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Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer zahlt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2023

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Arbeitnehmer verbringen täglich in der Regel viele Stunden auf der Arbeit, Unfälle passieren eher selten. Doch das heißt nicht, dass durch eine Verkettung ungünstiger Umstände nicht doch einmal die Gesundheit eines Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall beläuft sich auf sechs Wochen.
Die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall beläuft sich auf 6 Wochen.

Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner

Ursächlich für solche Zwischenfälle muss nicht zwingend die Tätigkeit in einem Hochrisikobereich sein. Manchmal ist es auch eine defekte Maschine oder die eigene Tollpatschigkeit, die dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit erleidet.

Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Findet eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall statt?

Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich nach dem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen nicht arbeiten kann?

Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.

Erhalte ich in einem solchen Fall Krankengeld?

Nein. Bei einem Arbeitsunfall wird kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld gezahlt.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer kommt für die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall auf? Und gibt es eine zeitliche Begrenzung – erhalten Sie irgendwann also kein Geld mehr? Wir machen Schluss mit den ungelösten Rätseln und geben Antworten rund um das Thema Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner
  • Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
  • Arbeitsunfall: Wer zahlt?
    • Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?
    • Weiterführende Suchanfragen

Arbeitsunfall: Wer zahlt?

Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Toilette hingefallen sind und sich den Arm gebrochen haben oder die sich anderweitig während des Arbeitens verletzt haben, müssen unbedingt behandelt werden – auch bei kleineren, vermeintlich harmlosen Zwischenfällen. Schließlich ist nicht klar, welche Auswirkungen sie nach sich ziehen.

Um die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall zu sichern, muss die Berufsgenossenschaft informiert werden. Diese Aufgabe obliegt sowohl dem Vorgesetzten als auch dem Arzt. Sie sind hierzu verpflichtet, wenn sich die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit auf mehr als 3 Tage beläuft.
Gibt es die Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen? Danach folgt das Verletztengeld.
Gibt es die Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen? Danach folgt das Verletztengeld.

Ist der Zwischenfall innerhalb von sechs Wochen ausgestanden, erfolgt die Lohnzahlung bei einem Unfall in dieser Zeit weiterhin durch den Arbeitgeber.

Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?

Anders sieht es bei schweren Unfällen aus, die nach eineinhalb Monaten noch nicht wieder so auskuriert sind, dass Sie zur Arbeit erscheinen können.

Die „Lohnfortzahlung“ bei einem Arbeitsunfall nach sechs Wochen wird von der Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt aus dem Schneider.

Wer zahlt Lohn bei einem Arbeitsunfall? Nach einer Phase von sechs Wochen wird die Krankenkasse in die Pflicht genommen. Sie zahlt das Verletztengeld, das geringer als der eigentliche Lohn ausfällt.

Bei längeren Erkrankungen fängt die Krankenkasse finanzielle Ausfälle auf. Für Fälle wie diese führt der Arbeitgeber schließlich jeden Monat einen gewissen Anteil Ihrer Vergütung ab – wenn Sie gesetzlich versichert sind.

Pro Monat erhalten Sie von der Krankenkasse damit einen Betrag, der in seiner Höhe 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (Verletztengeld) entspricht. Achtung: Damit Sie von dieser Leistung profitieren können, müssen Sie mit dem Zahlschein sorgsam umgehen. Diesen finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten vor. Damit nach einem Arbeitsunfall die „Lohnfortzahlung“ auch nach sechs Wochen klappt, ist dieser dem Arzt vorzulegen.

Er füllt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Alles, was Sie nun tun müssen, ist, die Bescheinigung wieder an die Krankenkasse zurückzuschicken. Diese zahlt Ihnen nun – bei formaler Korrektheit – das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt aus.

