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Arbeitszeitverkürzung: Definition, Anspruch und Antrag

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 20. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Der Begriff Arbeitszeitverkürzung bezeichnet die Reduzierung der regulären Wochenarbeitsstunden und kann durch verschiedene Modelle – wie durch eine Teilzeitvereinbarung – erfolgen.
  • Arbeitnehmer haben gemäß § 8 TzBfG Anspruch auf Verkürzung ihrer Arbeitszeit, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind und dieses mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung muss schriftlich und mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung gestellt werden.

Was bedeutet Arbeitszeitverkürzung?

Arbeitszeitverkürzen auf 4 Tage - ist das möglich?
Arbeitszeitverkürzen auf 4 Tage – ist das möglich?

Inhalt

  • Was bedeutet Arbeitszeitverkürzung?
    • Besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung?
    • Arbeitszeitverkürzung: Vorteile und Nachteile
  • Sonderfälle der Arbeitszeitverkürzung
    • Verkürzung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Arbeitnehmer im höheren Erwerbsalter
    • Menschen mit Schwerbehinderung
    • Arbeitszeitverkürzung im Öffentlichen Dienst
  • Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung
    • Antrag auf Arbeitszeitverkürzung: Muster zum Download
  • FAQ: Arbeitszeitverkürzung

Der Begriff Arbeitszeitverkürzung (AZV) bezeichnet die Reduzierung der regulären Wochenarbeitsstunden, ohne dass dies zwangsläufig mit einer proportionalen Gehaltskürzung einhergehen muss.

Die gängigsten Modelle sind:

  • Verkürzte Vollzeit: Die Wochenstunden werden reduziert (z.B. von 40 auf 32 Stunden), aber der Status als Vollzeitmitarbeiter bleibt erhalten. Dies kann mit einer Gehaltsanpassung verbunden sein.
  • 4-Tage-Woche: Die Arbeit wird auf vier Tage pro Woche verteilt, wobei die Gesamtstundenzahl pro Woche gleich bleiben oder leicht reduziert werden kann. Dies erfordert oft eine Verdichtung der Arbeitszeit pro Tag.
  • Teilzeitmodelle: Darüber hinaus gibt es klassische Teilzeitvereinbarungen mit individuell festgelegten Wochenstunden.
  • Sabbatical/Auszeit: Manche Unternehmen bieten auch Sabbaticals oder längere Auszeiten an.

Damit eine Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Gehalt nicht gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 4 Absatz 1 TzBfG verstößt, müssen die Arbeitsbedingungen anderer Teilzeitkräfte ebenfalls angepasst werden.

Besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung?

Arbeitszeitverkürzung: Sieht das Gesetz bestimmte Regelungen vor?
Arbeitszeitverkürzung: Sieht das Gesetz bestimmte Regelungen vor?

Das Recht auf Arbeitszeitverkürzung ergibt sich für den Arbeitnehmer insbesondere aus § 8 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Voraussetzung dafür, dass ein Beschäftigter von seinem Recht, die Arbeitszeit zu verkürzen, Gebrauch machen kann, ist demnach dass sein Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Außerdem kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – wobei Auszubildende nicht dazuzählen.

Der Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit muss darüber hinaus mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.

Neben weiteren gesetzlichen Bestimmungen wie § 164 Abs. 5 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) kann auch eine Betriebsvereinbarung die Arbeitszeitverkürzung regeln.

Arbeitszeitverkürzung: Vorteile und Nachteile

Die Vor- und Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung können vielfältig sein und sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zum Tragen kommen.

Vorteile für ArbeitnehmerNachteile für Arbeitnehmer
Bessere Work-Life-BalancePotenzieller Einkommens­verlust
Weniger Stress und Burnout-RisikoVerdichtung der Ar­beit
Steigerung der Motivation und ZufriedenheitKommuni­kations­herausforderungen
Mehr FlexibilitätKarriere­entwicklung
Vorteile für ArbeitgeberNachteile für Arbeitgeber
Gesteigerte ProduktivitätOrganisatorischer Aufwand
Höhere Mit­arbeiterbindungMögliche Produk­tivitätseinbußen
Verbessertes BetriebsklimaKosten für die Umstellung
Weniger FehlzeitenRechtliche Aspekte
Positives Unter­nehmensimage

Sonderfälle der Arbeitszeitverkürzung

Bestimmte Lebenssituationen können einen besonderen Bedarf oder auch Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung begründen. Welche das sein können, wird im Nachfolgenden erläutert.

Verkürzung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen

Bekommt man bei der Verkürzung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen einen Lohnausgleich?
Bekommt man bei der Verkürzung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen einen Lohnausgleich?

Wenn gesundheitliche Einschränkungen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, kann eine Reduzierung der Arbeitszeit notwendig sein.

