Key Facts
- Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie als physisches Dokument auf Papier vorliegt und eigenhändig unterschrieben wurde.
- Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Fax oder WhatsApp ist rechtlich nicht haltbar und von Anfang an unwirksam. Auch mündliche Kündigungen sind in der Regel nicht gültig.
- Die Schriftform ist auch in der Probezeit und bei Minijobs ohne Ausnahme zwingend erforderlich.
Was ist eine schriftliche Kündigung laut Definition?

Inhalt
Die Kündigung zuzustellen, ist ein entscheidender und meist verbindlicher Schritt. Damit die Kündigung jedoch gültig ist, gibt es einige Vorschriften zu beachten. Laut deutschem Arbeitsrecht muss eine Kündigung schriftlich und unterschrieben beim Empfänger eingehen, damit sie wirksam ist.
Doch was bedeutet „schriftliche Kündigung“ genau? In § 623 BGB wird festgehalten:
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“
Dies bedeutet, dass die Kündigung als physisches Dokument auf Papier verfasst und mit einer eigenhändigen, originalen Unterschrift versehen sein muss. Eine Kündigung, die nicht unterschrieben ist, mündlich ausgesprochen wurde oder per E-Mail verschickt wurde, ist laut Gesetz unwirksam.
Sowohl die schriftliche Kündigung durch den Arbeitgeber als auch die Kündigung durch den Arbeitnehmer unterliegen denselben strengen Formvorschriften. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen den Vertragsparteien. Die Regelung dient dem Schutz beider Seiten.
Muss man in der Probezeit schriftlich kündigen? Ja, die gesetzliche Anforderung der Schriftform gilt für jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine schriftliche Kündigung in der Probezeit ist daher zwingend erforderlich. Auch bei einem Minijob oder anderen Teilzeitbeschäftigungen müssen Arbeitgeber und -nehmer ordentlich schriftlich kündigen.
Benötige ich eine Kündigungsbestätigung?
Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung vom Arbeitgeber ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, eine solche anzufordern. Sie dient als wichtiger Nachweis, dass der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat.
Gleiches gilt für die schriftliche Bestätigung einer Kündigung vom Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber kündigt.
In der schriftlichen Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Empfänger dazu auffordern, die Kündigung zu bestätigen.
Kann man eine schriftliche Kündigung zurücknehmen?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, sie wird rechtlich wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht (z. B. durch persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten). Ab diesem Moment gilt die Kündigung als zugestellt und kann nicht einfach einseitig widerrufen werden.
Die schriftliche Kündigung zurückzuziehen ist nur möglich, wenn die andere Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) der Rücknahme ausdrücklich zustimmt. In diesem Fall einigen sich beide Seiten darauf, das Arbeitsverhältnis doch fortzusetzen und die Kündigung als gegenstandslos zu betrachten.
Diese Vereinbarung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Lehnt die Gegenseite die Rücknahme ab, bleibt die Kündigung wirksam.
Eine seltene Ausnahme besteht, wenn der Widerruf der Kündigung den Empfänger vor oder gleichzeitig mit der Kündigung selbst erreicht. Zum Beispiel: Sie schicken die Kündigung per Post los, überlegen es sich anders und überbringen ein Widerrufsschreiben persönlich, bevor der Postbote die Kündigung zustellt. Nur in diesem Fall wird die Kündigung gar nicht erst wirksam.
Was passiert bei einer Kündigung ohne Schriftform?
Übergeben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung in unzulässiger Form, ist sie von Anfang an unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht in diesem Fall fort.
Eine unzulässige Kündigung kann beispielsweise folgende Konsequenzen haben:
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
- Annahmeverzugslohn – der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer seinen Lohn für den Zeitraum ab dem Kündigungszeitpunkt bis zum rechtskräftigen Urteil
- Risiko einer Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer
Kann eine Kündigung ohne Schriftform dennoch wirksam werden?
Ja, wird eine Kündigung in unwirksamer Form eingereicht, ist sie im Ausnahmefall dennoch wirksam. Haben Sie als Arbeitnehmer z. B. keine schriftliche Kündigung vom Arbeitgeber bekommen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen beim Amtsgericht eine Klage einreichen. Nur so bleibt das Arbeitsverhältnis laut § 4 KSchG bestehen.
Wird die Klage nicht innerhalb der gegebenen Frist eingereicht, wird die Kündigung gemäß § 7 KSchG rechtswirksam.
Wie schreibe ich eine korrekte Kündigung? Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer
Die grundlegenden formalen Anforderungen sind für die schriftliche Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigentlich gleich, doch die inhaltlichen Schwerpunkte unterscheiden sich.
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung schreiben, geht es darum, klar und unmissverständlich Ihren Willen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszudrücken. Folgende Punkte sind dabei essenziell:
- Vollständige Adressdaten
- Datum
- Kündigungserklärung
- Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
- Bitte um Bestätigung
- Eigenhändige Unterschrift
Auch für Arbeitgeber ist ein formal korrektes Schreiben entscheidend, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die folgenden Punkte sind unerlässlich:
- Vollständige Adressdaten
- Hinweis auf Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit
- Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person
- Kündigungserklärung
- Das exakte Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet
- Ausstellungsdatum der Kündigung
Schriftliche Kündigung: Vorlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Anbei stellen wir ein Beispiel für eine schriftliche Kündigung für Arbeitnehmer und eine Vorlage für Arbeitgeber zur Verfügung. Wichtig zu beachten: Hierbei handelt es sich nur um ein Muster. Sämtliche individuelle und persönliche Angaben müssen angepasst werden.
Muster für Arbeitgeber
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Schriftliche Kündigung für Arbeitgeber (.doc)
Schriftliche Kündigung für Arbeitgeber (.pdf)
Muster für Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Schriftliche Kündigung für Arbeitnehmer (.doc)
Schriftliche Kündigung für Arbeitnehmer (.pdf)
FAQ: Schriftliche Kündigung
Das bedeutet, dass sie in Papierform und unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail ist beispielsweise unwirksam.
Unter anderem fügen Sie den Kündigungswillen, die Adressen, das Datum sowie den Kündigungszeitpunkt in die schriftliche Kündigung. Dieses Muster steht Ihnen als Vorlage zur Verfügung.
Ja, auch bei einem Minijob ist sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Mehr zur Rechtsgrundlage erfahren Sie in diesem Abschnitt.
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