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Abfindung für rentennahe Jahrgänge – Das sollten Sie wissen

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Abfindung für rentennahe Jahrgänge

Was sind rentennahe Jahrgänge?

Rentennahe Jahrgänge bezeichnen Arbeitnehmer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Jahren vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Hat man Anspruch auf eine Abfindung bei Renteneintritt?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung beim Renteneintritt. Eine Abfindung erfolgt meist im Rahmen von Sozialplänen oder einvernehmlichen Aufhebungsverträgen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Abschnitt.

Beeinflusst die Abfindung meine Rente?

Eine Abfindung hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente, da sie nicht als beitragspflichtiges Einkommen gilt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abfindung für rentennahe Jahrgänge
  • Welche Jahrgänge sind rentennah?
    • Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer: Was gilt?
    • Höhe der Abfindung für ältere Arbeitnehmer
  • Sozialplan und Abfindung für rentennahe Jahrgänge
    • Abfindung: Beispiele für rentennahe Jahrgänge

Welche Jahrgänge sind rentennah?

Die Abfindung für rentennahe Jahrgänge erleichtert den Übergang in den Ruhestand.
Die Abfindung für rentennahe Jahrgänge erleichtert den Übergang in den Ruhestand.

Der Begriff „rentennahe Jahrgänge“ bezieht sich auf Arbeitnehmer, die nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt haben. Meist sind dies Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr überschritten haben oder kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen. Es gibt jedoch keine feste Definition. Die Abfindungshöhe für rentennahe Jahrgänge kann anders gestaltet sein als für andere Mitarbeitergruppen, da die verbleibende Zeit bis zur Rente in die Berechnung einfließt.

Rentennahe Jahrgänge unterscheiden sich von älteren Arbeitnehmern darin, dass Letztere zwar älter sind, aber möglicherweise noch viele Jahre bis zur Rente arbeiten werden. Ältere Arbeitnehmer, oft über 50 Jahre alt, können ebenfalls von betrieblichen Abfindungen betroffen sein. Allerdings haben sie im Vergleich zu rentennahen Mitarbeitern in der Regel noch eine längere berufliche Perspektive.

Eine Abfindung für ältere Arbeitnehmer berücksichtigt daher häufig die längere verbleibende Arbeitszeit, während eine Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer stärker auf den baldigen Renteneintritt und mögliche Übergangsmodelle ausgerichtet ist.

Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer: Was gilt?

Die Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer fällt häufig niedriger aus.
Die Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer fällt häufig niedriger aus.

Bei der Abfindung für rentennahe Jahrgänge gibt es einige Besonderheiten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, erhalten häufig geringere Abfindungen als jüngere Kollegen. Der Grund: Sie haben in der Regel eine kürzere verbleibende Zeit im Erwerbsleben, was sich auf die Höhe der Abfindung auswirken kann.

Eine Abfindung 2 Jahre vor Rente: Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Wenn ein Arbeitnehmer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, kann dies bei der Berechnung für die rentennahe Abfindung berücksichtigt werden. Wichtige Faktoren, um für rentennahe Jahrgänge die Abfindung zu berechnen sind dabei:

  • Die verbleibenden Arbeitsjahre bis zur Rente
  • Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts
  • Ob der Arbeitnehmer das Regelrentenalter schon erreicht hat oder noch Sonderregelungen (z. B. Schwerbehindertenrente) gelten

Rentennahen Arbeitnehmern wird häufig ein Übergang in die Rente ermöglicht, oft in Verbindung mit einer geringeren Abfindung, die jedoch eventuell mit Rentenzuschlägen kombiniert wird.

Höhe der Abfindung für ältere Arbeitnehmer

Gibt es eine höhere Abfindung für ältere Arbeitnehmer? Obwohl die Abfindung für ältere Mitarbeiter oft durch Sozialpläne und Vereinbarungen geschützt ist, gibt es keinen pauschalen Anspruch auf eine höhere Abfindung für rentennahe Jahrgänge allein aufgrund des Alters. Jedoch wird die Abfindung oft auf Basis folgender Faktoren berechnet:

  • Dienstjahre: Je länger jemand im Unternehmen tätig war, desto höher kann die Abfindung ausfallen.
  • Position im Unternehmen: Führungskräfte und höher qualifizierte Arbeitnehmer erhalten oft höhere Abfindungen.
  • Kündigungsgrund: Bei betriebsbedingten Kündigungen kann die Abfindung höher sein, als bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Eine gängige Formel zur Berechnung der Abfindung lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wobei individuelle Vereinbarungen abweichen können (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).

Sozialplan und Abfindung für rentennahe Jahrgänge

Das BAG-Urteil erlaubt, dass die Abfindung für rentennahe Jahrgänge gekürzt werden darf.
Das BAG-Urteil erlaubt, dass die Abfindung für rentennahe Jahrgänge gekürzt werden darf.

Im Rahmen eines Sozialplans, der häufig bei Unternehmensumstrukturierungen oder Massenentlassungen Anwendung findet, erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust. Die Abfindung für rentennahe Jahrgänge kann dabei jedoch gekürzt werden. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26. April 2018, Az. 1 AZR 264/17) bestätigte, dass die Kürzung der Abfindung für rentennahe Mitarbeiter zulässig ist. Der Gedanke dahinter ist, dass rentennahe Arbeitnehmer aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts weniger finanzielle Einbußen hinnehmen müssen als jüngere Kollegen.

Die Abfindung für Arbeitnehmer über 60 unterliegt häufig speziellen Regelungen in Sozialplänen. Dazu gehören beispielsweise vorgezogene Rentenmodelle oder eine sogenannte „Brückenabfindung“, die den finanziellen Übergang in die Rente erleichtern soll. Häufig wird die Abfindung bei einer Kündigung über 60 reduziert oder komplett gestrichen, wenn der Renteneintritt unmittelbar bevorsteht.

Abfindung: Beispiele für rentennahe Jahrgänge

In der Praxis hängt die Höhe der Abfindung bei rentennahen Jahrgängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier einige Beispiele, wie Arbeitnehmer, die rentennah sind, ihre Abfindung berechnen können:

  • Beispiel 1: Arbeitnehmer, 62 Jahre alt, 25 Jahre im Unternehmen
    Ein rentennaher Arbeitnehmer, der 62 Jahre alt ist und seit 25 Jahren im Unternehmen tätig war, könnte im Rahmen eines Sozialplans eine Abfindung nach der üblichen Formel erhalten:
    25 Jahre × 0,5 Monatsgehälter = 12,5 Monatsgehälter.
    Da dieser Arbeitnehmer jedoch nur noch drei Jahre bis zur Regelrente hat, könnte die Abfindung reduziert werden.
  • Beispiel 2: Arbeitnehmer, 64 Jahre alt, 30 Jahre im Unternehmen
    Ein 64-jähriger Mitarbeiter, der seit 30 Jahren im Unternehmen ist, erhält möglicherweise nur eine reduzierte oder gar keine Abfindung, da er kurz vor dem Renteneintritt steht und möglicherweise bald Anspruch auf Altersrente hat.

Berechnung der Abfindung für rentennahe Jahrgänge:
Die Berechnungsgrundlage für Abfindungen orientiert sich meist an der oben genannten Formel, kann aber je nach Sozialplan und individuellen Vereinbarungen variieren. Kürzungen der Abfindung für rentennahe Mitarbeiter sind dabei nicht unüblich, insbesondere wenn der Renteneintritt in weniger als zwei Jahren bevorsteht.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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