert werden.
Geht die Datenverarbeitung über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus, benötigt Ihr Vorgesetzter hierfür von Ihnen eine Einwilligungserklärung, um den Datenschutz in Ihrem Arbeitsvertrag nicht zu verletzten.
Was muss in der Klausel zum Datenschutz im Arbeitsvertrag stehen?
Im Zuge der Informationspflichten zum Datenschutz, denen der Arbeitgeber nachkommen muss, sollte immer eine Klausel bzw. Anlage in den Arbeitsvertrag zum Datenschutz eingebaut werden.
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die im Arbeitsvertrag enthaltene Datenschutzklausel alle DSGVO-Vorgaben berücksichtigt und erfüllt. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber zum Datenschutz in Ihrem Arbeitsvertrag folgende Informationen erhalten müssen:
- Welche Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck?
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
- An wen werden die Informationen ggf. weitergeleitet?
- Gibt es einen Datenschutzbeauftragten? Wenn ja, wer ist es und wie kann ich ihn kontaktieren?
- Kontaktdaten des Arbeitgebers
- Aufklärung über Widerrufsrecht zur Einwilligungserklärung
- Belehrung über Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wie z. B. das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
Übrigens: Angaben darüber, welche Daten gespeichert werden, wie lange dies geschieht und an wen Sie möglicherweise weitergegeben werden, müssen auch im laufenden Bewerbungsprozess gemacht werden. Sie sind als Bewerber laut der DSGVO mit einem Arbeitnehmer gleichzusetzen, da die Bewerbung in diesem Fall als „vorvertragliche Maßnahme“ gesehen wird, in der bereits personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.
FAQ: Datenschutz im Arbeitsvertrag
Sobald Ihr Arbeitgeber mehr personenbezogene Daten erheben will oder muss, als ihm dies von Rechtswegen zusteht, müssen Sie als Arbeitnehmer gemäß der DSGVO eine zusätzliche Einwilligung zum Arbeitsvertrag unterschreiben. Hier erfahren Sie mehr.
Es gibt keine bestimmte Datenschutz-Formulierung im Arbeitsvertrag. Wichtig ist, dass alle wichtigen Informationen zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten transparent und verständlich erklärt werden.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist, anders als eine Kündigung ohne Unterschrift, mittlerweile rechtsgültig. Entsprechende Ausnahmen sind in § 126 BGB festgelegt. Schließen Sie einen Arbeitsvertrag per Mail ab, sollte der Mail-Verkehr jedoch verschlüsselt ablaufen.
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