Key facts
- Ein Vorvertrag kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen werden, wenn beide Seiten zu einem späteren Zeitpunkt einen Arbeitsvertrag abschließen wollen.
- Der Vorvertrag regelt bereits die Umstände des zukünftigen Arbeitsverhältnisses und ist rechtlich bindend.
- Tritt eine Seite von der Vereinbarung zurück, ergeben sich daraus in der Regel Ansprüche auf Schadensersatz.
Was ist ein Vorvertrag für einen Arbeitsvertrag?
Inhalt
Ein Vorvertrag (oder ein vorläufiger Arbeitsvertrag) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen einem zukünftigen Arbeitgeber und einem zukünftigen Arbeitnehmer. Die Vertragsparteien verpflichten sich darin, zu einem späteren Zeitpunkt einen Hauptvertrag (den eigentlichen Arbeitsvertrag) mit einem festgelegten Inhalt abzuschließen.
Ein solcher Vertrag wird oft geschlossen, wenn einer der Vertragspartner noch eine aufschiebende Bedingung erfüllen muss, wie z.B. das erfolgreiche Bestehen einer Abschlussprüfung, der Erhalt einer Arbeitserlaubnis oder das Abwarten einer behördlichen Genehmigung. Der Vorvertrag regelt dabei bereits die wesentlichen Bedingungen des späteren Arbeitsverhältnisses (z.B. Gehalt, Position, Arbeitsbeginn), um beiden Seiten Sicherheit zu geben.
Beim Vorvertrag handelt es sich nicht um den eigentlichen Arbeitsvertrag, sondern um die Einigung der Vertragsparteien, diesen in Zukunft abzuschließen.
Ist ein Vorvertrag ein Vertrag? Rechtliche Verbindlichkeit und Gültigkeit
Ein Vorvertrag zum Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend. Ein ordnungsgemäß abgeschlossener Vorvertrag bindet beide Parteien. Er ist ein eigenständiges Dokument, das die Pflicht zum Abschluss des Hauptvertrages begründet. Verweigert eine Partei später ohne triftigen Grund den Abschluss des Hauptvertrages, kann die andere Partei Schadensersatz fordern (z.B. für entgangenen Gewinn, Bewerbungs- oder Reisekosten). Obwohl ein vorläufiger Arbeitsvertrag Gültigkeit hat, lässt sich durch ihn in der Regel trotzdem nicht der Abschluss des eigentlichen Arbeitsvertrages erzwingen.
Damit ein Vorvertrag zum Arbeitsvertrag verbindlich ist, sollten die Vertragsparteien einige Dinge beachten. Für die korrekte Formulierung des Vorvertrags sollten alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sein:
- Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Eindeutige Beschreibung der künftigen Tätigkeit/Position.
- Exakter Termin oder eine klar definierte Bedingung (z.B. „einen Monat nach bestandener Prüfung“).
- Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und ggf. Probezeit des späteren Hauptvertrages.
- Die Verpflichtung zum späteren Abschluss des Hauptvertrages.
Kann man einen Vorvertrag kündigen?
Ein Vorvertrag kann nicht einfach wie ein abgeschlossener Arbeitsvertrag gekündigt werden, da er selbst noch kein laufendes Arbeitsverhältnis begründet. Die ordentliche Kündigung eines Vorvertrages ist in der Regel nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vorvertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Klausel, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Es bleibt nur die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder der einvernehmlichen Auflösung (Aufhebungsvertrag). Wer einfach vom Vorvertrag zurücktritt, ohne dass ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, macht sich schadensersatzpflichtig.
Der Vorvertrag kann explizit Regelungen enthalten, die ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle vorsehen (z.B. wenn die Finanzierung platzt). Wenn der Vorvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (z.B. Erteilung der Arbeitserlaubnis) geschlossen wurde und diese Bedingung endgültig nicht eintritt, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages. Das ist aber kein Rücktritt, sondern die Folge des Nichteintritts der vereinbarten Bedingung.
Wichtig beim vorläufigen Arbeitsvertrag: Ist der Vertrag bereits als „vorläufiger Arbeitsvertrag“ mit Arbeitsaufnahme formuliert, gelten die üblichen Kündigungsfristen eines normalen Arbeitsvertrages.
Der Unterschied zwischen einem Vorvertrag (Arbeitsvertrag) und einem vorläufigen Arbeitsvertrag
Ein Vorvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung, die die Parteien dazu verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt einen Hauptvertrag abzuschließen. Er wird in der Regel dann geschlossen, wenn eine Partei oder beide noch bestimmte Voraussetzungen klären müssen, bevor der eigentliche Hauptvertrag rechtskräftig wird.
Ein „vorläufiger Arbeitsvertrag“ ist in der Regel ein anderer Begriff für einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen Arbeitsvertrag, der unter bestimmten Bedingungen geschlossen wird, wie zum Beispiel während einer Probezeit. Er begründet bereits ein gültiges Arbeitsverhältnis, das jedoch zeitlich oder bedingt begrenzt ist.
Hier finden Sie beide Vertragsarten im Vergleich:
| Merkmal | Vorvertrag zum Arbeitsvertrag | Vorläufiger Arbeitsvertrag |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Verpflichtungsgeschäft, das den späteren Abschluss eines Hauptvertrages sichert. | Vollständiger Arbeitsvertrag, der aber zeitlich befristet ist oder unter bestimmten Bedingungen steht. |
| Arbeitsverhältnis | Es besteht noch kein Arbeitsverhältnis; die Arbeitspflicht beginnt erst mit dem Hauptvertrag. | Es besteht bereits ein Arbeitsverhältnis; der Arbeitnehmer hat alle Rechte und Pflichten. |
| Gültigkeitsdauer | Gilt bis zum vereinbarten Datum für den Abschluss des Hauptvertrages. | Gilt für die vereinbarte, begrenzte Dauer des Arbeitsverhältnisses, oft bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses. |
| Folgen bei Vertragsbruch | Berechtigt zum Schadensersatz oder zur Klage auf Abschluss des Hauptvertrages. | Das Arbeitsverhältnis endet regulär mit Ablauf der Frist. Eine vorzeitige Beendigung erfolgt wie bei anderen Arbeitsverträgen durch Kündigung. |
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ein Vorvertrag begründet die Pflicht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Hauptvertrag (hier: Arbeitsvertrag) abzuschließen. Essentieller Bestandteil ist die Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer einzustellen, sobald eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist (z.B. Ende des Studiums). Die Konditionen sind bereits fest vereinbart.
Ja, ein Vorvertrag er ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Ein unbegründeter Rücktritt löst Schadensersatzansprüche aus. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ja, er ist ein vollwertiger Vertrag, jedoch ist sein Inhalt auf die Verpflichtung zum Abschluss eines anderen Vertrages gerichtet. Dieser anvisierte Vertrag begründet in diesem Fall dann das Arbeitsverhältnis.
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