Oft ist dabei ein ärztliches Attest zur Arbeitszeitverkürzung erforderlich.

Ein Lohnausgleich ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen, kann aber im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder individuellen Regelungen vereinbart werden.

Zu beachten ist jedoch, dass für eine Arbeitszeitverkürzung nach längerer Krankheit oder im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) besondere Regelungen gelten können. Nach einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit wird ein Arbeitnehmer häufig nicht sofort wieder vollumfänglich eingesetzt. Stattdessen erfolgt sein Einstieg in der Regel stufenweise, wobei sowohl die Arbeitszeit als auch die Belastung peu à peu und immer in Absprache zwischen Arzt und Arbeitnehmer erhöht wird.

Während der Wiedereingliederung muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit noch als arbeitsunfähig gilt und dementsprechend Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Arbeitnehmer im höheren Erwerbsalter

Besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung ab 60?
Besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung ab 60?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die einen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung ab einem bestimmten Alter vorsieht.

Allerdings kann auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sogenannte Altersteilzeit vereinbart werden.

Sie ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung und wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Voraussetzung für eine Altersteilzeit ist, dass der Arbeitnehmer:

  • mindestens 55 Jahre alt ist und
  • in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Viele Details der Altersteilzeitvereinbarung werden darüber hinaus individuell, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Menschen mit Schwerbehinderung

Ist bei einer Schwerbehinderung eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich möglich?
Ist bei einer Schwerbehinderung eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich möglich?

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben gemäß § 164 Abs. 5 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen gesetzlichen Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung, wenn dies aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung erforderlich ist.

Der Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit ist in solch einem Fall nicht an eine Frist gebunden und die Umsetzung muss unmittelbar erfolgen.

Außerdem besteht eine Nachweispflicht für den Beschäftigten, die in Form eines Attests ausreichend ist. Eine Änderung des Arbeitsvertrags erfordert die Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung für schwerbehinderte Menschen allerdings nicht.

Ein Anspruch auf vollen Lohnausgleich bei einer Arbeitszeitverkürzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann aber ebenfalls je nach Einzelfall, Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung existieren.

Arbeitszeitverkürzung im Öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst haben Beamte und Tarifbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeit, also eine Verkürzung ihrer regulären Arbeitszeit.

Auch im Rahmen des TVöD der VKA kann eine Arbeitszeitverkürzung erfolgen.
Auch im Rahmen des TVöD der VKA kann eine Arbeitszeitverkürzung erfolgen.

Gemäß § 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung derkommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) können Beschäftigte eine Arbeitszeitverkürzung beantragen, wenn sie:

  • Kinder unter 18 Jahren betreuen oder
  • einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen pflegen

und keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung

Der Antrag auf Arbeitszeitverringerung muss schriftlich – als Brief oder per E-Mail – erfolgen und mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverringerung gestellt werden gemäß § 8 Absatz 2 TzBfG.

Zu den inhaltlichen Anforderungen zählen unter anderem:

  • Kontaktdaten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
  • Art der Arbeitszeitverkürzung (befristet oder unbefristet)
  • Detaillierte Vorstellung zur neuen Arbeitszeitverteilung
  • ggf. Nachweise bei besonderen Gründen (ärztliches Attest bei Schwerbehinderung oder Pflegeverantwortung)

Gemäß § 8 Absatz 3 TzBfG muss der Arbeitgeber die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer besprechen und mit ihm zu einer Einigung kommen.

Versäumt der Arbeitnehmer die dreimonatige Frist, wird der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung in der Regel abgelehnt.

Antrag auf Arbeitszeitverkürzung: Muster zum Download

Ein formloser Antrag zur Verkürzung der Arbeitszeit kann als Muster sowohl im PDF- als auch im Word-Format heruntergeladen werden.

Muster eines Antrages auf Arbeitszeitverkürzung
Laden Sie hier kostenlos das Muster für den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Antrag auf Arbeitszeitverkürzung als Muster (.doc)
Antrag auf Arbeitszeitverkürzung als Muster (.pdf)

FAQ: Arbeitszeitverkürzung

Wie kann ich meine Arbeitszeit von 40 auf 35 Stunden reduzieren?

Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren Anspruch und stellen Sie einen rechtmäßigen und fristgerechten Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit. Ein Muster finden Sie hier.

Was muss ich bei der Arbeitszeitverkürzung beachten?

Neben den Voraussetzungen und Fristen für einen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung sollten Sie beachten, dass eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit Auswirkungen auf Ihre Karriere und finanzielle Situation haben kann.

Ist eine einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber zulässig?

Die einseitige Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber ist in der Regel unzulässig. Änderungen der Bedingungen im Arbeitsvertrag – einschließlich der Arbeitszeit – bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitnehmers.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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