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Ruhezeit im Arbeitsrecht gemäß § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 27. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • In Deutschland muss jeder Arbeitnehmer eine Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen einhalten.
  • Diese muss gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mindestens 11 Stunden betragen und darf nicht unterbrochen werden.
  • In Ausnahmefällen darf die Ruhezeit gemäß Gesetz um eine Stunde verkürzt werden, muss dann aber durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden.

Was bedeutet Ruhezeit zwischen Schichten?

Wie lange muss die Ruhezeit nach der Arbeit ausfallen?
Wie lange muss die Ruhezeit nach der Arbeit ausfallen?

Inhalt

  • Was bedeutet Ruhezeit zwischen Schichten?
    • Ist eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden erlaubt?
    • Zählt die Rufbereitschaft zur Ruhezeit?
    • 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten: Droht eine Strafe?
  • FAQ: Ruhezeit bei der Arbeit

Um Arbeitnehmer vor Ausbeutung und gesundheitlichen Folgen zu schützen, gibt es im Arbeitsrecht viele Regelungen. Dazu gehört zum Beispiel auch die sogenannte Ruhezeit. Damit wird der Zeitraum bezeichnet, in welchen der Angestellte keine arbeitsbezogenen Pflichten mehr erfüllen muss.

Das Arbeitszeitgesetz definiert zur Ruhezeit in § 5 Absatz 1, wie lange diese mindestens dauern muss:

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Diese Ruhepause zwischen den Arbeitstagen gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland verbindlich. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, auf welche wir im weiteren Verlauf des Ratgebers eingehen. Demnach ist es auch nicht erlaubt, eine Doppelschicht zu arbeiten.

Gut zu wissen: Die Ruhezeit für einen Azubi unter 18 Jahren muss mindestens zwölf Stunden betragen. In diesem Fall greift nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für volljährige Auszubildende greift hingegen schon das Arbeitszeitgesetz.

Ist eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden erlaubt?

Eine ausreichende Ruhezeit soll eine gute Work-Life-Balance garantieren.
Eine ausreichende Ruhezeit soll eine gute Work-Life-Balance garantieren.

Grundsätzlich können spezifische Regelungen zu den Ruhezeiten im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgehalten werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer die Ruhezeit an einigen Tagen auf neun Stunden verkürzen dürfen.

Dafür muss allerdings zeitnah ein Ausgleich stattfinden. Auch eine Verkürzung auf zehn Stunden ist per Arbeitszeitgesetz erlaubt. Das gilt in „Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung“.

Auch hierbei muss die verkürzte Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats bzw. von vier Wochen ausgeglichen werden.

Zählt die Rufbereitschaft zur Ruhezeit?

In einigen Branchen ist es üblich, dass Arbeitnehmer an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten in Rufbereitschaft sind. Dieser Zeitraum befindet sich außerhalb der regulären Arbeitszeit und zählt somit nicht als solche.

Sie zählt somit grundsätzlich zur Ruhezeit. Das sieht natürlich anders aus, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich zu einem Einsatz gerufen wird: Die geleisteten Stunden gelten dann vollständig als Arbeitszeit.

11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten: Droht eine Strafe?

Bei einer Missachtung der Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz drohen Arbeitgebern hohe Bußgelder. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Sanktionen für einzelne Verstöße entnehmen:

VerstoßBußgeld
Vorge­schriebene Dauer der Mindest­ruhe­zeit unter­schritten
… je ange­fangene Stunde80 € je Arbeit­nehmer
Zulässig ver­kürzte Ruhe­zeit nicht recht­zeitig ausge­glichen50 € je Arbeit­nehmer und je Fall
Zulässige Verkür­zung der Ruhe­zeit nicht ausge­glichen
… je ange­fangene Stunde80 € je Arbeit­nehmer

FAQ: Ruhezeit bei der Arbeit

Wie lang ist die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene Ruhezeit?

Die Ruhezeit nach der Arbeit muss laut Arbeitszeitgesetz in Deutschland mindestens 11 Stunden betragen. Sie darf nicht unterbrochen werden.

Wann darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Für Angestellte in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung gelten in Bezug auf die 11-Stunden-Ruhezeit-Ausnahmen. Sie darf um bis zu eine Stunde verkürzt werden.

Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?

Nein. In der Regel zählt der Arbeitsweg nicht zur Ruhezeit. In den meisten Fällen wird dieser allerdings auch nicht der täglichen Arbeitszeit zugerechnet. Für Pendler kann es daher manchmal schwierig werden, die Ruhezeiten einzuhalten.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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