Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Fristlose Kündigung
  • Gründe für eine fristlose Kündigung
  • Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit

Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit: Droht die Kündigung?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Angestellte, die unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinen, begehen gemäß Arbeitsrecht eine Pflichtverletzung.
  • In einem solchen Fall kann eine fristlose Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt sein.
  • Zuvor muss für das Nichterscheinen zur Arbeit allerdings eine Abmahnung erfolgen.

Welche Folgen hat das Nichterscheinen auf der Arbeit?

Der Dienst hat offiziell begonnen und ein Mitarbeiter kommt unentschuldigt nicht zur Arbeit - welche Konsequenzen drohen dafür?
Der Dienst hat offiziell begonnen und ein Mitarbeiter kommt unentschuldigt nicht zur Arbeit – welche Konsequenzen drohen dafür?

Inhalt

  • Welche Folgen hat das Nichterscheinen auf der Arbeit?
    • Arbeitnehmer kommt nicht mehr zur Arbeit: So sollten Sie vorgehen!
    • Voraussetzungen für die fristlose Kündigung bei Nichterscheinen
  • Fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz: Eine Vorlage
  • FAQ: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit

Nicht jeder Tag gleicht dem anderen: Einmal läuft alles gut und am nächsten Tag scheint nichts zu gelingen. Solche Höhen und Tiefen gibt es natürlich auch auf Arbeit und diese wirken sich auch auf das Arbeitsklima aus.

Jedoch ist das kein Grund für ein Nichterscheinen zur Arbeit. Viele Probleme lassen sich schließlich durch ein klärendes Gespräch aus der Welt schaffen. Was kann ein Arbeitgeber aber machen, wenn ein Arbeitnehmer einfach unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen ist: eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht einreichen? Wann ist eine fristlose Kündigung hier überhaupt zulässig?

Das Wichtigste rund um das Thema „fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz“ erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Arbeitnehmer kommt nicht mehr zur Arbeit: So sollten Sie vorgehen!

Eine fristlose Kündigung bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz setzt eine vorherige Abmahnung voraus.
Eine fristlose Kündigung bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz setzt eine vorherige Abmahnung voraus.

Ein Mitarbeiter erscheint plötzlich nicht mehr zur Arbeit und Sie wollen als Arbeitgeber nun wissen, was Sie am besten tun können? Zunächst ist es wichtig, erst einmal zu klären, welche Ursachen es hat, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gekommen ist. Im schlimmsten Falle hatte er vielleicht einen Unfall und war deshalb noch nicht in der Lage, Bescheid zu geben.

Allerdings ist auch ein bewusstes unentschuldigtes Fehlen natürlich nicht auszuschließen: Ein Arbeitnehmer erscheint beispielsweise nicht mehr zur Arbeit, weil er sich selbst ohne entsprechende Genehmigung beurlaubt hat oder weil er gekündigt hat und nun seine Pflicht als getan sieht.

In diesem Fall verletzt der Arbeitnehmer seine Hauptpflicht, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In der Rechtssprache wird dies auch „Störung im Leistungsbereich“ genannt und bedeutet im Prinzip nichts anderes, als: Ein Arbeitnehmer erscheint nicht mehr zur Arbeit. Ob es hierbei letztendlich angebracht ist, fristlos zu kündigen, hängt immer vom Einzelfall ab.

Bevor Arbeitgeber weitreichende Schritte einleiten, ist es durch aus sinnvoll mit dem Angestellten das Gespräch zu suchen und herauszufinden, warum diese unentschuldigt nicht erscheinen und am Arbeitsplatz fehlen. Mitunter gab es ein Missverständnis bei internen Absprachen oder eine Notsituation ist eingetreten.

Voraussetzungen für die fristlose Kündigung bei Nichterscheinen

Arbeitnehmer kommt nicht zu Arbeit: Eine fristlose Kündigung muss spätestens nach 2 Wochen erfolgen.
Arbeitnehmer kommt nicht zu Arbeit: Eine fristlose Kündigung muss spätestens nach 2 Wochen erfolgen.

