Kurz & knapp: Auflösungsvertrag
Zwischen Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag gibt es keinen Unterschied. Beide Begriffe stehen für dieselbe vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser ermöglicht Ihnen beispielsweise eine frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne sich dabei an vorgegebene Kündigungsfristen zu halten.
Sich zwischen Auflösungsvertrag oder Kündigung zu entscheiden ist unter Umständen kompliziert. Für einen Auflösungsvertrag spricht eine kürzere Kündigungsfrist. So ist es in vielen Fällen möglich, das Arbeitsverhältnis noch am selben Tag zu beenden.
Eventuell verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist in Hinsicht auf Arbeitslosengeld. Möglichkeiten, diese Sperrfrist zu vermeiden und Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen, erfahren Sie hier.
Es gibt weder eine gesetzlich fixe Abfindung noch ist diese garantiert, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Bei ausgezahlten Abfindungen gilt die Faustregel, dass ein Arbeitnehmer pro Jahr seiner Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttogehalt erhält.
Inhalt
Was ist ein Auflösungsvertrag?
Der Auflösungsvertrag wird auch als Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Kündigung endet hier das Arbeitsverhältnis nicht einseitig, sondern einvernehmlich. Dadurch gibt es von beiden Seiten keine zwingende Kündigungsfrist und keine Ansprüche des Arbeitnehmers auf eine Abfindung.
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf einen Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber einzugehen. Wenn Sie nachweisliche durch ausgeübten Druck doch auf diesen Vertrag eingehen, wird er unwirksam.
Ein Auflösungsvertrag bietet Ihnen diverse Vorteile wie beispielsweise eine verkürzte Kündigungsfrist und ein Mitspracherecht, was verbliebene Urlaubstage und eine mögliche Abfindung angeht. Dafür ist es ebenfalls gut möglich, dass Sie eine Sperrfrist von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Information: Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigen und sich anschließend in der Arbeitslosigkeit befinden, erhalten Sie meist Arbeitslosengeld 1 und kein Bürgergeld. Beachten Sie dabei dennoch mögliche Sperrfristen.
Wann ist ein Auflösungsvertrag sinnvoll?
Das Arbeitsverhältnis durch Auflösungsverträge zu beenden ist nicht unüblich. Das ist vor allem der Fall, da ein Auflösungsvertrag einige Vorteile im Gegensatz zu einer Kündigung bietet. Unter welchen Umständen welche Vor- und Nachteile eintreten, zeigen wir Ihnen in diesem Abschnitt.
Der offensichtlichste Vorteil eines Auflösungsvertrages ist die frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So bekommt der Arbeitnehmer die Möglichkeit, früh aus seinem Arbeitsvertrag auszuscheiden und der Arbeitgeber trennt sich von unzufriedenen Mitarbeitern im Unternehmen. Bei einem Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvertrag ist es laut Arbeitsrecht sogar möglich, den Vertrag am selben Tag zu beenden.
Zusätzlich bietet ein Auflösungsvertrag mehr Flexibilität. So gibt es in vielen Bereichen keine Verpflichtungen, sodass eine Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber üblich ist. Meist ist es notwendig Vereinbarungen über Dinge wie Abfindungen oder Resturlaub zu treffen. Dabei gibt es bei diesen beiden Themen keinen Mindestanspruch für den Arbeitnehmer.
Auch im Bereich des Lebenslaufes bietet ein Auflösungsvertrag dem Arbeitnehmer einen entscheidenden Vorteil: Für den Fall, dass Ihnen die Kündigung droht, ist ein Auflösungsvertrag eine valide Möglichkeit, dieser auszuweichen.
Merken Sie sich jedoch: Wenn Sie den Vertrag unterschreiben, ist es nicht möglich, davon zurückzutreten. Unter anderem erhalten Sie dadurch keinen Kündigungsschutz und Teile der Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge entfallen potenziell.
Im Vergleich dazu kommt eine Kündigung eher infrage, wenn Sie noch keine neue Arbeit in Aussicht haben. Denn so haben sie meistens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unter Umständen haben Sie hier sogar einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, was bei einem Aufhebungsvertrag nicht der Fall ist.
Auflösungsvertrag: Was gibt es zu beachten?
Klar ist, dass einige Informationen und Vorkenntnisse notwendig sind, damit Sie einen Auflösungsvertrag erwirken. Wir zeigen Ihnen in diesem Abschnitt, was es dabei zu beachten gibt.
Die Bitte mit einem Auflösungsvertrag das Arbeitsverhältnis zu beenden kann unterschiedlich erfolgen. So ist beispielsweise ein formloser Antrag völlig ausreichend, doch auch schriftliche oder mündliche Anfragen sind möglich.
