Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Abfindung
  • Abfindungshöhe
  • Abfindung nach 3 Jahren

Abfindung nach 3 Jahren – wie hoch fällt sie aus?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 3 Jahren Betriebs­zu­ge­hörig­keit? (Beispiele)

monat­liches Brutto­gehaltmögliche Abfindungs­höhe (Regel­abfindung) nach 3 Jahren *
1.000 €1.500 €Hier prüfen **
1.500 €2.250 €Hier prüfen **
2.000 €3.000 €Hier prüfen **
2.500 €3.750 €Hier prüfen **
3.000 €4.500 €Hier prüfen **
3.500 €5.250 €Hier prüfen **
4.000 €6.000 €Hier prüfen **
4.500 €6.750 €Hier prüfen **
5.000 €7.500 €Hier prüfen **
5.500 €8.250 €Hier prüfen **
6.000 €9.000 €Hier prüfen **
6.500 €9.750 €Hier prüfen **
7.000 €10.500 €Hier prüfen **
7.500 €11.250 €Hier prüfen **
8.000 €12.000 €Hier prüfen **
8.500 €12.750 €Hier prüfen **
9.000 €13.500 €Hier prüfen **
9.500 €14.250 €Hier prüfen **
10.000 €15.000 €Hier prüfen **
* Hinweise zur Berechnung:
Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt

Der gängige Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz).
**Anzeige

Kurz & knapp: Abfindung nach 3 Jahren

Wie hoch ist die Abfindung nach 3 Jahren?

Wie hoch eine Abfindung ausfällt, ist nicht gesetzlich geregelt. Meistens wird § 10 des Kündigungsschutzgesetzes als Ausgangspunkt für die Berechnung genommen; dies ist jedoch nicht verpflichtend. § 10 des KSchG sieht ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vor. Nach 3 Jahren würden Ihnen nach dieser Faustregel also 1,5 Monatsgehälter zustehen. Meistens ist dies jedoch Verhandlungssache.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Meistens handelt es sich bei der Abfindung um eine freiwillige Ausgleichszahlung des Arbeitnehmers, beispielsweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Vergleichs. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 KSchG kann dem Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot gemacht werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Abfindung gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden kann. Meistens geschieht dies im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Weiter unten finden Sie eine Auflistung der Ausnahmefälle, in denen Ihnen eine Abfindung zusteht.

Wie viel Abfindung bekomme ich nach 3 Jahren, wenn ich Kündigungsschutzklage einreiche?

Auch im Kündigungsschutzverfahren gibt es keine verbindliche Vorschrift über die Höhe einer möglichen Abfindung. Ziel eines Kündigungsschutzverfahren ist in der Regel der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Ist dies nicht möglich, wirkt das Gericht auf eine gütliche Einigung der beiden Parteien hin. Im Zuge einer solchen Einigung spielt eine Abfindung meistens eine zentrale Rolle.

Muss ich eine Abfindung nach 3 Jahren versteuern?

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Sie können jedoch eine Ermäßigung beantragen. Dieses Fünftelregelung genannte Modell verteilt die Abfindung bei der Berechnung der Steuer auf fünf Jahre.

Inhalt

  • Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 3 Jahren Betriebs­zu­ge­hörig­keit? (Beispiele)
  • Kurz & knapp: Abfindung nach 3 Jahren
  • Kündigung nach 3 Jahren – gibt’s eine Abfindung?
    • Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach 3 Jahren Beschäftigung?
    • Abfindung nach 3 Jahren aufgrund von Anspruch auf Nachteilsausgleich
Abfindung: Habe ich nach 3 Jahren Anspruch?
Abfindung: Habe ich nach 3 Jahren Anspruch?

Kündigung nach 3 Jahren – gibt’s eine Abfindung?

Bei einer Kündigung nach 3 Jahren Beschäftigung erfüllen Sie grundsätzlich die Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten. Für Sie gilt also der Kündigungsschutz – sofern Sie nicht in einem Kleinbetrieb arbeiten; in einem solchen Fall gibt es Sonderregelungen. Doch auch, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie nur in einigen Ausnahmefällen einen festgeschriebenen Anspruch auf eine Abfindung nach 3 Jahren, der auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden kann.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach 3 Jahren Beschäftigung?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, auch nach 3 Jahren Beschäftigung nicht. Meistens ist sie Verhandlungssache. Wenn es im Betrieb einen Tarifvertrag oder Sozialplan gibt, kann es jedoch sein, dass in diesem verbindliche Absprachen bezüglich Abfindungen festgehalten sind. Dies ist häufig in großen Betrieben der Fall. Gibt es eine entsprechende Regelung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung nach 3 Jahren Arbeit.

Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit: Wie hoch fällt sie aus?
Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit: Wie hoch fällt sie aus?

Auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann das Gericht feststellen, dass die Kündigung zwar unwirksam, eine Weiterbeschäftigung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses jedoch unzumutbar ist. In solchen Fällen wird das Arbeitsverhältnis durch ein Gerichtsurteil aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss dies beantragen. Grundlage für ein solches Auflösungsurteil bilden §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes:

(1) Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

§ 9 KSchG

Abfindung nach 3 Jahren aufgrund von Anspruch auf Nachteilsausgleich

Auf Grundlage von § 113 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann das Arbeitsgericht einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung nach 3 Jahren feststellen, wenn der Arbeitnehmer ohne zwingenden Grund von einem geplanten Interessensausgleich abgewichen ist:

(1) Weicht der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so können Arbeitnehmer, die infolge dieser Abweichung entlassen werden, beim Arbeitsgericht Klage erheben mit dem Antrag, den Arbeitgeber zur Zahlung von Abfindungen zu verurteilen; § 10 des Kündigungsschutzgesetzes gilt entsprechend.

§ 113 BetrVG

Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie beim Einreichen der Kündigungsschutzklage die geltenden Fristen beachten. In der Regel beträgt diese drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (20 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Abfindung nach 25 Jahren - habe ich Anspruch?
  • Abfindung bei Renteneintritt: Was steht mir zu?
  • Abfindung und Änderungskündigung: Wann wird gezahlt?
  • Abfindung mit 63 Jahren: Was steht mir zu?
  • Abfindung für rentennahe Jahrgänge – Das sollten Sie wissen
  • Abfindung mit 60 Jahren: Wann wird gezahlt?
  • Abfindung bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber: Was gilt?
  • Abfindung nach 20 Jahren - was steht mir zu?
  • Ist eine Abfindung pfändbar? Das müssen Sie wissen
  • Abfindung bei Schwerbehinderung: Wann kommt es dazu?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

** Anzeige

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige