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Arbeitsschutz im Büro: Was schreibt der Gesetzgeber vor?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Auch im Büro spielt der Arbeitsschutz eine Rolle

Welchen Stellenwert nimmt der Arbeitsschutz im Büro ein?
Welchen Stellenwert nimmt der Arbeitsschutz im Büro ein?

Zwar wird in Büroräumen weder mit Chemikalien gearbeitet, es kommen keine Kettensägen zum Einsatz und schwer heben müssen Arbeitnehmer dort in der Regel auch nicht. Dennoch darf das Thema Arbeitsschutz im Büro nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Schließlich lauern auch dort gewisse Gefahren, welche die Gesundheit der Beschäftigten zum Teil langfristig schädigen können.

Im Mai 2018 wurde daher die sogenannte „DGUV Regel 115-401“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) herausgegeben. Sie enthält diverse Arbeitsschutzmaßnahmen, die exakt auf die Bürobranche zugeschnitten sind, und die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – konkretisiert. Wie die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz im Büro aussehen, lesen Sie im Ratgeber.

Inhalt

  • Auch im Büro spielt der Arbeitsschutz eine Rolle
  • FAQ: Arbeitsschutz im Büro
  • Die 4 wichtigsten Fragen zum Arbeitsschutz im Büro
    • Welche Temperatur muss in Büroräumen herrschen?
    • Wie groß muss ein Büro sein?
    • Wie laut darf es in einem Büro sein?
    • Welche Vorgaben müssen Bürostühle erfüllen?

FAQ: Arbeitsschutz im Büro

Warum ist Arbeitsschutz im Büro wichtig?

Büroarbeit birgt aufgrund der überwiegend sitzenden Tätigkeit zahlreiche Gesundheitsrisiken, insbesondere durch den damit einhergehenden Bewegungsmangel und Zwangshaltungen. Kopf- und Rückenschmerzen, Muskelabbau und Sehnenscheidentzündungen sind nur einige mögliche Folgen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsschutz im Büro?

Er muss zunächst sämtliche Gefährdungen ermitteln (Gefährdungsbeurteilung) und anschließend entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Hierzu gehört z. B. die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Entsprechende Vorgaben sind u. a. in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Was muss der Arbeitgeber ganz konkret tun?

Computerarbeitsplätze sind so zu organisieren, dass Gesundheitsgefahren und Fehlbeanspruchungen vermieden werden. So ist z. B. ein qualitativ hochwertiger Bildschirm erforderlich, um Augenbeschwerden vorzubeugen.

Spezifische Informationen zum Arbeitsschutz im Büro

ratgeber-gefaehrdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Und welche Aspekte müssen berücksichtigt werden?

Die 4 wichtigsten Fragen zum Arbeitsschutz im Büro

Ungefähr 18 Millionen Beschäftigte in Deutschland verbringen ihren Arbeitsalltag im Büro. Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass früher oder später die Frage aufkommt, was der Arbeitgeber eigentlich im Büro für den Arbeitsschutz tut und ob das alles überhaupt seine Richtigkeit hat. Im Folgenden haben wir Ihnen die wohl wichtigsten 4 Fragen inklusive Antworten zusammengefasst, die Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz im Büro haben.

Welche Temperatur muss in Büroräumen herrschen?

Geht es um leichte bis mittelschwere Arbeiten im Sitzen, schreibt der Gesetzgeber eine Lufttemperatur von mindestens 19 bis 20 Grad und maximal 26 Grad vor, um den Arbeitsschutz im Büro zu wahren. Herrscht also entweder Kälte oder Hitze im Büro, müssen gemäß Arbeitsschutz Maßnahmen vom Arbeitgeber ergriffen werden.

Wie groß muss ein Büro sein?

Welchen Vorgaben zum Arbeitsschutz muss ein Büroarbeitsplatz gerecht werden?
Welchen Vorgaben zum Arbeitsschutz muss ein Büroarbeitsplatz gerecht werden?

Es existieren einige Vorgaben zum Arbeitsschutz, welche die Bürogröße betreffen. Je nachdem, welche Fläche grundsätzlich vorhanden ist, können diese variieren, da sie sich auf eine Mindestfläche beziehen, die ein einzelner Beschäftigter zum Arbeiten benötigt. Stellflächen für Laufgänge und Möbel sind in diesen Mindest­angaben bereits enthalten.

Um dem Arbeitsschutz im Büro gerecht zu werden, müssen die folgenden Größen eingehalten werden:

  • Zwischen 8 und 10 m² pro Arbeitsplatz in Zellenbüros (1 bis 6 Bildschirmarbeitsplätze)
  • Zwischen 12 und 15 m² pro Arbeitsplatz in Großraumbüros (ab Grundfläche von 400 m²)

Wie laut darf es in einem Büro sein?

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlich festgesetzten Grenzwerte zum Arbeitsschutz, die auf Lärm im Büro ausgelegt sind. In Pausenräumen stellen 55 dB(A) laut Gesetz die Obergrenze dar, was in etwa so laut ist, wie eine normale Unterhaltung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) ist jedoch der Auffassung, dass dieser Wert zu hoch für Bildschirmarbeiten ist und dementsprechend dem Arbeitsschutz im Büro entgegensteht. 30 bis 45 dB(A) wären jedoch in Ordnung.

Welche Vorgaben müssen Bürostühle erfüllen?

Es ist durchaus von Bedeutung für den Arbeitsschutz, welchen Bürostuhl der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Schließlich verbringen Arbeitnehmer die meiste Zeit des Tages im Sitzen. Um keine langfristigen körperlichen Schäden zu begünstigen, sollten bei einem geeigneten Stuhl sowohl die Rückenlehne als auch der Sitz als Einheit drehbar und höhenverstellbar sein. Weiterhin sollte er ergonomische Armauflagen sowie gebremste Rollen aufweisen, um den Vorschriften zum Arbeitsschutz im Büro gerecht zu werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. B.E. meint

    31. März 2023 at 23:20

    Wohin wendet man sich, wenn die Firma-Arbeitgeber alles ignoriert?

    Antworten
  2. Pfiffi meint

    30. Oktober 2021 at 12:04

    Der Chef hat die Sekretärin dazu verdonnert, dreimal die Woche die Toiletten zu putzen. Gibt es einen Paragraphen, gegen den der Chef verstößt?

    Antworten
    • Angela meint

      7. Oktober 2022 at 8:13

      geht gar nicht und kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht.

      Antworten
  3. Jochen meint

    23. Dezember 2020 at 9:33

    Wir sind eine kleinde Einrichtung mit 5 Mitarbeiterinnen mit Bürotätigkeit. Benötigen wir auf jeden Fall eine Fremdeinschätzung durch die Berufsgenossenschaft (oder wen?)? Oder reicht es, eine gut bedachte eigene Einschätzung schrifltich zu fixieren?
    Brauchen wir eine Gesundheitsbeauftragte?
    Vielen Dank!

    Antworten

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