Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Saisonarbeit
  • Rechte bei Saisonarbeit
  • Gehalt bei Saisonarbeit

Saisonarbeit: Welches Gehalt ist für die befristete Beschäftigung angemessen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Nur auf dem Erntefeld sondern auch in der Gastronomie, wie beispielsweise in Eisdielen oder Ausflugrestaurants, sind sie anzutreffen: Saisonarbeiter. Sie werden vor allem in den Sommermonaten für einen befristeten Zeitraum angestellt.

Saisonarbeit: Muss das Gehalt der befristeten Arbeitnehmer der gesetzlichen Mindestlohngrenze entsprechen? Mehr Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Saisonarbeit: Muss das Gehalt der befristeten Arbeitnehmer der gesetzlichen Mindestlohngrenze entsprechen? Mehr Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Erntehelfer schuften meistens in Vollzeit und bei Hitze auf dem Feld, um Erdbeeren und Spargel rechtzeitig zu ernten. Und auch Kellner in Eisdielen oder Restaurants haben im Sommer viel zu tun. Aber wie verhält sich die Saisonarbeit mit dem Gehalt?

Kurz & knapp: Gehalt bei Saisonarbeit

Welche Vorschriften gibt es zum Gehalt bei Saisonarbeit?

Grundsätzlich müssen auch Saisonarbeiter den gesetzlichen Mindest‌lohn erhalten.

Was sollten Saisonarbeiter in Bezug auf das Gehalt bedenken?

Kosten für Essen und Unterkunft können in angemessenem Rahmen vom Mindestlohn abgezogen werden, sofern die Pfändungsfreigrenze nicht unterschritten wird.

Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit und dem Gehalt vorliegen? Muss der Mindestlohn vom Arbeitgeber gezahlt werden? Wovon ist das Gehalt vom Saisonarbeiter abhängig? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Gehalt bei Saisonarbeit
  • Wie hoch ist bei Saisonarbeit das Gehalt?

Wie hoch ist bei Saisonarbeit das Gehalt?

Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für saisonale Arbeitskräfte. Aktuell beträgt er 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro geleistete Arbeitsstunde. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang oftmals die Frage, welche Lohnbestandteile bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden müssen.

Das Gehalt bei Saisonarbeit ist grundsätzlich am gesetzlichen Mindestlohn orientiert.
Das Gehalt bei Saisonarbeit ist grundsätzlich am gesetzlichen Mindestlohn orientiert.

Grundsätzlich können Vergütungsbestandteile, die einem anderen Zweck als der Mindestlohnzahlung folgen, nicht angerechnet werden. Darunter fällt beispielsweise eine Zulage für schwierige Arbeitsbedingungen.

Kost und Logis des Arbeitnehmers kann allerdings grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn auch nur in einer begrenzten Art und Weise.

Denn bei der Anrechnung muss der Arbeitnehmer in jedem Fall über ein Nettogehalt in Höhe der Pfändungsfreigrenze verfügen können. Diese beträgt derzeit knapp 1050 Euro bei ledigen und nicht unterhaltspflichtigen Arbeitnehmern.

Auch das Wegegeld kann unter bestimmten Bedingungen bei Saisonarbeit vom Gehalt abgezogen werden. Dies ist allerdings vor allem vom Einzelfall abhängig.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 3,98 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Müssen bei Saisonarbeit Steuern gezahlt werden?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit
  • Besteht nach Saisonarbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Bewerbung für eine Saisonarbeit - Das müssen Sie beachten!
  • Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Arbeitsvertrag für Saisonarbeiter: Das gehört hinein!
  • Saisonarbeit in der Gastronomie: Das sollten Sie wissen
  • Saisonarbeit im Ausland: Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Saisonarbeit: Welche Rechte haben die Arbeitskräfte?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Mario meint

    1. Oktober 2018 at 0:47

    Hallo,

    ich habe die letzten 5 Monate als Eishersteller in einem Eiscafè auf 800 € Basis gearbeitet. Ab diesem Monat bin ich Arbeitslos, kann ich nach nur 5 Monate Arbeitslosengeld beantragen?

    Mfg

    Mario

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 at 16:39

      Hallo Mario,

      um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen Arbeitnehmer in der Regel innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.arbeitsrechte.de/arbeitslosengeld-1/

      Ansonsten besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld 2 („Hartz 4“) zu beantragen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen: https://www.arbeitsrechte.de/hartz-4/

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. NEDIM meint

    18. September 2018 at 11:44

    Ich war vom 02.05.2018 bis 01.09.2018 6 Tage die Woche beschäftigt, Lohn 1700 netto. Meine Frage ist, wie müsste meine Endabrechnung aussehen?
    Kann mir jemand helfen?

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige