Key Facts
- Die gesetzliche Regelung zum Arztbesuch während der Arbeitszeit ist in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
- Grundsätzlich ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt, wenn akute Beschwerden vorliegen oder es sich um eine Untersuchung handelt, die nur während der Arbeitszeiten stattfinden kann.
- Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit in der Schwangerschaft muss in der Regel mit einer bezahlten Freistellung einhergehen. Dasselbe gilt für Jugendliche.
Besteht ein Recht auf einen Arztbesuch während der Arbeitszeit?

Inhalt
Viele Arbeitnehmer haben feste Arbeitszeiten, die häufig von 9-17 Uhr gehen. In genau diesem Zeitraum haben auch viele Arztpraxen geöffnet. Daher stellt sich häufig die Frage, ob ein Arztbesuch während der Arbeitszeit eigentlich erlaubt ist.
Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, ist es in der Regel möglich, eine Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Viele Chef erlauben auch eine verlängerte Mittagspause, damit Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern können. Diese ist nämlich in erster Linie Privatsache.
Doch wie sieht das arbeitsrechtlich aus? Müssen Sie Urlaub für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit nehmen oder ist der Chef verpflichtet, Sie freizustellen? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach und hängt immer von den individuellen Umständen ab.
Grundsätzlich kann in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) greifen. Dieser besagt:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Wichtig: Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit kann auch erfolgen, wenn der Arbeitnehmer sein Kind oder einen Angehörigen begleiten muss. Dafür ist dann ein entsprechender Nachweis beim Arbeitgeber erforderlich.
Wird der Arztbesuch während der Arbeitszeit bezahlt?
Die Rechtsprechung ist sich einig, dass einem Arztbesuch während der Arbeitszeit zugestimmt werden muss, wenn dieser notwendig ist. Das ist der Fall, wenn
- Der Arbeitnehmer unter akuten Beschwerden, wie zum Beispiel heftigen Schmerzen, leidet,
- die entsprechende Untersuchung nur zu einer bestimmten Tageszeit erfolgen kann (beispielsweise eine Blutabnahme am Morgen, weil der Betroffene dafür nüchtern sein muss) oder
- die Arztpraxis keine Termine außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten des Arbeitnehmers anbietet.
Allerdings müssen Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht unbedingt bezahlt werden. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind entsprechende Regelungen zulässig, die eine unbezahlte Freistellung für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit vorsehen.
Davon ausgenommen sind werdende und stillende Mütter und Menschen, die eine anerkannte Schwerbehinderung haben. Müssen diese während der Arbeitszeit zu einem Arzttermin, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt auch für diese Zeit. Dasselbe gilt für Jugendliche.
Gut zu wissen: Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über den Arztbesuch während der Arbeitszeit verlangen. Der Mediziner muss dann bestätigen, dass die Behandlung zu keinem Termin außerhalb der regulären Arbeitszeit möglich war.
Arztbesuch während der Arbeitszeit: Gelten im TVöD Besonderheiten?
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten arbeitsrechtlich häufig besondere Bestimmungen. Im Falle eines Arztbesuches haben allerdings auch Beamte das Recht, diese während der Arbeitszeit wahrzunehmen.
In diesem Fall gelten dieselben Vorgaben wie für andere Angestellte auch. Es muss sich entweder um akute Beschwerden handeln oder ein Termin ist nur innerhalb der Arbeitszeit möglich.
FAQ: Arztbesuch während der Arbeitszeit
Ja. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei akuter Krankheit oder Untersuchungen, die nur an bestimmten Tageszeiten möglich sind, ist gemäß § 616 BGB ein Arztbesuch während der Arbeitszeit gestattet und kann nicht durch den Arbeitgeber abgelehnt werden.
Bei vorliegender Schwerbehinderung ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit in aller Regel erlaubt. Das gilt auch, wenn es sich nicht um akute Beschwerden handelt. In der Regel darf dies auch nicht zu einer Lohnkürzung führen.
Greift § 616 BGB, muss der Arbeitgeber in aller Regel auch für den Zeitraum der Untersuchung Ihren Lohn fortzahlen. Allerdings sind Sie verpflichtet, wenn möglich, Termine außerhalb Ihrer Arbeitszeiten wahrzunehmen. Dann handelt es sich um eine Privatsache, bei welcher selbstverständlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.