Eine Infektion mit Corona kann als Berufskrankheit eingestuft werden, falls es aufgrund der Arbeitspflicht zur Erkrankung kam. Dies entschied das Sozialgericht Duisburg im Fall einer Kinderpflegerin. Warum das Urteil bahnbrechend für zukünftige Fälle sein kann, lesen Sie hier.
Urteil: Corona kann Berufskrankheit sein
Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 8. Dezember 2023