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Kommentare

  1. Melinda meint

    4. Januar 2018 um 12:15

    Schönen guten Tag

    Ich beziehe Altersrente als Zahnärztin mit 62 von der VZN Düsseldorf und gehe weiter bei der Städte Region Aachen arbeiten. Hatte in meiner Arbeitszeit einen Unfall von der BG anerkannt wer muss nach 6 Wochen Krankengeld bezahlen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2018 um 18:05

      Hallo Melinda,

      das kommt auf die Umstände des Arbeitsunfalls an. Wird dieser als solcher anerkannt, zahlt nach der sechsten Woche die Krankenkasse, welche die Beträge von der zuständigen Berufsgenossenschaft erhält. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall genauer beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Kirsten K. meint

    18. Januar 2018 um 23:13

    Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall am 14. Dezember 2017 als wir noch bei der TKK waren. Er ist weiterhin von der BG krankgeschrieben bis zum 11. Februar 2018.

    Ab 27. Januar 2018 würde er Verletztengeld bekommen.

    Wir sind jedoch ab 1. Januar 2018 zur AOK gewechselt. Wird das ein Problem sein, regeln die Kassen und die BG die Daten inkl. Wechsel der KK selbst?

    Andere Frage ist, wie verhält es sich mit der 80% Regelung Verletztengeld da mein Mann in Altersteilzeit ist und sein Lohn aufgestockt ist. Von welchem Brutto bekommt er Verletztengeld?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 13:49

      Hallo Kirsten,

      inwieweit der Datenaustausch zwischen den Krankenkassen erfolgt, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte stellen Sie diese Frage an die betreffende Krankenkasse.

      Das Verletztengeld errechnet sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Silvio meint

    22. Februar 2018 um 11:44

    Hallo

    Da dies mein erster Unfall und ich mich nicht damit auskenne hoffe ich ihr könnt mir bitte helfen und Ratschläge geben

    Also, ich habe am 22.Januar diesen Jahres den Bertrieb gewechselt
    Nun bin ich am 01.Februar diesen Jahres so ungünstig gestürzt, das ich mir den Arm brach und dieser mit Platte und Schrauben operiert werden musste

    Nun bin ich seit dem 05.Februar wieder zuhause und habe seit dem auch schon einige Krankengymastiken und ab nächster Woche auch Ergoterapie Termine

    Nur wie geht es weiter?, werde laut Arzt wohl noch mindestens 3 Wochen ausfallen

    Nur für paar Stunden und einfache arbeiten dürfte ich nicht arbeiten

    Woher bekomme ich bitte Geld?, muss ja Miete usw zahlen?

    Muss ich mich noch um irgendwas kümmern?

    Den Brief von der Berufsgenossenschaft habe ich längst ausgefüllt zurück geschickt und halte mich auch an jeden einzelnen Termin

    Danke im voraus
    Silvio

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. März 2018 um 13:29

      Hallo Silvio,

      für Lohnfortzahlung sind Sie nicht lange genug im Betrieb tätig gewesen (mindestens vier Wochen sind vorgegeben). Entsprechend können Sie Krankengeld erhalten. Dieses beziehen Sie durch die Berufsgenossenschaft und bekommen es durch die Krankenkasse ausgezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Kkdldröehmet meint

        11. Januar 2021 um 8:33

        Hallo, eine frage.
        İst dann so, dass man 100% Entgelt bekommy oder nur 80% prozent ?

        Antworten
  4. Christof meint

    5. März 2018 um 15:05

    Hallo,

    ich hatte einen Betriebsunfall auf Montage bei meinem ersten Arbeitgeber und war daraufhin 3 Monate krank geschrieben.
    Ich habe noch einen Nebenjob 450 Euro Basis, den ich ja auch nicht mehr ausüben könnte.
    Beide Arbeitgeber haben 6 Wochen bezahlt, der Rest kam von der Krankenkasse, allerdings nur der Betrag für meinen 1..Job.
    Besteht auch ein Anspruch auf den Lohn aus dem 450 Euro Nebenjob?

    Viele Grüße und herzlichen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2018 um 9:44

      Hallo Christof,

      das kommt auf die Bezahlung an. Bei einem Festlohn besteht auch dort Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Werden Sie jedoch ausschließlich für die geleisteten Stunden bezahlt, entfällt diese.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Selim A. meint

    20. März 2018 um 14:41

    Hallo
    Ich habe mal eine frage.
    Ich hatte am 14.02 einen Arbeitsunfall. Beim laufen zwischen 2 Maschinen ist mein kniescheibe rausgegangen. Wurde am 13.03 operiert. Jetzt habe ich einen brief von der BG bekommen dort steht es gilt nicht als Arbeitsunfall da ich nirgendswo gestoßen bin. Gesetzlich soll das so sein stimmt das ?

