Key Facts
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, welcher im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt ist.
- Ein Arbeitgeber darf einen Teilzeitantrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb darstellen.
- Wird ein Teilzeitantrag abgelehnt, muss der Arbeitgeber dies schriftlich und begründet mitteilen.
Wann kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
Inhalt
Der Wunsch nach Teilzeitarbeit ist weit verbreitet, sei es aus familiären Gründen, zur Weiterbildung oder für mehr Work-Life-Balance. Doch darf Teilzeit abgelehnt werden? Welche Voraussetzungen gelten dafür?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Dieser ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt, insbesondere in §§ 8-9 TzBfG. Damit Ihr Anspruch auf Teilzeit besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebsgröße: Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer oder mehr als 45 Arbeitnehmer.
- Bestand des Arbeitsverhältnisses: Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung.
- Fristgerechter Antrag: Sie haben die Verringerung Ihrer Arbeitszeit und deren Umfang spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform geltend gemacht.
Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Teilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Diese Gründe müssen dringend sein und die Verringerung der Arbeitszeit muss die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen (§ 8 Abs. 4 TzBfG).
Typische Gründe, die von Arbeitgebern oft angeführt wurden, wenn Sie einen Antrag auf Teilzeit abgelehnt haben, sind:
- Personalmangel: Eine Ablehnung der Teilzeit wegen generellem Personalmangel ist in der Regel nicht möglich. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass genau Ihre Arbeitszeitreduzierung zu einer nicht kompensierbaren Lücke führt und die Betriebsabläufe dadurch erheblich gestört werden.
- Organisatorische Probleme: Zum Beispiel, wenn die gewünschte Arbeitszeitverteilung zu Schichtproblemen führt, die nicht durch Umorganisation oder Neueinstellungen lösbar sind.
- Unverhältnismäßige Kosten: Wenn die Teilzeit zu Kosten führt, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Wichtiger Hinweis: Hat Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit abgelehnt, muss er Ihnen dies schriftlich und begründet mitteilen (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Eine pauschale Ablehnung ist nicht ausreichend.
Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?
Während der Elternzeit darf Ihr Antrag auf Teilzeit nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Beispiele hierfür sind:
- Ihre Tätigkeit ist so spezialisiert, dass eine Aufteilung oder Vertretung nicht möglich ist.
- Die gewünschte Arbeitszeitverteilung würde zu erheblichen und nicht kompensierbaren Störungen im Schichtbetrieb führen.
- Die Kosten für eine notwendige Ersatzkraft wären extrem hoch und stünden in keinem Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit.
Eine Ablehnung der Teilzeit in Elternzeit wegen Kurzarbeit allein ist in der Regel kein ausreichender „dringender betrieblicher Grund“. Der Arbeitgeber müsste darlegen, dass die Kurzarbeit die konkrete Umsetzung Ihrer Teilzeit unmöglich macht und keine andere Lösung gefunden werden kann. Dies wird im Einzelfall sehr genau geprüft.
Der Arbeitgeber muss sich bei der Ablehnung der Teilzeit in der Elternzeit an eine Frist halten. Wie lang diese ausfällt ist abhängig vom Alter des Kindes, für das der Teilzeitantrag in der Elternzeit gestellt wird.
- 0–3 Jahre: innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang
- 3–8 Jahre: innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang
Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit abgelehnt? Anspruch auf Arbeitslosengeld l besteht unter der Voraussetzung, dass Sie keine andere Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber finden.
Teilzeit abgelehnt: Was können Sie tun?
Wenn Ihr Antrag auf Teilzeit abgelehnt wurde und Sie die Gründe für unzureichend halten, haben Sie folgende Optionen:
- Prüfen Sie die Ablehnung: Ist die Ablehnung des Arbeitgebers form- und fristgerecht erfolgt? Ist sie ausreichend begründet? Sind die angeführten betrieblichen Gründe tatsächlich „dringend“ und „wesentlich“?
- Suchen Sie das Gespräch: Versuchen Sie, mit Ihrem Arbeitgeber erneut ins Gespräch zu kommen. Vielleicht gibt es alternative Modelle oder Kompromisse, die für beide Seiten tragbar sind.
- Beteiligen Sie den Betriebsrat/Personalrat: Wenn ein solcher existiert, informieren Sie bei Ablehnung der Teilzeit Ihren Personalrat und bitten Sie um Unterstützung. Der Betriebsrat kann vermitteln oder auf sein Mitbestimmungsrecht pochen.
Wurde Ihr Antrag auf Teilzeit (z. B. in Elternzeit) abgelehnt, existiert keine Klagefrist, die gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie Klage einlegen, prüft das Gericht, ob die Ablehnung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt ist.
Sonderfälle bei Ablehnung der Teilzeit: Öffentlicher Dienst & Schichtarbeit
Im öffentlichen Dienst gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, wenn der Antrag auf Teilzeit abgelehnt wird. Primär basieren diese auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Allerdings gibt es hier Besonderheiten, die sich aus den im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z.B. TVöD, TV-L) ergeben können.
Es muss zwischen einem allgemeinen Antrag auf Teilzeit und einem Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit unterschieden werden.
| Kategorie | Allgemeine Teilzeit | Teilzeit während Elternzeit |
|---|---|---|
| Voraussetzungen | Arbeitsverhältnis über 6 Monate Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern | Arbeitsverhältnis über 6 Monate Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern 15-32 Wochenstunden |
| Antragsfrist | Spätestens 3 Monate vor Beginn | 7 Wochen vor Beginn (Kind < 3 Jahre) 13 Wochen vor Beginn (Kind 3–8 Jahre) |
| Ablehnung durch Arbeitgeber | Nur bei dringenden betrieblichen Gründen | Nur bei dringenden betrieblichen Gründen |
| Ablehnungsfrist Arbeitgeber | Spätestens 1 Monat vor gewünschtem Beginn | 4 Wochen nach Antragseingang (Kind < 3 Jahre) 8 Wochen nach Antragseingang (Kind 3–8 Jahre) |
| Folge bei Fristversäumnis | Zustimmung gilt als erteilt | Zustimmung gilt als erteilt |
Bei Schichtarbeit kann die Ablehnung eines Teilzeitantrags aufgrund organisatorischer Gründe (z.B. Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schichten) eher gerechtfertigt sein. Dennoch muss der Arbeitgeber darlegen, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Anpassung der Schichtpläne geprüft wurden und eine Umsetzung der Teilzeit nicht möglich ist.
FAQ: Ablehnung der Teilzeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit. Nur bestimmte Ablehnungsgründe können dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Anspruch verweigern kann, wie z. B. Personalmangel oder organisatorische Probleme.
Nur aus bestimmten Gründen darf Ihr Arbeitgeber Teilzeit in der Elternzeit ablehnen. Besondere betriebliche Gründe liegen z. B. vor, wenn die Arbeitszeitreduzierung den Arbeitsablauf im Betrieb beeinträchtigt. Weitere Gründe finden Sie hier.
Sie müssen Ihren Teilzeitantrag nach der Elternzeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit einreichen. Ihr Arbeitgeber hat für die Ablehnung der Teilzeit eine Frist von vier Wochen vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung.
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