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Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Risiken und Folgen der Schwarzarbeit

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

Was passiert, wenn man ohne Arbeitserlaubnis arbeitet?

Das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland ist eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann. Die Arbeitserlaubnis ist im § 18 AufenthG geregelt, mehr dazu hier.

Wann liegt eine illegale Beschäftigung vor?

Eine illegale Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung aufnimmt oder ein Arbeitgeber diese ermöglicht (§ 1 SchwarzArbG). In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie die illegale Beschäftigung von Personen vermeiden können.

Wer haftet bei der Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis?

Bei einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Verantwortung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, andernfalls können hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen die Folge sein. Mehr zu den Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • Gesetzliche Grundlagen zur Arbeitserlaubnis in Deutschland
    • Folgen der Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis
    • Prävention und rechtliche Absicherung
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist der erste Schritt zur legalen Anstellung.
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist der erste Schritt zur legalen Anstellung.

Gesetzliche Grundlagen zur Arbeitserlaubnis in Deutschland

Die Arbeitserlaubnis ist im § 18 AufenthG klar geregelt. Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur Personen arbeiten, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die explizit zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Dies betrifft vor allem Bürger aus Nicht-EU-Staaten. Ansonsten ist das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis verboten.

Das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis ist jedoch für einige Personengruppen in Deutschland gestattet. Dazu gehören Bürger aus EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren. Es gilt lediglich die allgemeine Verpflichtung zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Gemäß § 4a AufenthG dürfen Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltsrechten ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis arbeiten, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der ausdrücklich zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Dies gilt beispielsweise für anerkannte Flüchtlinge. Ihr Aufenthaltstitel muss dabei ausdrücklich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestatten.

Folgen der Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis

Die Folgen einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis sind in Deutschland ernst und umfassend. Sie betreffen sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt es beim Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis auch strafrechtliche Sanktionen.

Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis: Schwarzarbeit kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.
Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis: Schwarzarbeit kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis – Strafe für Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt, drohen ihm erhebliche Strafen. Das deutsche Gesetz sieht Geldstrafen in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor (§ 8 SchwarzArbG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber strafrechtlich verfolgt werden, was zu weiteren Sanktionen wie Freiheitsstrafen führen kann. Bei schweren Verstößen beim Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis drohen nach § 266a StGB sogar Strafen für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.

Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis – Strafe für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer, die ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Hierzu gehören Geldstrafen, die Ausweisung aus Deutschland und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen (§ 95 AufenthG). Zudem besteht die Gefahr, dass der Aufenthaltsstatus gefährdet wird, was langfristige Konsequenzen wie ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum nach sich ziehen kann.

Was passiert mit dem Arbeitsvertrag bei fehlender Arbeitserlaubnis? Bei fehlender Arbeitserlaubnis ist der Arbeitsvertrag in der Regel nicht rechtsgültig. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütung hat und der Arbeitgeber sich rechtlichen Konsequenzen aussetzt. Der Vertrag kann als nichtig betrachtet werden.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis

Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist entscheidend für die legale Beschäftigung von Ausländern in Deutschland.
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist entscheidend für die legale Beschäftigung von Ausländern in Deutschland.

Personen aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern außerhalb der EU, benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die explizit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Diese muss vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Bei einer Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis liegt eine illegale Beschäftigung vor, die rechtliche Konsequenzen für beide Parteien haben kann.

Jeder Aufenthaltstitel muss eindeutig angeben, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung in Deutschland gestattet ist. Etwaige Einschränkungen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit müssen klar aus dem Aufenthaltstitel hervorgehen. Solche Regelungen werden entweder direkt im Aufenthaltstitel vermerkt oder sind auf einem separaten „Zusatzblatt“ angegeben, auf das im Aufenthaltstitel verwiesen wird.

Die Behörden, die regelmäßige Kontrollen zur Aufdeckung illegaler Beschäftigung durchführen, sind vor allem die Zollbehörden (insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie die Agenturen für Arbeit und die Ordnungsämter der Kommunen.

Prävention und rechtliche Absicherung

Um das Risiko einer illegalen Beschäftigung zu minimieren, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer proaktiv handeln. Eine rechtliche Absicherung beginnt mit der sorgfältigen Prüfung von Unterlagen und ggf. der Konsultation von Fachanwälten.

Maßnahmen für Arbeitgeber:

  • Dokumentenkontrolle: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer die erforderlichen Dokumente für eine legale Beschäftigung besitzt, einschließlich Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen vor Vertragsabschluss (§ 4a AufenthG).
  • Archivierungspflicht: Während der gesamten Beschäftigungszeit müssen Arbeitgeber eine Kopie des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung der ausländischen Arbeitskraft aufbewahren, in digitaler oder physischer Form.
  • Meldung an die Ausländerbehörde: Bei vorzeitigem Ende des Arbeitsverhältnisses muss die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informiert werden.
Das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis lässt sich vermeiden, indem präventive Maßnahmen ergriffen werden.
Das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis lässt sich vermeiden, indem präventive Maßnahmen ergriffen werden.

Beratung für ausländische Arbeitnehmer:

Ausländische Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die erforderlichen Voraussetzungen informieren und rechtzeitig Kontakt zu den zuständigen Ausländerbehörden oder Fachanwälten für Migrationsrecht aufnehmen, um den passenden Aufenthaltsstatus zu sichern und notwendige Unterlagen einzureichen. So lassen sich rechtliche Probleme beim Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis von vornherein vermeiden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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