Key Facts
- Die Berufserfahrung ist eines der wichtigsten Kriterien in einem Bewerbungsprozess und meint alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine Person durch eine berufliche Tätigkeit erworben hat.
- Es gibt drei Arten von Berufserfahrung: erste Berufserfahrung, mehrjährige bzw. langjährige Berufserfahrung und einschlägige Berufserfahrung.
- Menschen ohne formalen Berufsabschluss, aber mit Berufserfahrung, können sich ihre Berufserfahrung ggf. anerkennen lassen, sofern sie die Anforderungen eines Validierungsverfahrens erfüllen.
Was bedeutet Berufserfahrung? Definition
Inhalt
Der Begriff Berufserfahrung bezeichnet alle Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen, die eine Person im Hinblick auf eine berufliche Tätigkeit erworben hat.
Eine solche fachliche Expertise wird in der Regel durch eine über einen bestimmten Zeitraum ausgeübte praktische Tätigkeit im jeweiligen Berufsfeld aufgebaut.
Sie stellt neben einigen anderen Anforderungen – wie Sprachkenntnissen – eines der wichtigsten Kriterien im Bewerbungsprozess für potenzielle Arbeitgeber dar. Durch eine im Lebenslauf aufgeführte Berufserfahrung können Bewerber insbesondere nachweisen, dass sie in einem strukturierten Arbeitsalltag Erfahrung haben, mit einhergehenden Belastungen umgehen können und ihre Teamfähigkeit bereits ausbauen konnten.
Ein Lebenslauf ohne Berufserfahrung ist völlig legitim – vor allem für Schüler, Studenten und Berufseinsteiger. Wichtig ist dann, dass Sie im Bewerbungsschreiben andere relevante Erfahrungen und Kompetenzen in den Fokus setzen.
Welche Berufserfahrungen gibt es?
Berufserfahrung ist nicht gleich Berufserfahrung – denn nicht nur die Anzahl der Jahre, sondern auch deren Relevanz für die angestrebte Position sind im Bewerbungsverfahren entscheidend.
Demnach werden in der Regel drei Arten von Berufserfahrung unterschieden:
- Erste Berufserfahrung
- Mehrjährige bzw. langjährige Berufserfahrung
- Einschlägige Berufserfahrung
Doch was bedeutet erste oder einschlägige Berufserfahrung und wo sind die Unterschiede?
Erste Berufserfahrung
Erste Berufserfahrung bedeutet in der Regel, dass ein Bewerber Einblicke in den Alltag eines Unternehmens erhalten hat und idealerweise einer 40-Stunden-Woche gewachsen ist. Diese Erfahrung muss jedoch nicht zwingend im gleichen Bereich wie die potentielle Stelle liegen.
Vor allem Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger können erste Berufserfahrungen durch Praktika, Aushilfsjobs oder eine Werkstudententätigkeit nachweisen.
Mehrjährige oder langjährige Berufserfahrung
Unter der Formulierung “mehrjährige” Berufserfahrung werden in der Regel drei bis fünf Jahre praktische Erfahrung im angestrebten Berufsfeld erwartet. Sie ist häufig in ausgeschriebenen Stellen, die eine Personal- und/oder Budgetverantwortung beinhalten, zu finden.
„Langjährige” Berufserfahrung sammeln bedeutet oftmals ebenfalls Praxiserfahrung von mindestens drei Jahren. In Ausnahmefällen verlangen Arbeitgeber hier jedoch auch längere Zeiträume von mindestens fünf, sieben oder gar zehn Jahren.
Einschlägige Berufserfahrung
Häufig fordern Stellenausschreibungen “einschlägige” Berufserfahrung.
Auch diese zielt darauf ab, dass der Bewerber über praktische, für den angestrebten Arbeitsbereich relevante Vorerfahrung verfügt.
Während mehrjährige Arbeitserfahrung hier weniger ins Gewicht fällt, ist für die einschlägige Berufserfahrung vielmehr von Bedeutung, dass der Kandidat idealerweise über eigene Kontakte bzw. ein eigenes Netzwerk verfügt, von dem der Arbeitgeber profitieren kann.