    Viele Grüsse und herzlichen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 14:49

      Hallo Selim,

      als Arbeitsunfall werden Unfälle bezeichnet, die durch die Arbeit verursacht worden. Ob das in Ihrem Fall zutrifft kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Rudi meint

        17. Oktober 2018 um 11:53

        Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. Ein Arbeitsunfall ist es nur dann, wenn wärend der Ausübung der Arbeit eine Kraft von aussen auf den Körper einwirkt und dadurch eine Verletzung hervorruft.
        In ihrem Fall ist keine Krafteinwirkung von aussen erfolgt, sondern der Unfall ist in Folge einer körperlichen Fehlfunktion erfolgt. (spontane Luxation der Kniescheibe)
        So ist die Definition eines Arbeitsunfall durch die BG.
        Sie haben das Recht einen Anwalt zu Rate zu ziehen und diesen Fall genau prüfen zu lassen.

        Antworten
  6. Domenico meint

    23. April 2018 um 11:24

    Guten Tag
    Ich hatte am 1 März 2018 einen Arbeitsunfall. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich bin gewesen für 6 Wochen Krank. Diese Monat habe ich meine Lohnabrechnung bekommen aber mit einer Überraschung. Ich arbeite 8 Stunden pro Tag, aber die zeitarbeitsfirma hat mir bezahlt nur 6,8 Stunden pro Tag für jeden Tag krank war und Lohnfortzahlung 100%. Ich habe eine Frage. Wie viel Stunden muss eine Firma in dieser Situation bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Domenico

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 10:37

      Hallo Domenico,
      wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Möglicherweise befindet sich darin eine entsprechende Regelung. Ansonsten haben Sie stets die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. A. Baier meint

    30. April 2018 um 16:00

    Hallo,

    Ich hatte ein Arbeitsunfall am 31.07.2008. In diesem Jahr im März würde durch die anerkannt, dass ich nun doch berufsunfähig bin. Wer kommt für den Verdienstunfall über die Jahre auf. Bereits 01/2009 stellte die Agentur für Arbeit München fest durch Begutachtung, dass ich berufsunfähig bin. Im März 2018 sagte die Berufshelferin der BGW zum mir: Ja das stimmt, aber die BGW prüft Ihre Fälle gern selbst. Wer kommt für den Verdienstausfall auf, für den Eiertanz der BGW? Danke für die Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 um 8:43

      Hallo A. Baier,

      um Ihre Situation genau bewerten zu lassen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozial- oder Versicherungsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Bjanka meint

    14. Mai 2018 um 22:29

    Guten Abend!

    Am 13.3.18 hatte ich einen Wegeunfall. Diagnose Mittelfußbruch. Am 15.3.18 wurde ich gekündigt. Ich war 5 Monate in einer Physiotherapie Praxis (unter 10 Angestellte) und war als 450 Euro Kraft angestellt (Büro). Mein Arbeitgeber kündigte mich während der Probezeit. Ist er trotzdem verpflichtet mir 6 Wochen meinen Lohn weiter zu zahlen?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 um 15:35

      Hallo Bjanka,

      die Entgeltfortzahlung (bei Arbeitsunfähigkeit) endet nicht unbedingt mit der Kündigung. Ob Minijobber bzw. Ihr Einzelfall speziell hier eine Ausnahme macht, kann Ihnen aber nur ein Anwalt beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. John meint

    18. Mai 2018 um 12:18

    Hallo,

    ich habe 2 Wochen nach Anstellung, auf dem Weg ins Geschäft, einen Wildunfall gehabt und war dadurch 2 Wochen krank geschrieben.
    Jetzt meint mein AG, er müsse mir für diesen Zeitraum kein Entgelt bezahlen.