Es ist nicht verwunderlich, dass das Szenario „Arbeitnehmer erscheint unentschuldigt nicht bei der Arbeit“ bei Arbeitgebern für Unmut sorgt. Eine Entlassung ist deshalb aber nicht so ohne Weiteres möglich. Denn bevor das Arbeitsrecht eine solche Maßnahme zulässt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel:

  • Es muss zuvor laut Arbeitsrecht eine Abmahnung in Schriftform erfolgt sein, die das konkrete Fehlverhalten und mögliche Konsequenzen aufzeigt.
  • Der Pflichtverstoß muss so erheblich sein, dass dem Kündigenden die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  • Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes im Arbeitsrecht erfolgen.
  • Eine Kündigung muss immer unterschieben und in Papierform zugestellt werden.
  • Es ist kein milderes Mittel anwendbar.
  • Eine Interessenabwägung und eine Anhörung des Betriebsrats muss zuvor erfolgt sein.

Fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz: Eine Vorlage

Nachstehend finden Sie ein Schreiben, welches Sie für eine fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz als Muster verwenden können. Vergessen Sie vorher jedoch nicht, Ihre individuellen Daten zu ergänzen.

Muster für eine fristlose Kündigung: Arbeitnehmer kommt nicht zur Arbeit

 

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Ort, Datum

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Arbeitnehmer],

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für mich und das Unternehmen wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Zur Begründung:
Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: Sie sind mehrfach ohne ersichtlichen Grund und unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Damit haben Sie Ihre arbeitsvertragliche Hauptpflicht verletzt. Auch nach erteilter Abmahnung hat sich dieses Verhalten Ihrerseits nicht gebessert.

An folgenden Tagen sind Sie nicht zur Arbeit erschienen: [Hier die genauen Tage und Zeiten ergänzen, an denen der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat]

Dieses Verhalten hat dazu geführt, dass ich in Sie als Arbeitnehmer kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung hiermit beendet werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Arbeitgebers]
[Name des Arbeitgebers]
[ggf. Stempel des Unternehmens]

Nachfolgend finden Sie das Musterschreiben für die fristlose Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint, auch als Word-Dokument und PDF-Datei:

muster-arbeitnehmer-kommt-nicht-zur-arbeit

Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine fristlose Kündigung herunter, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Fristlose Kündigung wegen Nichterscheinens (.doc)
Fristlose Kündigung wegen Nichterscheinens (.pdf)

FAQ: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit

Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehe?

Wenn Sie an einem oder sogar an mehreren Tagen einfach so nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne Bescheid zu geben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht, kann Ihnen sogar eine Kündigung drohen.

Ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ich nicht zur Arbeit gehe?

Wenn Sie wiederholt der Arbeit fernbleiben und Ihr Fehlverhalten nicht einsehen wollen, kann dies unter Umständen tatsächlich eine fristlose Kündigung begründen. Wurden Sie im Vorfeld bereits abgemahnt und Ihr Arbeitgeber sieht es als unzumutbar an, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist fortzuführen, kann er Ihnen fristlos kündigen. Ob diese Entlassung zulässig ist, kann in der Regel nur im Zuge einer Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden.

Wie kann eine fristlose Kündigung aussehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint?

Ein kostenloses Muster für eine fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (103 Bewertungen, Durchschnitt: 3,92 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Fristlose Kündigung und Resturlaub: Was steht dem Arbeitnehmer zu?
  • Fristlose Kündigung: Ist eine Freistellung zulässig?
  • Fristlose Kündigung: Wann ein Schadensersatz gerechtfertigt sein kann
  • Fristlose Kündigung: Wie eine Sperrfrist vermieden werden kann
  • Fristlose Kündigung: Wann eine Abfindung eingefordert werden kann!
  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?
  • Fristlose Kündigung wegen Vertrauensverlust: Wenn falsches Verhalten zur Kündigung führt
  • Fristlose Kündigung: Welche Muster und Vorlagen gibt es?
  • Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige