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Zulässige Wochenarbeitszeit in Deutschland: Welche Regelungen gibt es?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 27. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Eine gesetzliche Wochenarbeitszeit gibt es in Deutschland derzeit nicht. Nur die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit ist in § 3 ArbZG definiert. Aus dieser und den Tagen mit einem Arbeitsverbot ergibt sich die mögliche Wochenarbeitszeit.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge enthalten bindende Regelungen.
  • In Deutschland liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten bei etwa 40 Stunden.

Welche wöchentliche Arbeitszeit ist zulässig?

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Wochenarbeitszeit?
Gibt es gesetzliche Regelungen zur Wochenarbeitszeit?

Inhalt

  • Welche wöchentliche Arbeitszeit ist zulässig?
    • Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD): Welche Wochenarbeitszeit gilt?
    • Sonderstatus IG Metall: Diese Wochenarbeitszeit gilt
    • Minijob: Ist eine Wochenarbeitszeit definiert?
  • Wochenarbeitszeit berechnen: Rechner und Formel helfen
  • FAQ: Wochenarbeitszeit
Eine maximale wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich nicht explizit definiert.
Eine maximale wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich nicht explizit definiert.

Wie lange Angestellte arbeiten dürfen, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist hierfür die wichtigste rechtliche Grundlage. Hinzu kommen Tarifverträge, die für bestimmte Branchen und den öffentlichen Dienst erweiterte Regelungen festlegen. So ist definiert, wie viele Stunden am Tag maximal gearbeitet werden darf. Daraus ergibt sich dann die Wochenarbeitszeit. Per Definition ist die Wochenarbeitszeit, die Zeit, die Beschäftigte in der Woche arbeiten.

Aber welche maximale Wochenarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz vorgesehen? Explizit wird dies im Gesetz nicht bestimmt. Das liegt auch daran, dass in den Ländern und Branchen Tarifautonomie besteht und Arbeitszeiten in den Verträgen verhandelt werden. Eine gesetzliche Wochenarbeitszeit gibt es im eigentlichen Sinn also nicht. Dennoch greifen bestimmte Regelungen.

In § 3 ArbZG ist bezüglich der täglichen Arbeitszeiten bei Vollzeitbeschäftigten Folgendes definiert:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 

Diese Bestimmungen gemeinsam mit Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen sowie den Tarifverträgen beinhalten somit auch die Vorgaben für die maximale Wochenarbeitszeit. Da die tägliche Arbeitszeit je nach Beruf bis auf 10 Stunden verlängert werden kann, sofern dafür ein Ausgleich geschaffen wird, ist eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden durchaus möglich. 

Die normale Wochenarbeitszeit liegt im Schnitt bei 40 Stunden.
Die normale Wochenarbeitszeit liegt im Schnitt bei 40 Stunden.

Grundsätzlich gilt jedoch per Arbeitszeitgesetz, dass die erlaubte durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Vollzeit bei 48 Stunden festgelegt ist. Je nach Branche und allgemeinen Regelungen im Arbeitsvertrag gibt es in Deutschland eine normale Wochenarbeitszeit, die zwischen 28,8 Stunden (bei einer vier Tage Woche) und 42 Stunden liegt. Ist also eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden zulässig? Gesetzlich gesehen ja, sofern die tägliche Arbeitszeit nicht grundsätzlich immer überschritten wird. 

Was passiert, wenn man mehr als 48 Stunden die Woche arbeitet? Hier muss dann ein Ausgleich geschaffen werden. Das muss durch Freizeit erfolgen, kann aber auch durch finanzielle Leistungen geschehen. Auch hier gilt, eine höhere Wochenarbeitszeit darf nicht regelmäßig der Fall sein. Wichtig ist zudem auch, welche wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Derzeit gibt es Überlegungen die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Die Bundesregierung plant so, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Es wäre dann Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. den vertraglichen Vereinbarungen überlassen, wie lange pro Tag gearbeitet wird, um die wöchentliche Arbeitszeit zu erreichen. Wann das Gesetz entsprechend geändert wird und diese Regelungen in Kraft treten, steht noch nicht fest.

Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD): Welche Wochenarbeitszeit gilt?

TVöD: Die zulässige Wochenarbeitszeit ist im Tarifvertrag definiert.
TVöD: Die zulässige Wochenarbeitszeit ist im Tarifvertrag definiert.

Anders als im Arbeitszeitgesetz ist die Wochenarbeitszeit im Tarifvertrag „öffentlicher Dienst“ explizit festgehalten. Dabei ist zu beachten, dass es Tarifverträge für Angestellte beim Bund und für Angestellte bei den Ländern (TV-L) gibt. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch meist nur minimal. Bis zum 01.01.2023 gab es zudem auch eine Unterscheidung zwischen den Tarifbereichen West und Ost. Für Beamte lag die Wochenarbeitszeit im Osten höher als im Westen.

Mit den Bestimmungen aus § 6 TVöD-Bund ist die Wochenarbeitszeit nun wie folgt definiert:

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für

die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich,

die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedverbandes der VKA […]

− ab dem 1. Januar 2023 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich.

