Key Facts
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Seit 2023 gilt das auch für Frührentner – die Hinzuverdienstgrenze wurde aufgehoben.
- Beschäftigte Rentner zahlen abhängig von Alter und Rentenart Beiträge zu Kranken-, Pflege- und ggf. Arbeitslosenversicherung. Ab dem regulären Rentenalter entfällt der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer, kann aber freiwillig weitergezahlt werden, um die Rente zu erhöhen.
- Einkommen aus Rente und Arbeit muss versteuert werden, wenn es den Grundfreibetrag überschreitet. Die gesetzliche Rente ist nur teilweise steuerpflichtig, Rentenerhöhungen aber voll.
Vollzeit Arbeiten trotz Rente: Ist das möglich?
Inhalt
Wer in Deutschland die Regelaltersgrenze erreicht, kann ohne Einschränkungen neben der Rente weiterarbeiten und beliebig viel hinzuverdienen – die Altersrente wird durch den Hinzuverdienst nicht gekürzt.
Durch Zahlung zusätzlicher Rentenversicherungsbeiträge können Rentner ihre Rente stattdessen sogar erhöhen. Dazu müssen sie ihrem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass die entsprechenden Beiträge vom Gehalt abgeführt werden sollen. Die erhöhte Rente wird anschließend ab dem 01. Juli des Folgejahres ausgezahlt.
Die Rente steigt nicht nur aufgrund der zusätzlich gezahlten Beiträge in die Rentenversicherung, sondern auch durch einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent, der zwischen Rentenbeginn und Auszahlung gewährt wird.
Frühzeitige Rente mit 63 und weiterarbeiten: Lohnt sich das?
Auch wer seine Altersrente vorzeitig bezieht, das heißt vor der Regelaltersgrenze (65/67 Jahre), kann weiterhin arbeiten.
Mit dem Jahresbeginn 2023 wurde die im Flexirentengesetz festgelegte Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro bei vorgezogener Altersrenten aufgehoben.
Somit können auch Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Insbesondere für Menschen, die gerne arbeiten möchten oder zusätzliche Einkünfte benötigen, lohnt sich eine Weiterbeschäftigung.
Arbeiten trotz Rente wegen voller Erwerbsminderung: Ist das erlaubt?
Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, darf grundsätzlich ebenfalls nebenbei arbeiten oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Seit dem 01. Januar 2023 gelten allerdings höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten:
- Teil-Erwerbsminderung: rund 35.650 Euro pro Jahr
- Volle Erwerbsminderung: rund 17.820 Euro pro Jahr
Bei einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens arbeiten. Andernfalls kann der Rentenanspruch trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze entfallen.
Darf man trotz privater BU-Rente arbeiten?
Grundsätzlich ist es erlaubt, neben der privaten Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu arbeiten und zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Allerdings gilt hier eine Hinzuverdienstgrenze: In der Regel dürfen Sie bis zu 80 Prozent Ihres vorherigen Einkommens dazuverdienen.
In Fällen mit einer schlechten Lebensstellung kann unter Umständen auch ein höherer Hinzuverdienst erlaubt sein.
Als Rentner arbeiten: Welche sozialversicherungspflichtigen Abzüge fallen an?
Während für das Arbeiten nach dem Renteneintritt einige Sozialversicherungsbeiträge entfallen, müssen andere Beiträge weiterhin vom beschäftigten Rentner und/oder vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Dabei kommt es darauf an, ob dieser bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat oder ein vorgezogener Altersrentner ist und ob er eine Voll- oder Teilrente bezieht.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, zahlt einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent (zzgl. des Zusatzbeitrags der Krankenkasse). Dieser wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Wer nur eine Teilrente bezieht, muss den regulären Beitragssatz zahlen. Bei der Pflegeversicherung variiert der Beitragssatz für Beschäftigte, je nachdem ob Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind.
- Rentenversicherung: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss keinen Beitrag mehr in die Rentenversicherung einzahlen, da allein der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Bei beschäftigten Rentnern, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder lediglich eine Teilrente erhalten, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Beitragshälfte.
- Arbeitslosenversicherung: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen Arbeitgeber und Beschäftigter – unabhängig davon, ob er eine Altersvoll- oder Teilrente bezieht – je zur Hälfte den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt nur noch der Arbeitgeber seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung.
Wichtig: Rentner, die erwerbstätig sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die nur eine Teilrente beziehen und den regulären Beitragssatz zahlen.
Sozialabgaben für Altersrentner ab dem regulären Rentenalter – Tabelle
| Abzüge | Vollrentner | Teilrentner |
|---|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | nur Arbeitgeber | nur Arbeitgeber |
| Krankenversicherung | ja, ermäßigter Beitrag | ja, voller Beitrag |
| Pflegeversicherung | ja, voller Beitrag | ja, voller Beitrag |
| Rentenversicherung | nein, auf Antrag möglich | ja, voller Beitrag |
Arbeiten trotz Rente: Müssen Sie Steuern zahlen?
Auch als Rentner müssen Sie Ihre Einkünfte versteuern, wenn diese den Grundfreibetrag überschreiten.
Im Jahr 2025 liegt dieser für Ledige bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand häufig niedriger, da das Einkommen geringer ist.
Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzliche Rente nur teilweise versteuert wird: Wer im Jahr 2025 in Rente geht und 2026 18.000 Euro Rente erhält, kann davon 2.970 Euro lebenslang steuerfrei behalten. Rentenerhöhungen dagegen unterliegen der vollständigen Steuerpflicht.
Viele Menschen arbeiten trotz Bezug einer Rente. Doch welche Steuerklasse gilt in diesem Fall für die Betroffenen? Als Alleinstehender haben sie weiterhin in der Regel Steuerklasse I und als Ehepaar können sie zwischen den üblichen Steuerklassenkombinationen (IV und IV oder III und V) wählen.
FAQ: Rente beziehen und gleichzeitig arbeiten
Wer trotz Rente Vollzeit arbeiten möchte, kann dies tun und sein Gehalt beziehen, ohne dass die Rente wegen des Hinzuverdienstes gekürzt wird.
Welche Sozialabgaben anfallen, hängt davon ab, ob der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat und ob er eine Voll- oder Teilrente bezieht. Zum Beispiel entfällt der Rentenversicherungsbeitrag für einen Vollrentner, sofern nichts anderes geregelt ist.
Grundsätzlich dürfen Sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Allerdings kann Ihr Arbeitsvertrag das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses vorsehen. In diesem Fall erfordert eine Weiterbeschäftigung eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.
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