Key Facts
- Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Wochenendzuschlags gibt es nicht. Es muss vertraglich vereinbart sein und geschieht freiwillig.
- Die Höhe des Wochenendzuschlags muss ebenfalls vertraglich vereinbart sein. Der Zuschlag ist ein fester Betrag oder ein prozentualer Anteil am Brutto-Stundenlohn.
- Beträgt der Zuschlag bis zu 50 Prozent und liegt der Stundenlohn mit Zuschlag unter 50 Euro, ist der Wochenendzuschlag steuerfrei.
Was ist ein Wochenendzuschlag?
Inhalt
Es ist nicht mehr selten, dass Arbeitnehmer auch an Samstagen oder Sonntagen arbeiten und dafür andere Tage in der Woche frei haben. In Bezug auf die Vergütung gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten. Denn müssen Arbeitnehmer am Wochenende arbeiten, ist ein Zuschlag möglich. Doch was ist ein solcher Wochenendzuschlag genau und wann bekommen Arbeitnehmer diesen?
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Vergütung, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dabei ist zu beachten, dass der Samstag arbeitsrechtlich gesehen ein normaler Werktag ist. Somit gilt der Wochenendzuschlag nicht am Samstag, sondern nur am Sonntag. Ist Samstag allerdings ein Feiertag, kann ein Feiertagszuschlag gezahlt werden.
Ob ein Zuschlag am Wochenende gezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist, dass es für einen Wochenendzuschlag keine gesetzliche Pflicht gibt. Arbeitgeber müssen für die Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag einen Ausgleich schaffen. Dies kann durch Freizeit oder eben einen Zuschlag erfolgen. Gesetzlich ist das in § 11 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert.
Wann gibt es einen Wochenendzuschlag?
Eine einheitliche Regelung gibt es also nicht. Soll ein Zuschlag gezahlt werden, muss das entsprechend im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Darüber hinaus können in Verträgen für Freelance oder Selbstständige ebenfalls Regelungen über Zuschläge vereinbart sein. Das heißt, ein Wochenendzuschlag ist für Selbstständige ebenfalls eine Option.
In der Regel wird eine Wochenendzuschlag, auch ohne Gesetz, in bestimmten Branchen als vorausgesetzt angesehen. Das gilt insbesondere in Bereichen mit Schichtarbeit, die sich auch auf das Wochenende erstreckt.
Dazu gehören zum Beispiel folgende Bereiche:
- Gesundheitswesen (Pflegepersonal, Ärzte, Reinigungskräfte usw.)
- Sicherheitswesen (Polizei, Personenschutz, Objektschutz)
- Schutz (Feuerwehr, Rettungsdienste wie DLRG, Seenotrettung, THW usw.)
- Hotel- und Gastgewerbe
- Kulturelle Einrichtungen (Theater, Kino, Museen, Sportveranstaltungen)
- Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Eislaufbahnen, Sporthallen. Sportplätze)
- Landwirtschaft
Und ab wann gibt es dann einen Wochenendzuschlag? Auch das ist von den Bedingungen im Vertrag abhängig. In diesem kann dann geregelt sein, ob es bereits in der Probezeit Zuschläge gibt oder erst ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.
Im Arbeitsvertrag muss zudem definiert sein, was am Wochenende bei Überstunden passiert. Ein Wochenendzuschlag kann durch einen Überstundenzuschlag aufgestockt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Achtung bei Minijobs: Erhöhen die Zuschläge das Einkommen über eine bestimmte Grenze, kann das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig werden. Daher sollte ein Wochenendzuschlag bei einem Minijob eher in Freizeitausgleich umgewandelt werden.
Wochenendzuschlag: Öffentlicher Dienst im Vorteil?
Der öffentlichen Dienst hat eine Sonderstellung in Bezug auf Zuschläge. Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) ist ein Wochenendzuschlag gesetzlich bestimmt. Sowohl im Tarifvertrag des Bundes als auch der Länder finden sich unter § 8 die Ausgleiche und Zuschläge für Wochenendarbeit. Hier ist auch bestimmt, dass ein Wochenendzuschlag auch am Samstag gezahlt wird.