    Ist das richtig und wenn ja, von welcher Stelle bekomme ich das Geld für diesen Zeitraum?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 8:43

      Hallo John,

      während einer Krankschreibung ist der Arbeitgeber in der Regel zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Nils meint

        14. Februar 2023 um 0:32

        Ich glaube, dass du deine Frist von 4 Wochen im Betrieb noch nicht eingehalten hast und dadurch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast(nur ne Einschätzung eines kleinen Meisters, der grad in Recht unterrichtet wird 😉

        Antworten
        • Nilsson meint

          14. Februar 2023 um 0:48

          Entgeltfortzahlung Entgeltfortzahlung

          1. Das Wichtigste in Kürze

          Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmende, wenn sie arbeitsunfähig und schon seit mindestens 4 Wochen in dem Betrieb beschäftigt sind.

          Antworten
  10. Fabian R. meint

    29. Mai 2018 um 17:01

    Hallo,
    hatte am 17.04. einen Arbeitsunfall Schien und Wadenbeinbruch. Meine Fragen hierzu:

    Vor dem Unfall habe Ich durch Überstunden und Schichten 5500-6000 € Brutto verdient. Mein Grundgehalt ist aber 3100€ der Unterschied ist hoch. Von welchem Lohn bekomme ich nun 80%?

    Und noch eine Frage normal bekomme Ich Urlaubsgeld 13 te Monatsgehalt? Bekomm ich die auch?

    Danke und Gruß

    Fabian R.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 13:06

      Hallo Fabian R.,

      in der Regel ist der Bruttolohn maßgebend für das Krankengeld. Abweichungen im Einzelfall sind möglich. Auch beim 13ten Monatsgehalt kommt es darauf an, ob dieses als Vergütungsbestandteil im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder als Sonderzahlung für geleistete Arbeit gilt. Legen Sie einem Anwalt für Arbeitsrecht Ihren Arbeitsvertrag vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Rausch meint

    7. Juni 2018 um 16:50

    Hallo, wir haben einen GfB, der hatte einen Unfall auf derHauptbeschäftigung und konnte in dieser Zeit auch nicht seiner Nebenbeschäftigung nachgehen.

    Kann der AG von der Nebenbeschäftigung die Ausfallkosten für die 6 Wochen irgendwo geltend machen??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 16:59

      Hallo Rausch,

      es gelten die Klauseln des jeweiligen Arbeitsvertrags. Arbeitgeber können in der Regel nicht Ausfallkosten erstattet bekommen. die im Krankheitsfall von Arbeitnehmern entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Sven meint

    22. Juni 2018 um 0:09

    Ich hatte einen Betriebsunfall und bin jetzt in der 8 Wochen krankgeschrieben. Die Krankenkasse sagte mir ich bekomme 70% vom Bruttolohn aber hier lese ich immer 80% Prozent. Wieviel bekomme ich den nun?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 13:14

      Hallo Sven,

      in der Tat bekommen Arbeitnehmer 70 Prozent des Brutto- bzw. 90 Prozent des Nettolohns von der Krankenkasse. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Anna meint

    27. Juni 2018 um 19:55

    Guten Tag,

    ich hatte einen Wegeunfall und war 4 Wochen krank.

    Ich bekomme mtl. einen Anwesenheitsbonus.

    Wenn ich länger als 2 Tage im Monat krank bin wir der gestrichen.

    Fällt der Bonus auch bei einem Wegeunfall weg?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juli 2018 um 13:08

      Hallo Anna,
      Angaben dazu sollten sich normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Winkler meint

    20. Juli 2018 um 7:08

    Hallo, ich hatte ein Arbeitsunfall, erst hieß es, es währe eine schwere Prellung nach drei Wochen wurde durch ein MRT festgestellt das der Knochen abgebrochen und die sehne angerissen ist bin dadurch noch mal 3 Wochen krank. Meine Fragen hatte gestern ein Brief von der Krankenkasse im Briefkasten und dort steht drin, ihr entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber endet aufgrund anrechenbarer vorerkrankungszeiten bereits vor Ablauf von sechs Wochen. Ist dies Rechtens da ich noch kein Arbeitsunfall hatte? LG Frau Winkler

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 10:08

      Hallo Frau Winkler,

      leider machen Sie widersprüchliche Aussagen. Für uns ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Für eine juristisch exakte Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. NorbertK. meint

    29. Juli 2018 um 22:37

    Hallo,

    *Arbeitgeber.
    Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.

