Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigungsfrist
  • Vertragliche Kündigungsfrist

Vertragliche Kündigungsfrist: Was müssen Sie wissen?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Vertragliche Kündigungsfrist

Wie sind vertragliche Kündigungsfristen geregelt?

Die Ausarbeitung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist muss folgende Aspekte berücksichtigen: Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist kürzer als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, darf die gesetzliche Kündigungsfrist aber nicht unterschreiten. Weiterhin darf die vertragliche Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber im Vergleich zur tarifvertraglichen Frist keinen Nachteil verursachen. Die einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite binden. Allerdings beträgt die vertragliche Kündigungsfrist in einem Kleinbetrieb (§ 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB) oder bei Aushilfen mit einer Beschäftigungszeit von maximal drei Monaten (§ 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BGB) lediglich vier Wochen.

Kann die vertragliche Kündigungsfrist länger als die gesetzliche?

Ja, zudem darf die vertragliche Kündigungsfrist nicht kürzer als die gesetzliche Kündigungsfrist sein (s.o.). Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was gilt bei einer Kündigungsfrist, die gesetzliche oder vertragliche?

Sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt, greift die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Vertragliche Kündigungsfrist
  • Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist: Was hat Vorrang?
  • Welche tariflichen Kündigungsfristen gibt es?
Was hat Vorrang bei der Kündigungsfrist: gesetzlich oder vertraglich definierte Bestimmungen?
Was hat Vorrang bei der Kündigungsfrist: gesetzlich oder vertraglich definierte Bestimmungen?

Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist: Was hat Vorrang?

Die vertragliche oder tarifvertragliche vereinbarte Kündigungsfrist hat grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Kündigungsfrist. Letztere Greift als Kündigungsfrist ohne vertragliche Regelung. Vertragliche Kündigungsfristen können von gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen, hierbei sind allerdings folgende Vorgaben zu beachten:

  • Die vertragliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmern darf nicht länger als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber sein. Sollte ein Arbeitsvertrag eine derartige Regelung enthalten, ist diese unwirksam.
  • Vertragliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer dürfen nicht kürzer als die gesetzliche Kündigungsfrist sein.
  • Die vertragliche Kündigungsfrist darf die gesetzliche Frist übersteigen. Die vereinbarte Frist ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bindend.
  • Dem Arbeitnehmer darf bei einer Kündigung durch die vertragliche Kündigungsfrist im Vergleich zur tarifvertraglichen Frist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kein Nachteil entstehen. Im Zweifelsfall greift die bessere Regelung für den Arbeitnehmer.
  • Der Kündigungstermin bei einer vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist ist ebenfalls zum Ende eines Quartals möglich.

Beachten Sie! Folgende Ausnahmen gelten für vertragliche Kündigungsfristen: Laut § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BGB muss bei Aushilfen, die höchsten drei Monate angestellt sind, sowie in Kleinbetrieben gemäß § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB eine vierwöchige Frist berücksichtigt werden.   

Welche tariflichen Kündigungsfristen gibt es?

Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist können sich erheblich von einer tarifvertraglichen Frist unterscheiden.
Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist können sich erheblich von einer tarifvertraglichen Frist unterscheiden.

Tarifvertragliche Fristen können weitaus kürzer oder länger ausfallen als die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen. Die tarifvertragliche Kündigungsfrist der IG Metall etwa ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis während der sechsmonatigen Probezeit bereits während der ersten drei Monate mit einer Frist von einer Woche zu beenden. Ab dem vierten Monat umfasst die tarifvertragliche Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.

Die Fristen können zudem auch für Arbeitnehmende gelten, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind, insofern im Arbeitsvertrag ein Verweis auf die Kündigungsfrist im Tarifvertrag gegeben ist, oder der Tarifvertrag in der betreffenden Arbeitsbranche Allgemeingültigkeit besitzt. Sollte die vertragliche Kündigungsfrist von den Regelungen des Tarifvertrags abweichen, gilt stet die für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelung.

Zusammenfassend gilt: Eine tarifliche Kündigungsfrist kann dann gültig sein, wenn das Arbeitsverhältnis auf einen Tarifvertrag angewendet werden kann. Dies ist unter folgenden Umständen möglich:

  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind tarifgebunden
  • Im Arbeitsvertrag wurde die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart.
  • Der Tarifvertrag ist durch das zuständige Bundesministerium als allgemeinverbindlich erklärt worden sein (§ 5 TVG)
  • Der Tarifvertrag wurde zwar nicht abgeschlossen, dennoch wurden dessen Regelungen angewendet

Gut zu wissen: Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge findet sich im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ebenfalls einige Arbeitsministerien der einzelnen Bundesländern bieten auf ihren Websites ein derartiges Register an.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Welche Kündigungsfristen haben Arbeitgeber?
  • Kündigungsfrist in der Probezeit: Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Müssen bei Saisonarbeit Steuern gezahlt werden?
  • Welche Kündigungsfrist sieht das Arbeitsrecht vor?
  • Der Arbeitsvertrag für Kraftfahrer: Das müssen Sie wissen
  • Verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Wann ist sie zulässig?
  • Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Krankmeldung: Ab wann Sie den Arbeitgeber informieren müssen
  • Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Was gilt?
  • Kündigungsfrist für Saisonarbeiter: Welche Fristen gelten?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige