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Teilzeit-Krankschreibung ab 2027: Folgen für Arbeitnehmer

  • News von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Veröffentlichungsdatum: 8. Juni 2026
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Bundesregierung hat Ende April 2026 im Rahmen eines neuen Gesetzesentwurfs (dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Pläne für eine sogenannte Teilzeit-Krankschreibung – offiziell Teilarbeitsunfähigkeit – beschlossen. Ziel ist es, das bisherige „Alles-oder-Nichts“-Prinzip bei Krankmeldungen aufzubrechen. Wir erklären, was ab 2027 für Arbeitnehmer gelten soll.

Der Plan: Bei längeren Krankheiten in reduziertem Umfang arbeiten

Die Teilzeit-Krankschreibung soll den Wiedereinstieg in den Job erleichtern.
Die Teilzeit-Krankschreibung soll den Wiedereinstieg in den Job erleichtern.

Bislang gibt es eine strikte Trennung: Entweder ist ein Arbeitnehmer arbeitsfähig oder nicht. Wird eine Person vom Arzt als arbeitsunfähig eingestuft, dann muss sie nicht arbeiten. Dieses Prinzip soll sich jedoch ändern, wie aus einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung hervorgeht.

Geplant ist die Einführung der sogenannten Teilzeit-Krankschreibung: Wenn absehbar ist, dass eine Erkrankung länger als vier Wochen andauert, müssen Beschäftigte nicht mehr zwingend vollständig zu Hause bleiben. Stattdessen können sie in reduziertem Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent weiterarbeiten.

Einen Zwang zur Arbeit soll es jedoch nicht geben. Zum einen muss sich der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, wieder zu arbeiten. Zum anderen muss der Arzt das Vorgehen medizinisch befürworten.

Das Modell richtet sich vor allem an Beschäftigte mit Erkrankungen, die eine schrittweise Belastungssteigerung sinnvoll machen. Im Entwurf werden explizit genannt:

  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen oder Burnout)
  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (insbesondere Wirbelsäulenleiden)
  • Onkologische Erkrankungen (Krebs-Therapiephasen oder die Zeit danach)

Beachten Sie: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es muss zunächst noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der geplante Start soll Anfang 2027 sein.

Die wichtigsten Informationen zur Teilzeit-Krankschreibung auf einen Blick

Unsere Infografik fasst die grundlegenden Änderungen, welche die Teilarbeitsunfähigkeit mit sich bringt, zusammen:

Grundlegendes zur Teilzeit-Krankschreibung: Unsere Infografik fasst die geplanten Neuerungen zusammen.
Grundlegendes zur Teilzeit-Krankschreibung: Unsere Infografik fasst die geplanten Neuerungen zusammen.

Wie viel Geld erhalten Arbeitnehmer? Neues Teilkrankengeld in Planung!

Zusätzlich zur Teilzeit-Krankschreibung soll es ein neues Teilkrankengeld geben.
Zusätzlich zur Teilzeit-Krankschreibung soll es ein neues Teilkrankengeld geben.

Und wie verhält es sich mit dem Einkommen während der Teilzeit-Krankschreibung? In den ersten sechs Wochen gelten die üblichen Regeln: Es erfolgt die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach diesen sechs Wochen kommt dann ein neues System ins Spiel. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber das reduzierte Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Für den krankheitsbedingten Ausfall zahlt die Krankenkasse ein anteiliges, neues „Teilkrankengeld“. Wirtschaftlich soll dieses Modell für Arbeitnehmer attraktiver sein als der reine Bezug von vollem Krankengeld.

Vor- und Nachteile der Teilzeit-Krankschreibung einfach zusammengefasst

Die Bundesregierung erhofft sich durch die neue Teilzeit-Krankschreibung erhebliche Einsparungen bei den Krankenkassen. Außerdem wird hervorgehoben, dass das neue Modell den Wiedereinstieg in den Job erleichtert und die Erkrankten weiterhin den Kontakt zum Betrieb halten können.

Ärzteverbände kritisieren jedoch den enormen bürokratischen Mehraufwand für die Arztpraxen. Zusätzlich befürchten Gewerkschaften, dass die Teilarbeitsunfähigkeit Druck auf Erkrankte ausübt. Es bestehe die Gefahr, dass Betroffene zu früh an den Arbeitsplatz zurückkehren, anstatt sich vollständig auszukurieren.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kategorie: Krankheit

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