Im TV-L ist die Wochenarbeitszeit in der Regel ebenso bestimmt, kann in den verschiedenen Bundesländern jedoch etwas abweichen. So ist zum Beispiel im TV-L Berlin die Wochenarbeitszeit für Angestellte mit 39,4 Stunden und für Beamte mit 40 Stunden definiert. 

Sonderstatus IG Metall: Diese Wochenarbeitszeit gilt

Ein weiterer Tarifvertrag, der für eine Vielzahl an Angestellten eine maximale wöchentliche Arbeitszeit beinhaltet, ist der Manteltarifvertrag der IG Metall. Je nach Branche sind hier unterschiedliche Stunden festgehalten. Diese gelten in allen Betrieben und Unternehmen, die zum Betreuungsbereich der IG Metall gehören.

Derzeit gilt unter anderem folgende Wochenarbeitszeit:

  • Metall-, Elektroindustrie, Holz- und Sägeindustrie: 35 Stunden
  • Metallhandwerk: zw. 36 und 37 Stunden
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: 37 Stunden

Minijob: Ist eine Wochenarbeitszeit definiert?

Auch im Minijob darf eine Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.
Auch im Minijob darf eine Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Auch bei einer geringfügigen Beschäftigen bzw. einem Minijob muss im Arbeitsvertrag die maximale Arbeitszeit vereinbart sein. Das kann als tägliche oder auch als wöchentliche Arbeitszeit erfolgen. Damit eine Beschäftigung nach dem Sozialgesetzbuch als Minijob gilt, orientiert sich die Entlohnung am Mindestlohn. Das bedeutet, dass Minijobber nur so viel arbeiten können, wie es die Grenze der Geringfügigkeit vorgibt. Derzeit wird eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden als Orientierung verwendet. 

Das Entgelt beträgt also so viel wie mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden bei Mindestlohn erreicht wird. Seit Januar 2025 liegt die Grenze zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei 556 Euro. 

Wochenarbeitszeit berechnen: Rechner und Formel helfen

Es ist immer hilfreich zu wissen, wie Arbeitnehmer die wöchentliche Arbeitszeit berechnen können. Zum einen hilft es dabei, einen Überblick über geleistete Stunden zu haben. Zum anderen kann dadurch auch geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Zeiten eingehalten werden.

Wollen Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit auf den Monat umrechnen, müssen sie beachten, dass weder Pausen noch Wege zur Arbeitszeit gehören. Je nach Arbeitszeitmodell gilt eine sechs-, fünf- oder vier-Tage-Woche. Auch die Anzahl der Feiertage und der Urlaubstage muss berücksichtigt werden. An sich reicht es aber auch, die tägliche Arbeitszeit mit der Anzahl der genauen Arbeitstage zu multiplizieren. 

Sind 8 Stunden pro Tag vereinbart und arbeitet der Arbeitnehmer 5 Tage die Woche, hat er eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (8 x 5 = 40). Arbeitet er durch Feiertage nur 3 Tage in dieser Woche, sieht die Berechnung entsprechend aus: 8 x 3 = 24.

Nutzen Sie auch den nachfolgenden Arbeitszeitrechner für einen Überblick zur Wochenarbeitszeit:

Die Wochenarbeitszeit lässt sich in Monatsarbeitszeit umrechnen.
Die Wochenarbeitszeit lässt sich in Monatsarbeitszeit umrechnen.

Es ist in Unternehmen nicht selten, dass die Erfassung der Wochenarbeitszeit in Industrieminuten (Industriestunden) erfolgt. Über die Industrieminuten können Arbeitszeiten im Dezimalsystem dargestellt und über eine Software besser erfasst werden. In der Regel werden Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit aber in Echtzeit als mit 60 Minuten pro Stunden angezeigt. Die Echtzeit wird als Normalminute oder Normalstunde bezeichnet.

Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer die folgende Formel für die Umrechnung der Wochenarbeitszeit von Industrieminuten verwenden:

Industriestunden = Normalstunden + Normalminuten ÷ 60 

Industrieminuten = (Normalstunden + Normalminuten ÷ 60) x 100

Ein Beispiel: 

Es werden 8 Stunden und 15 Minuten in Normalzeit gearbeitet. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:

8 Normalstunden + 15 Normalminuten ÷ 60 = 8 + 0,35 = 8,35 Industriestunden

8,35 Industriestunden x 100 = 835 Industrieminuten

FAQ: Wochenarbeitszeit

Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit in Deutschland?

Eine gesetzlich definierte Wochenarbeitszeit gibt es nicht. Nur die tägliche Arbeitszeit ist mit maximal 8 Stunden festgelegt. Wie die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche in Deutschland aussieht, erfahren Sie hier. 

Gibt es im öffentlichen Dienst andere Regelungen?

Ja, im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist unter § 6 die wöchentliche Arbeitszeit bestimmt. Diese liegt beim Bund bei 39 Stunden. Was der Unterschied zum Tarifvertrag der Länder ist, erklären wir hier näher.

Muss im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit stehen?

Ja. Im Arbeitsvertrag muss die Arbeitszeit genau definiert sein. Sowohl die tägliche als auch die wöchentliche, die sich daraus ergibt, sind vertraglich festzuhalten. 

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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