Dabei ergibt es Sinn, eine Frist für die Rückmeldung zu setzen. So gehen Sie sicher, auch vor der tatsächlichen Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Beachten Sie dennoch die Einschränkungen, die mit einer kürzeren Frist einhergehen und Ihnen unter Umständen schaden.
Kündigung mit Auflösungsvertrag: In welcher Form hat sie zu erfolgen?
Im Gegensatz zur Bitte um einen Auflösungsvertrag gibt es für den Vertrag an sich diverse inhaltliche und formale Kriterien. Das erste Kriterium ist, dass ein Auflösungsvertrag für Ihre Arbeit in Schriftform zu erfolgen hat. Des Weiteren ist eine Unterschrift beider Parteien notwendig. Dabei sind elektronische Signaturen nicht zugelassen.
Inhaltlich ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Punkte so genau wie möglich formulieren und abklären, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. So entstehen keine Rechtsstreitigkeiten in Anschluss an den Aufhebungsvertrag. Dadurch ist eine Mitsprache von Seiten des Arbeitnehmers in die Formulierung des Auflösungsvertrages in den meisten Fällen mehr als sinnvoll.
Generell beginnt ein Aufhebungsvertrag mit einem Abschnitt, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst. Idealerweise beinhaltet dieser Abschnitt auch die Gründe der Auflösung. Des Weiteren ergibt eine Auflistung aller Zusatzvereinbarungen in diesem Abschnitt Sinn, um sämtliche Zugeständnisse auf einen Blick zusammenzufassen.
Im nachfolgenden Abschnitt befinden sich sämtliche Informationen zur Vergütung. Dort ist geklärt, ob und wenn ja, welche Zahlungen dem Arbeitnehmer trotz der Auflösung des Vertrags zustehen. Zu möglichen Zahlungen zählen Abfindungen, Boni, Weihnachtsgeld und andere gängige Vergütungen.
Welche Fristen existieren bei einem Auflösungsvertrag?
Ein weiterer wichtiger Punkt bei jedem Aufhebungsvertrag sind die jeweiligen Fristen. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, dass Sie das Arbeitsverhältnis tatsächlich schneller als mit einer regulären Kündigung beenden.
Grundsätzlich ist es möglich, die Frist selbstständig festzulegen. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses am selben Tag ist so beispielsweise durchsetzbar. Unter Umständen wird aber auch eine noch längere Kündigungsfrist als im Arbeitsvertrag vereinbart. Auch das ist durch einen Aufhebungsvertrag problemlos machbar.
Nach dem Arbeitsverhältnis: Welche finanziellen Ansprüche haben Sie?
Einer der wichtigsten Punkte bei einem Aufhebungsvertrag sind die anschließenden Vergütungen. Bekommen Sie eine Abfindung? Ist der Bezug von Bürgergeld trotz eines Aufhebungsvertrages möglich?
Grundsätzlich ist eine Abfindung in einem Auflösungsvertrag nicht zwingend vorgesehen. Nichtsdestotrotz ist eine Abfindung sehr üblich. Dabei ist es wichtig, diesen Punkt mit dem Arbeitgeber konkret anzusprechen und im Vertrag explizit zu vereinbaren. So ist es beispielsweise festzuhalten, ob sich auf Brutto- oder Netto-Werte bezogen wird.
Ähnlich wie die Abfindung an sich ist auch deren Höhe frei verhandelbar. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel, dass für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt gezahlt wird. So winkt vor allem langjährigen Mitarbeitern potenziell eine hohe nachträgliche Vergütung.
Auch die Frage zur Versteuerung von Abfindungen ist wichtig. Denn es ist verpflichtend den gesamten Betrag der Abfindung zu versteuern. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Abfindung ein erhöhter Steuersatz auf Sie zukommt. Durch die sogenannte Fünftelregelung ist es jedoch möglich, dieses außerordentliche Einkommen auf fünf Jahre zu verteilen und so weniger Steuern auf die Abfindung zu zahlen.
Arbeitslosengeld nach Auflösungsvertrag: Ist das möglich?
Sie planen nach dem Auflösungsvertrag Arbeitslosengeld zu beziehen? Das kann unter Umständen problematisch werden. Wir zeigen Ihnen, warum das so ist und was es zu beachten gibt, wenn Sie Arbeitslosengeld bei einem Auflösungsvertrag beziehen möchten.
Generell ist es so, dass Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn Sie sich aus freien Stücken dazu entscheiden, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da das bei einem Auflösungsvertrag der Fall ist, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall meist eine Sperrzeit. Dadurch erhalten Sie für eine Zeit keine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Dieser Zeitraum beläuft sich in der Regel auf bis zu drei Monate.
