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Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ist das strafbar?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Bei der Altersdiskriminierung im Beruf werden Menschen aufgrund ihres Alters in der Arbeitswelt benachteiligt.
  • Dabei kann die Altersdiskriminierung bei der Bewerbung oder im späteren Berufsalltag auftreten.
  • Eine Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht oder Herkunft ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit, aufgrund von Altersdiskriminierung Schadensersatz zu fordern.

Wie kann eine Diskriminierung wegen des Alters aussehen?

Wo fängt Altersdiskriminierung an? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.
Wo fängt Altersdiskriminierung an? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.

Inhalt

  • Wie kann eine Diskriminierung wegen des Alters aussehen?
    • Kann Altersdiskriminierung strafbar sein?
  • FAQ: Altersdiskriminierung

Werden Menschen aufgrund ihres Alters benachteiligt, liegt Altersdiskriminierung vor. Im beruflichen Kontext haben wir dabei nicht selten direkt das Bild eines älteren Mitarbeiters vor Augen, der zum Beispiel bei Beförderungen oder Gehaltserhöhungen gegenüber seinen jüngeren Kollegen das Nachsehen hat. Tatsächlich kann Altersdiskriminierung aber auch junge Menschen betreffen. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele aus dem Arbeitsalltag:

  • Benachteiligung älterer Angestellter: Junge Mitarbeiter erhalten mehr Fortbildungen oder werden eher befördert.
  • Benachteiligung jüngerer Angestellter: Ältere Mitarbeiter erhalten für die gleiche Position ein höheres Gehalt oder müssen weniger schwere Arbeit leisten.

Allerdings kommt es unter Umständen auch schon bereits vor einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Altersdiskriminierung. Wird laut Stellenanzeige zum Beispiel gezielt eine Person gesucht, die erst vor Kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen hat oder zu den „Digital Natives“ zählt, schließt dies ältere Bewerber aus.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, dass sich die Altersdiskriminierung gezielt gegen Frauen richtet. Etwa wenn im Zuge des Bewerbungsprozesses absichtlich Kandidatinnen im gebärfähigen Alter herausgefiltert werden, weil „Fehlzeiten“ aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit befürchtet werden.

Gibt es Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst?

Grundsätzlich kann bewusst oder unbewusst in jedem Beschäftigungsverhältnis Altersdiskriminierung auftreten. Als Öffentlicher Dienst werden die Beschäftigten von Bund, Ländern, Gemeinden und Co. zusammengefasst, die in der Regel nach eigenen Tarifverträgen bezahlt werden. Bis 2009 galt dafür der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), der auch das Lebensalter bei der Vergütung berücksichtigte. Dies stellte eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters dar, da halt nicht die Berufserfahrung, sondern das Alter berücksichtigt wurde. Mittlerweile gelten TVöD und TV-L.

Kann Altersdiskriminierung strafbar sein?

Ist Altersdiskriminierung im AGG verboten?
Ist Altersdiskriminierung im AGG verboten?

In Deutschland gibt es kein eigenständiges Gesetz gegen Altersdiskriminierung, allerdings existiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ soll. Das sich daraus ergebende Benachteiligungsverbot gilt im Beruf, aber auch für den Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und dem Zugang zu Gütern, Dienstleistungen sowie Wohnraum.

Besteht eine unerlaubte Altersdiskriminierung, sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor. So räumt § 13 AGG ein Beschwerderecht bei den zuständigen Stellen im Betrieb ein. Laut § 15 AGG kann zudem ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz bestehen. Dieser muss in der Regel innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf.

Um entsprechende Ansprüche durchzusetzen, ist es nicht selten erforderlich, beim zuständigen Gericht Klage wegen Altersdiskriminierung einzureichen. Für eine Beratung können sich Betroffene im Vorfeld an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen für den Schutz vor Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht. So dürfen Arbeitgeber zum Beispiel Altersgrenzen für den Zugang zur Beschäftigung definieren. Dabei kann es sich etwa um ein Mindest- oder ein Höchstalter handeln. So dürfen Bundesländer etwa für den Dienst im Spe­zi­al­ein­satz­kom­man­do (SEK) eine Altersgrenze festlegen. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg urteilte am 18.08.2011 (Az.: OVG 4 B 20.10), dass keine unerlaubte Altersdiskriminierung vorliegt, wenn Polizeibeamte mit 45 Jahren aus dem SEK in den regulären Dienst versetzt werden. Begründet wird dies mit den körper­li­chen und geis­ti­gen An­for­de­run­gen an Ein­satz­be­am­te des SEK, die an der Gren­ze zum Hoch­leis­tungs­sport liegen.

FAQ: Altersdiskriminierung

Was ist Altersdiskriminierung im Job?

Altersdiskriminierung liegt laut Definition vor, wenn eine Person aufgrund ihres Alters im beruflichen Alltag oder bei der Bewerbung benachteiligt wird.

Wann liegt Altersdiskriminierung vor?

Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Altersdiskriminierung im Beruf. Beispiele können etwa die Bevorzugung von jüngeren Kollegen bei Fortbildungen und Beförderungen oder die bessere Bezahlung von älteren Mitarbeitern in der gleichen Position.

Wie kann man gegen Altersdiskriminierung vorgehen?

Grundsätzlich sollte wegen einer Diskriminierung aufgrund des Alters der Betriebsrat informiert werden. Darüber hinaus können sich Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Welche rechtlichen Schritte darüber hinaus noch möglich sind, erfahren Sie hier. 

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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