Kurz & knapp: Wiedereingliederung
Während der Wiedereingliederung erhalten Sie in der Regel Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Falls die Maßnahme nach einer Reha erfolgt, zahlt oft die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Weiteres zur finanziellen Absicherung finden Sie in diesem Abschnitt.
Ja, Sie können direkt wieder arbeiten, wenn Ihr Arzt Sie als vollständig arbeitsfähig einstuft. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist keine Pflicht, anders als beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Mehr dazu können Sie hier lesen.
Die Dauer liegt meist zwischen sechs Wochen und sechs Monaten, kann aber bei Bedarf verlängert werden, wenn weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Inhalt
Was bedeutet „Wiedereingliederung“?
Die Wiedereingliederung bezeichnet die Rückführung eines Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Sie dabei, nach Krankheit oder einem Unfall wieder in den Betrieb und das Arbeitsleben zurückzukehren und weiteren Ausfällen vorzubeugen. Während dieser Phase gelten Sie offiziell als weiterhin arbeitsunfähig und der Prozess dient dazu, Ihre Leistungsfähigkeit in einem geschützten Rahmen wieder herzustellen. Ziel ist es, dass Sie sich schrittweise an Ihren Arbeitsalltag gewöhnen und im besten Fall wieder vollständig arbeitsfähig werden. Wenn die Wiedereingliederung stufenweise erfolgt, spricht man vom sogenannten „Hamburger Modell“. § 74 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) regelt die stufenweise Wiedereingliederung nach einer Krankheit:
„Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben […].“
Dieses Modell ermöglicht es Ihnen, nach und nach in Ihre berufliche Tätigkeit zurückzukehren. Dabei arbeiten Sie zunächst wenige Stunden pro Tag und die Arbeitszeit wird schrittweise erhöht – je nach Ihrer Belastbarkeit. Hierbei handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die von Ihrem Arzt, Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung begleitet wird.
Erfolgt die Wiedereingliederung nach einem Stufenplan, zeigt dieses Beispiel einen möglichen Verlauf:
- Woche 1-2: 2 Stunden pro Tag
- Woche 3-4: 4 Stunden pro Tag
- Woche 5-6: 6 Stunden pro Tag
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist in der Regel auf einen Zeitraum von sechs Wochen bis sechs Monaten begrenzt. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie Ihre tägliche Arbeitszeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart wurde und wie gut Sie die Belastung vertragen. Sie können also nur bis zu einem gewissen Grad bei der Wiedereingliederung die Arbeitszeit selbst bestimmen. Sollten Sie nach dem offiziellen Ablauf der Maßnahme noch nicht voll einsatzfähig sein, ist eine Verlängerung auf bis zu zwölf Monate möglich.
Spezielle Ratgeber zur Wiedereingliederung
Wiedereingliederung: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die Wiedereingliederung ist für Sie als Arbeitnehmer freiwillig. Auch Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einer Wiedereingliederung zuzustimmen, es sei denn, sie ist Teil eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Voraussetzung einer Wiedereingliederung ist, dass Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind. Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die maximale Belastbarkeit und Sie stimmen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse einer Wiedereingliederung zu.
Die Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen bis zu sieben Tage unterbrochen werden. Sollte die Unterbrechung länger andauern, endet die Leistung der Wiedereingliederung offiziell. Darüber hinaus kann sie jederzeit von Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Arbeitgeber abgebrochen werden. Gründe dafür könnten sein:
- Verbesserung des Gesundheitszustandes: In diesem Fall können Sie nach Rücksprache schneller als ursprünglich geplant wieder in Ihren Beruf einsteigen.
- Verschlechterung des Gesundheitszustandes: Sollte sich Ihr Zustand verschlechtern, können Sie die Wiedereingliederung abbrechen.
Nach einem Abbruch erhalten Sie weiterhin Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld für die gesetzlich festgelegte Dauer. Gemeinsam mit den Beteiligten entscheiden Sie, wie es weitergeht – etwa durch eine neue Reha, ergänzende Therapien oder eine weitere Wiedereingliederung zu einem späteren Zeitpunkt.
Ihren Arztbesuch während der Wiedereingliederung können Sie weiterhin vornehmen, da Sie offiziell noch arbeitsunfähig sind. In der Zeit der Wiedereingliederung Urlaub zu nehmen, ist nicht möglich. Aber Ihre Urlaubstage verfallen nicht und können später in Anspruch genommen werden.
Wer zahlt die berufliche Wiedereingliederung?
Sie bekommen während der Wiedereingliederung weiterhin Ihr Gehalt oder erhalten Krankengeld, wodurch Sie finanziell abgesichert sind. In den ersten sechs Wochen der Erkrankung wird Ihr Lohn weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Anschließend gibt es drei Möglichkeiten, wie Ihre finanzielle Versorgung geregelt wird:
- Krankenkasse: Die Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttolohns, solange Sie offiziell als arbeitsunfähig gelten. Beachten Sie, dass die Auszahlung des Krankengeldes auf maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt ist.
- Rentenversicherung: Wenn die Wiedereingliederung nach einer Reha erfolgt, erhalten Sie ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Dieses beträgt 68 % Ihres Nettolohns, wenn Sie keine Kinder haben, und 75 %, wenn Sie Kinder haben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme spätestens vier Wochen nach einer Reha beginnt. Eine Wiedereingliederung nach der Reha ist keine Pflicht und Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie dies in Anspruch nehmen möchten.
- Unfallversicherung: In besonderen Fällen übernimmt die Unfallversicherung Ihre finanzielle Absicherung und zahlt Ihnen ein Verletztengeld, das 80 % Ihres Bruttolohns beträgt.
Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ihnen freiwillig ein Gehalt zu zahlen, da Sie für die gesamte Dauer der Wiedereingliederung als arbeitsunfähig gelten. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihren Lohn an Sie auszuzahlen.
Wie läuft das ab mit einer Wiedereingliederung?
Möchten Sie eine Wiedereingliederung beantragen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt darüber. In Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, der den Beginn, die Dauer und die schrittweise Erhöhung Ihrer Arbeitszeit festlegt. Es ist sinnvoll, dieses Thema früh anzusprechen – am besten, sobald abzusehen ist, dass Sie nach einer längeren Krankheit Stück für Stück wieder arbeiten können.
Werden Sie krank während der Wiedereingliederung, können Sie die Maßnahme bis zu sieben Tage unterbrechen. Bei einer längeren Unterbrechung wird die Maßnahme in der Regel beendet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt erneut damit zu beginnen. Beachten Sie, dass Sie keinen Urlaub während der Wiedereingliederung nehmen können.
Wo bekomme ich das Formular für eine Wiedereingliederung?
Sie erhalten für die Wiedereingliederung das Formular von Ihrem zuständigen Reha-Träger, wie der Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung. Ihr Arzt und Ihr Arbeitgeber müssen die im Plan festgelegten Bedingungen sowie die Laufzeit der Wiedereingliederung auf einer Beginnmitteilung bestätigen.
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