Die sicherste Variante ist es somit, einen Auflösungsvertrag erst zu unterschreiben, wenn Sie bereits eine neue Arbeit in Aussicht haben. So laufen Sie nicht Gefahr, kein Geld zu erhalten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Sollten Sie trotzdem schnellstmöglich Bürgergeld beziehen wollen, gibt es folgende Wege, diese Sperrzeit zu vermeiden:
- Die Drohung einer Kündigung
- Einhaltung der Kündigungsfrist
- Höhe der Abfindung
Bei einer drohenden Kündigung geht es darum, dass sich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus personen- oder betrieblichen Gründen andeutet. Zu personenbedingten Gründen zählt unter anderem die lange Krankheit eines Arbeitnehmers. Eine Ursache für betriebsbedingte Gründe ist der anstehende Konkurs. Verhaltensbedingte Gründe sind in diesem Bereich explizit ausgeschlossen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor.
Hält der Arbeitnehmer auch mit einem Auflösungsvertrag die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ein, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls nicht. Das heißt, dass Sie sich durch den Aufhebungsvertrag keine verkürzte Kündigungsfrist verschaffen.
Auch die Höhe der Abfindung führt potenziell zu einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit. Ist sie höher, als die Hälfte eines Bruttomonatsgehalts, wird Ihnen in der Regel eine Sperrzeit verhängt.
Gut zu wissen: Damit Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit keine Sperre für den Erhalt von Arbeitslosengeld verhängt wird, ist es immer besser auf Nummer sicher zu gehen. So bietet es sich an, der Agentur für Arbeit den Entwurf oder die finale Version des Aufhebungsvertrages vorzulegen und sich beraten zu lassen. So erhalten Sie bereits vor der Unterschrift Klarheit über die Ihnen voraussichtlich zustehenden Gelder.
Auflösungsverträge: Welche Sonderfälle gibt es?
Bis jetzt sind wir hauptsächlich auf übliche Fälle der Auflösungsverträge eingegangen. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen einige Sonderregelungen vor, die es in diesem Kontext ebenfalls zu beachten gilt.
Was gibt es bei einem Auflösungsvertrag bei Renteneintritt zu beachten?
Für Personen, die gerne ihr Recht auf einen vorzeitigen Renteneintritt nutzen würden, ist ein Auflösungsvertrag unter Umständen sinnvoll. So vermeiden Sie Kündigungsfristen, die sich gegebenenfalls über einen langen Zeitraum erstrecken. Diese führen teilweise sogar bis in die Rente hinein.
Ein besonders wichtiger Aspekt bei einem Auflösungsvertrag bei Rente ist die sorgfältige Prüfung und Vereinbarung über das Dokument. Denn auch in diesem Sonderfall gelten die meisten regulären Regelungen. So führt eine zu hohe Abfindung auch hier zu einer Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorab zu 100 Prozent sicher sind, dass die Abfindung, Ihre Rücklagen und das Ihnen unter Umständen zustehende Arbeitslosengeld ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bis zum Eintritt in die Rente decken. Ein großer Pluspunkt für angehende Rentner sind die in der Regel stark verkürzten Sperrfristen für angehende Rentner.
Diese Besonderheiten gibt es bei einem Auflösungsvertrag wegen Krankheit
In vereinzelten Fällen sind Sie als Arbeitnehmer dazu gezwungen, Ihren Arbeitsplatz aufgrund von schweren oder langfristigen Erkrankungen aufzugeben. Auch in diesem Zusammenhang ergibt ein Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen häufig Sinn.
Auch hier ist eine Sperrfrist sehr selten. Doch da es sich bei der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit stets um Einzelfallprüfungen handelt, ist die Verhängung einer solchen Sperrfrist nicht vollständig ausgeschlossen.
Öffentlicher Dienst: Ein Auflösungsvertrag ist auch hier möglich
Ein Auflösungsvertrag beim TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gestaltet sich ebenfalls anders als in einem normalen Angestelltenverhältnis.
Bei einem Auflösungsvertrag im öffentlichen Dienst gilt es die vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu beachten. Diese variieren je nach der Dauer, die Sie im öffentlichen Dienst gearbeitet haben. Ist die Kündigungsfirst aus dem TVöD länger als die des Auflösungsvertrages, erwarten Sie auch hier potenzielle Sperrfristen.
Auch wenn der TVöD einen Auflösungsvertrag nicht ausschließt, macht es trotzdem Sinn, wenn Sie sich beraten lassen. Eine Anlaufstelle dafür kann entweder ein Ansprechpartner vor Ort oder auch ein Anwalt sowie die Bundesagentur für Arbeit sein.
Auflösungsvertrag öffentlicher Dienst: Wegen der Rente verhält es sich hier ähnlich wie bei jedem anderen Arbeitsvertrag. Wie auch sonst sind hier die im TVöD festgelegten Kündigungsfristen zu beachten.
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