    Nur wie verhält sich das wenn ich zum Unfall nur eine Woche in dem Unternehmen war und der Unfall nur deshalb geschah weil die von der BG vorgeschriebene Schutzausrüstung in der Firma nicht verfügbar war und diese erst nach meinem Unfall bestellt wurde

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 10:23

      Hallo NorbertK.,

      auch in diesem Fall gilt das Lohnfortzahlungsgesetz. Ein Anwalt kann Ihnen jedoch mitteilen, ob hier ein Schadensersatz zu beanspruchen ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Netti meint

    12. September 2018 um 4:08

    Wenn ich jetzt 14 Tage krankgeschrieben war durch einen Arbeitsunfall. Bekomme ich da nicht komplett die 17 Tage bezahlt ? Weil mein Arbeitgeber mir 2 Wochenende nicht bezahlt hat und 2 Tage wo ich frei hatte. Ich arbeite auch Samstag und Sonntags . Also muss er nicht komplett 14 Tage zahlen ? Sondern kann einfach Wochenende weg lassen und Tag wo ich eigentlich frei hatte ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:13

      Hallo Netti,

      die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich in der Regel auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Grazia meint

    20. September 2018 um 9:04

    Hallo,

    mein Mann bekommt in der Zwischenzeit Geld von der BG und hat im September eine Umschulung begonnen, da er seinen Job nicht mehr ausführen konnte. Diese Ausbildung wird von der BG bezahlt.
    Jetzt zu meiner Frage: wenn ich jetzt Lohnsteuerklasse wechseln möchte würde sich bei meinen Mann die Zahlung der BG verändern?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 14:55

      Hallo Grazia,

      der Wechsel der Lohnsteuerklasse sollte keine Auswirkung auf die Zahlung der BG haben. Eine kurze Rücksprache mit der BG kann das absichern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Robert meint

    20. September 2018 um 23:22

    hallo,
    meine frage zur lohnfortzahlung bei einem arbeitsunfall ist: wer bezahlt in den ersten sechs wochen verletztengeld wenn ich als arbeitnehmer erst 2 wochen in dem betrieb angestellt war bevor der arbeitswegeunfall passiert ist???
    der betrieb muss ja laut diesem artikel für die ersten 6 wochen aufkommen wenn der arbeitnehmer 4 wochen bei dem arbeitgeber angestellt war vor dem unfall.
    bei mir ist es so das die versicherung erst ab der sechsten woche überwiesen hat und mir natürlich die 1,5 monate übelst fehlen im moment.(unterhaltsschulden für die kids, gerade am obdachlos werden)
    wenn mir irgendwer gute tipps zu dem thema geben kann wäre ich sehr dankbar…

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 15:05

      Hallo Robert,
      Sie können sich z. B. ein eine öffentliche oder staatliche Schuldnerberatung in Ihrer Region wenden und sich dort umfassend beraten lassen. Diese ist in der Regel kostenlos. Sie hilft Ihnen dabei, zunächst Ihre Existenz zu sichern, sodass Sie nicht in die Obdachlosigkeit rutschen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Joanna G. meint

    17. Oktober 2018 um 13:47

    Wie sieht das aus, wen man Anfang des Jahres einen Arbeitsunfall und nach 9 Monaten immer noch schmerzt und man mehr als 6 Wochen dann Krank geschrieben ist und auf dem Krankenschein nicht vermerkt wird das es ein AU ist und man nur für 450€ angestellt ist

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:48

      Hallo Joanna,

      bitte wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft. Diese kann Ihnen sagen, welche Ansprüche Sie konkret haben.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Axel meint