Ein solches Netzwerk kann bereits durch mehrmonatige Praktika oder intensive Tätigkeit in einem Werkstudentenjob aufgebaut werden.
Was zählt als Berufserfahrung?
Doch durch welche Tätigkeiten kann man Berufserfahrung sammeln? Zählen etwa die Ausbildung oder Praktika als Berufserfahrung?
Anerkennung von Berufserfahrung
Menschen ohne formalen Berufsabschluss, aber mit Berufserfahrung, können prüfen lassen, ob ihre beruflichen Fähigkeiten einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
Dazu erfolgt ein sogenanntes Validierungsverfahren. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit entweder
- bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder
- bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid
schriftlich bescheinigt. So können die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser eingeschätzt und gezielt weiterqualifiziert werden.
Wer kann an dem Validierungsverfahren teilnehmen?
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Validierungsverfahren ist, dass die Person:
- mindestens 25 Jahre alt
- das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen kann
- ihren Wohnsitz in Deutschland hat oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben hat
- im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss hat
- nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf steht
Außerdem wird das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt, was ausreichende Sprachkenntnisse erfordert.
Ab wann zählt Berufserfahrung als Ausbildung?
Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, ist mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung erforderlich.
Geht die Ausbildung 2 Jahre, müssen Sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen und davon mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland.
Umfasst die Ausbildung 3 Jahre, dann müssen Sie mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung im Referenzberuf nachweisen und davon mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland. So können Sie sich in diesem Fall z. B. 5 Jahre Berufserfahrung als Ausbildung anerkennen lassen.
Beträgt die Ausbildungsdauer 3,5 Jahre, dann müssen Sie mindestens 5 Jahre, 3 Monate Berufserfahrung im Referenzberuf nachweisen und davon mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland.
Wie viele Jahre Berufserfahrung braucht man für einen Ausbilderschein? Grundsätzlich ist keine Mindestanzahl an Berufsjahren erforderlich. In der Regel kann jeder, der die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt hat, einen Ausbilderschein machen.
Anerkennung der Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst
Für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst stellt die Berufserfahrung nicht nur ein besonderes Qualifikationsmerkmal dar.
Sie beeinflusst auch die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Zur Berufserfahrung zählen vor allem vorherige Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst, sofern Aufgaben und Inhalte im Rahmen der angestrebten Position vergleichbar sind.
Je mehr Berufserfahrung man hat, desto höher sind die Einstufung und das Entgelt im öffentlichen Dienst. Je länger man arbeitet, desto höher steigt man mit der Zeit auf.
Die Stufenzuordnung erfolgt nach § 16 TVöD und hängt von der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung ab. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht.
| Entgeltstufe | Dauer der Berufserfahrung |
|---|---|
| Stufe 1 | Keine einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 2 | Mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 3 | Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 4 | Mindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 5 | Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 6 | Mindestens 15 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
In der Entgeltgruppe 1 erfolgt die Einstufung zwingend in Stufe 2 gemäß § 16 Absatz 4 TVöD.
Für die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe und Entgeltstufe ist nach der Entgelttabelle für den Bund die “einschlägige Berufserfahrung” des Bewerbers ausschlaggebend.
Einschlägige Berufserfahrung meint eine berufliche Erfahrung in Aufgaben der angestrebten Tätigkeit. Während Berufspraktika nach dem Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) angerechnet werden können, zählt die Zeit der Ausbildung hingegen nicht zur einschlägigen Berufserfahrung.
FAQ: Berufserfahrung
Um in die Entgeltstufe 4 eingestuft zu werden, benötigt man gemäß § 16 TVöD mindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Mehr dazu in dieser Tabelle.
Ihre Berufserfahrung können Sie im Lebenslauf unter der Überschrift “Beruflicher Werdegang” nennen. Formulieren Sie Ihre Angaben stets klar, chronologisch und so, dass diese für die ausgeschriebene Stelle eine hohe Aussagekraft und Relevanz besitzen.
Einschlägige Berufserfahrung zielt darauf ab, dass der Bewerber über praktische für die angestrebten Position relevante Vorerfahrung verfügt und idealerweise ein eigenes Netzwerk mitbringt, das für den Arbeitgeber von Vorteil ist. Mehr dazu hier.
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