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Weihnachtsgeld versteuern – Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Weihnachtsgeld versteuern

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die meistens am Ende des Jahres erfolgt.

Wird Weihnachtsgeld versteuert?

Ja, Weihnachtsgeld wird grundsätzlich wie reguläres Einkommen versteuert. Mehr Informationen zur Versteuerung des Weihnachtsgeldes können Sie hier nachlesen.

Wird Weihnachtsgeld nach Brutto oder Netto berechnet?

Weihnachtsgeld wird auf Bruttobasis berechnet und unterliegt dann der Lohnsteuer sowie Sozialabgaben. Eine Beispielrechnung zur Versteuerung des Weihnachtsgeldes finden Sie in diesem Abschnitt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Weihnachtsgeld versteuern
  • Muss Weihnachtsgeld versteuert werden?
    • Warum unterliegt Weihnachtsgeld der Steuerpflicht?
    • Kann das Weihnachtsgeld steuerfrei ausgezahlt werden?
  • Versteuerung vom Weihnachtsgeld: Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?
Weihnachtsgeld versteuern: In Deutschland gilt Weihnachtsgeld als steuerpflichtiges Einkommen.
Weihnachtsgeld versteuern: In Deutschland gilt Weihnachtsgeld als steuerpflichtiges Einkommen.

Muss Weihnachtsgeld versteuert werden?

Ja, Weihnachtsgeld ist zu versteuern. Es zählt als Teil des Arbeitslohns und unterliegt daher der Lohnsteuer. Diese wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttobetrag abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Neben der Lohnsteuer müssen Sie auch Sozialabgaben wie die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Weihnachtsgeld wird als „sonstiger Bezug“ behandelt, was bedeutet, dass es als einmalige Zahlung besonderen Steuerregeln unterliegt, aber im Wesentlichen wie das reguläre Gehalt versteuert wird.

Darf Weihnachtsgeld versteuert werden? Obwohl das Weihnachtsgeld oft als freiwillige Vergütung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist das Weihnachtsgeld zu versteuern. Es ist daher nicht von den allgemeinen steuerlichen Pflichten ausgenommen. Grundsätzlich fließen also auf Weihnachtsgeld dieselben Steuer- und Abgabenpflichten ein wie auf den monatlichen Arbeitslohn.

Warum unterliegt Weihnachtsgeld der Steuerpflicht?

Versteuerung von Weihnachtsgeld: Der Steuersatz für Weihnachtsgeld richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Steuerklasse.
Versteuerung von Weihnachtsgeld: Der Steuersatz für Weihnachtsgeld richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Steuerklasse.

Weihnachtsgeld wird versteuert, weil es als Teil des Einkommens gilt. Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Grundsatz, dass alle Einkünfte, ob regelmäßig oder einmalig, steuerpflichtig sind. Das Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt, dass neben dem regelmäßigen Arbeitslohn auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu versteuern sind (§ 19 EStG). Wird Weihnachtsgeld ganz normal versteuert? Ja, Weihnachtsgeld wird wie das reguläre Gehalt versteuert und unterliegt der Lohnsteuer. Da es als Sonderzahlung zusätzlich zum Monatsgehalt kommt, kann die Steuerlast in diesem Monat höher ausfallen.

Wie hoch wird das Weihnachtsgeld versteuert und mit wie viel Prozent wird das Weihnachtsgeld versteuert? Die Steuer wird auf das Gesamtbruttoeinkommen im Jahr berechnet, wodurch eine höhere Steuerprogression entsteht – also ein höherer Steuersatz, wenn das Gesamteinkommen steigt. Typischerweise liegt die Steuerlast für Weihnachtsgeld daher zwischen 14 % und 45 %.

Kann das Weihnachtsgeld steuerfrei ausgezahlt werden?

Auch beim Minijob ist das Weihnachtsgeld zu versteuern.
Auch beim Minijob ist das Weihnachtsgeld zu versteuern.

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Teil des Weihnachtsgeldes steuerfrei sein. Wie viel Weihnachtsgeld ist steuerfrei? Das hängt von der Art der Zuwendung ab: Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich sind steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), sodass Unternehmen beispielsweise Gutscheine oder Sachleistungen in dieser Höhe gewähren können, ohne Lohnsteuer oder Sozialabgaben. Zusätzlich können Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern, bis zu einem Betrag von 110 Euro steuerfrei bleiben. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für Barzahlungen.

Ist beim Minijob das Weihnachtsgeld steuerfrei? Beim Minijob ist das Weihnachtsgeld zu versteuern, wenn die Gesamteinnahmen über 520 Euro pro Monat steigen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung von 2% anwenden, wodurch der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld steuerfrei auszahlen kann.

Versteuerung vom Weihnachtsgeld: Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Hier ein Beispiel, wie das Weihnachtsgeld zu versteuern und zu berechnen ist:

1) Steuer auf den Monatslohn
Arbeitnehmerin Müller erhält monatlich 3.000 Euro brutto. Die voraussichtliche Lohnsteuer auf das reguläre Monatsgehalt beträgt 317,08 Euro.

2) Differenzrechnung für die Jahreslohnsteuer

  • Laufender Jahresarbeitslohn (12 × 3.000 Euro): 36.000 Euro
    → Lohnsteuer: 3.805 Euro
  • Jahresarbeitslohn inkl. Weihnachtsgeld (36.000 + 3.000 Euro): 39.000 Euro
    → Lohnsteuer: 4.488 Euro
  • Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld: 4.488 Euro – 3.805 Euro = 683 Euro

3) Gesamte Lohnsteuer im Dezember 2024

  • Laufender Monatslohn: 317,08 Euro
  • Weihnachtsgeld: 683 Euro
  • Gesamtsteuer im Dezember: 1.000,08 Euro

Weihnachtsgeld monatlich auszahlen: Bringt das Vorteile bei Steuern? Einige Arbeitgeber zahlen das Weihnachtsgeld monatlich anteilig aus, anstatt als Einmalzahlung. Steuerlich kann das vorteilhaft sein, da Einmalzahlungen oft zu einer höheren Steuerlast führen. Eine monatliche Auszahlung kann die Progressionswirkung der Steuern verringern und damit günstiger sein.

Beim Bundesministerium für Finanzen können Sie mit dem Lohn- und Einkommenssteuerrechner Ihr Weihnachtsgeld ermitteln.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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