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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle

"Wann brauche ich einen SiGeKo?" Dieser Ratgeber gibt die Antwort.
„Wann brauche ich einen SiGeKo?“ Dieser Ratgeber gibt die Antwort.

Innerhalb der Baustellenverordnung (BaustellV) ist festgehalten, dass Baustellen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (auch: SiGe-Plan) besitzen müssen.

Dieser Plan beinhaltet individuelle Richtlinien und Hinweise, die im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Bauarbeiter nicht gefährdet wird.

Erstellt wird dieser Plan in der Regel vom sogenannten Sicherheitskoordinator. Doch wann ist ein SiGeKo eigentlich erforderlich? Welche Aufgaben besitzt er bei der Bauplanung und deren Durchführung? Welche Voraussetzungen muss er für seine Position erfüllen? Alle diese Fragen rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Inhalt

  • Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle
  • FAQ: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • SiGeKo – wann erforderlich?
    • Die Planungsphase in der Baustellenkoordination
    • Die Ausführungsphase des Bauvorhabens
    • Die SiGeKo-Schulung – Der Weg zum Schutzkoordinator

FAQ: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Wann muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorhanden sein?

Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind. Dies legt § 3 der Baustellenverordnung fest.

Welche Aufgaben nimmt der SiGeKo wahr?

In der Planungsphase ist seine Hauptaufgabe, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Daneben hilft er bei der Planung der Baustelleneinrichtung und berät bei Terminfragen. In der Ausführungsphase erstellt er u. a. den SiGe-Plan, koordiniert die Zusammenarbeit der Unternehmen und organisiert Sicherheitsbesprechungen. Welche weiteren Aufgaben der SiGeKo hat, erfahren Sie hier.

Wie läuft die Schulung zum SiGeKo ab und wer kann sie absolvieren?

Informationen zur SiGeKo-Schulung finden Sie hier.

SiGeKo – wann erforderlich?

In 3 § BaustellV steht, dass jeder Bauherr der Verpflichtung unterliegt, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen. Dem Bauherrn ist es aber auch gestattet, selbst die Rolle vom SiGeKo zu übernehmen, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Der Koordinator hat verschiedene Aufgaben rund um das Bauprojekt durchzuführen. Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt werden, müssen bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung und muss weiterhin dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauprojekt aufgestellt wird.

Für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan finden sich Schutzplan-Muster auf seriösen Bausicherheits-Webseiten zum Download. Dieses sehr komplexe Dokument beinhaltet nicht nur die Namen und Adressen aller verantwortlichen Personen, darin sind auch Gefährdungsquellen, Schutzmaßnahmen und alle wichtigen Termine dokumentiert. Heute ist es auch möglich, den SiGe-Plan mit spezieller Software zu entwickeln und auszufüllen.

Die Planungsphase in der Baustellenkoordination

Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle ist intensiv an der Planung als auch an der Durchführung des Bauvorhabens beteiligt. In der Planungsphase sehen seine wichtigsten Aufgaben wie folgt aus:

  • Sicherheits- und Gesundheitsrisiken identifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickeln
  • Wechselwirkungen zwischen der Baustelle und den Einflüssen aus der näheren Umgebung ermitteln
  • Die Baustelleneinrichtung mitplanen
  • Bei Terminfragen beraten, besonders bei der Entwicklung der Bauausführungszeiten
  • Abstimmung mit anderen Sicherheitskoordinatoren durchführen (sofern mehrere auf dem Baugebiet tätig sind)
Das Sicherheitskonzept für die Baustelle wird vom SiGeKo entwickelt.
Das Sicherheitskonzept für die Baustelle wird vom SiGeKo entwickelt.

Die Ausführungsphase des Bauvorhabens

Ein SiGeKo ist auch notwendig, wenn das genau geplante Bauprojekt durchgeführt wird. Zu den wichtigsten Pflichten dabei zählen unter anderem:

  • Den SiGe-Plan fortwährend erstellen, anpassen und dafür Sorge tragen, dass die daraus resultierenden Vorgaben eingehalten werden
  • Das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordinieren
  • Die Absicherung des Baustellengrundstücks nach außen garantieren (um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen)
  • Sicherheitsbesprechungen organisieren und durchführen
Muss eine Bauanlage dem Gesetz folgend einen Sicherheitskoordinator aufweisen, ist dieser SiGeKo dazu verpflichtet, eine Bau-Unterlage zu erstellen. Diese soll bei späteren Arbeiten am Bauwerk dafür sorgen, Gefahren zu reduzieren und zu verhindern sowie Informationsdefizite zu vermeiden (die zu Störungen, Schäden und Unfällen führen können).

Die SiGeKo-Schulung – Der Weg zum Schutzkoordinator

Theoretisch kann jede Person aus dem baufachlichen Bereich einen SiGeKo-Lehrgang absolvieren (Kosten dafür sind vom Lehrgangs-Anbieter abhängig, können unter Umständen aber auch mittels Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert werden) und sich damit für die Stelle qualifizieren.

Neben dieser Mini-Ausbildung, die von verschiedenen Instituten in Form eines mehrtägigen Seminars vermittelt wird, muss der Sicherheitskoordinator in spe aber auch einige Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Er muss baufachliche Kenntnisse besitzen.
  • Er kann mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen.
  • Er ist in der Lage, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse als auch spezielle Koordinatorenkenntnisse anzuwenden (wird im Seminar vermittelt).
Wie errechnet sich das SiGeKo-Honorar? Leistungen im Rahmen des Bauvorhabens und die vorherrschenden Gefährdungsstufen bestimmen die Honorierung des Schutzkoordinators. Die Grundleistung während der Planungsphase, der Ausführungsphase, die zuschlagsfähigen Grundleistungen und die besonderen Leistungen beeinflussen zusätzlich die Geldmenge, die dem SiGeKo zusteht.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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