Allerdings wird nicht der gesamte Samstag mit einbezogen, sondern nur Arbeitsstunden, die von 13 bis 21 Uhr geleistet werden. Da es sich um eine generelle Regelung handelt, kann es durchaus sein, dass in den Tarifverträgen der Länder andere Bestimmungen getroffen sind. In der Regel ist dies jedoch nicht der Fall.
Wie hoch ist der Wochenendzuschlag?
Wie viel ist der Wochenendzuschlag am Ende? Pauschal ist das nicht bestimmbar. Denn die Höhe des Zuschlags ist ebenfalls von den getroffenen Vereinbarungen abhängig. Es können sehr detaillierte Vorgaben vorhanden, aber auch Spielräume vereinbart sein.
Je nach Branche, Aufgabenbereich und Position können die Zuschläge stark variieren. Wichtig ist, dass alle Bestimmungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen bindend sind. Unabhängig davon, ob Arbeitgeber einen vereinbarten Lohn oder den Mindestlohn zahlen, ist der Wochenendzuschlag zu gewähren, wenn er vertraglich festgelegt ist.
Durch den Zuschlag wird der reguläre Stundenlohn entweder durch einen festen Betrag oder prozentual erhöht. Die Berechnungsgrundlage bilden dann definierte Werte oder Prozentsätze, die beispielsweise bei 20, 50 oder auch 100 Prozent liegen können.
Dann ist der Basislohn wichtig. Dieser muss ebenfalls klar festgelegt sein, denn der Zuschlag bezieht sich auf diesen. Dann ist die Arbeitszeit wichtig. Denn nur die Stunden, in denen gearbeitet wird, zählen für die Berechnung.
Ein Beispiel:
Der Stundenlohn liegt bei 15 Euro und der Arbeitnehmer arbeitet am Sonntag für 4 Stunden. Für diese Zeit wird ein Wochenendzuschlag von 50 Prozent gewährt. Der Zuschlag beträgt pro Stunden also 50 Prozent von 15 Euro. Das sind 7,50 Euro. Für die vier Stunden würde der Arbeitnehmer also einen Zuschlag von 30 Euro erhalten.
Erhält der Arbeitnehmer einen festen Betrag von zum Beispiel 10 Euro zum Stundenlohn von 15 Euro, liegt der ausgezahlte Lohn inklusive Wochenendzuschlag bei 25 Euro pro Stunde.
Ist es vertraglich vereinbart, können Zuschläge auch kombiniert werden. Findet die Arbeit am Wochenende und in den Nachtstunden statt, sind sowohl Wochenend- als auch Nachtzuschläge möglich. Eine weitere Option ist die Kombination aus Zuschlag und Freizeit.
Ist der Wochenendzuschlag steuerfrei?
In der Regel fällt für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkommensteuer an. So sind auch Zuschläge wie der Wochenendzuschlag immer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings kommen unter bestimmten Umständen Freibeträge zum Tragen.
Wann der Wochenendzuschlag steuerfrei bleibt, ist gesetzlich im Einkommensteuergesetz unter § 3b bestimmt. Demnach gilt Folgendes:
(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie […] vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent […] des Grundlohns nicht übersteigen.
(2) Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn […] er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen.
Zusammengefasst bedeutet diese, dass der Wochenendzuschlag nur dann steuerfrei ist, wenn der Zuschlag nicht mehr als 50 Prozent des Basisstundenlohns beträgt und nicht höher als 50 Euro pro Stunde liegt. Alle Zuschläge, die diese Regelungen überschreiten, werden versteuert.
FAQ: Wochenendzuschlag
Eine gesetzliche Pflicht für diese Schichtzulage gibt es nicht. Ist aber im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Zuschlagsregelung enthalten, ist sie bindend. Wie der Zuschlag berechnet werden kann, zeigt das Beispiel hier.
Auch das kommt auf die vertraglichen Regelungen an. Im Arbeitszeitgesetz gilt der Samstag als Werktag. Es kann in den Verträgen jedoch bestimmt sein, dass eine solche Schichtzulage gezahlt wird. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zuschläge wie der Wochenendzuschlag sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen. Liegt der Zuschlag bei nicht mehr als 50 Prozent und der Stundenlohn mit Zuschlag bei maximal 50 Euro, ist dieser zusätzliche Verdienst steuerfrei.
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