    25. Oktober 2018 um 9:40

    Ich bin Rentner und habe bei einer Zeitpersonalfirma einen Arbeitsvertrag vom 17.09.18 bis 13.12.18 als
    Inventurhilfsarbeiter am 17.10.18 ist mir ein Arbeitsunfall passiert . Ich bin im Moment bis 14.11.18 krankgeschrieben . Gestern bekam ich per Einwurfeinschreiben meine Kündigung zum 01.11.18 , es ist kein Grund angeführt . Frage : Wie lange bekomme ich Verletztengeld ? Hat die Kündigung darauf Einfluß ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2018 um 9:45

      Hallo Axel,

      gemäß § 46 Abs. 3 SGB VII endet das Verletztengeld am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Anwalt nach.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Josef meint

    25. Oktober 2018 um 16:14

    Ist es richtig, das die … innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Job wo man einen Betriebsunfall hat nicht zahlt ????

    Antworten
  22. Ronjon meint

    31. Oktober 2018 um 9:14

    Hallo hab da mal paar Fragen. Befristeter Vertrag, verlängert fürs zweite Jahr und zweite Hälfte schon erreicht. Am 29.3 Arbeitsunfall 5 Monate Reha, krankgeschrieben bis zum 2.9, Arbeitsverhältnis wird nicht weiter fortgesetzt und endete am 31.8. (Ca 2Monate vor Ende Bescheid gegeben). Danach fühle ich mich fallen gelassen von der BG , Seit 3.9 Arbeitslos und eingeschränkten rechtem Arm in Beweglichkeit und Stärke, für Möbelmonteur nicht ausreichend. Es fehlt eine Eingliederung in denn Arbeitsmarkt also. Entsteht denn Anspruch auf weiter zusätzliche Verletztengeld zahlung nach dem 2.9?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2018 um 15:28

      Hallo Ronjon,
      dies sollten Sie direkt mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder ggf. einem Rechtsanwalt klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Heiko meint

    27. November 2018 um 17:39

    Ich bin momentan krankgeschrieben durch Burnout inzwischen erhalte ich Krankengeld, muss in kürze erneut Operiert werden durch die spätfolgen eines arbeitsunfalls!
    Wie verhält sich das zum krankengeld bekomm ich weiter hin nur die gesetzlichen 70% nach der OP oder bekomme ich nach der OP die 80% Verletztenentgelt ausgezahlt bei nahtloser Krankmeldung?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 um 15:12

      Hallo Heiko,

      wie Krankengeld und Verletztengeld bei Ihnen verrechnet werden, kann Ihnen die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Doreen M. meint

    4. Dezember 2018 um 16:05

    Hallo,
    Ich hatte 2009 einen Arbeitsunfall und war deswegen lang krank geschrieben. Nun habe ich wieder auf Grund der damaligen Verletzung starke gesundheitliche Probleme wegen anstrengender körperlicher Arbeit und habe deswegen schon einen D-Arzt aufgesucht. Sollte dieser mich nun krank schreiben, mit welcher Zahlung kann ich rechnen? Beziehungsweise bin ich dann gleich wieder über die 6 Wochen Lohnfortzahlung drüber hinaus, zumal ich mittlerweile bei einem anderen Arbeitgeber bin, als der wo ich damals den Arbeitsunfall hatte.
    Ganz lieben Dank für ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 9:18

      Hallo Doreen,

      in der Regel sollte es nicht sofort wieder ins Krankengeld gehen. Wie sich Ihre Lage genau gestaltet, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Stefan Lemke meint

    10. Dezember 2018 um 14:24

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich war 6monate Angestellter.
    Mir wurde der Zeigefinger stark eingeklemmt durch eine Hydraulische Anlage. Die mein Chef bediente ohne sich zu vergewissern ob die Anlage frei ist. Er gab seine Schuld zu und ich bekam nach dem 26.08.17 Lohnvortzahlung bis zu meinen Ablauf des Arbeitsvertrags am 15.09.17. Danach bekam ich für 3wochen Verletztengeld. Meldete mich Arbeitslos und bin immer noch auf Jobsuche. Habe für einen Tag bei einer Firma gearbeitet und war sonst aber Arbeitslos. Ich habe jetzt das Problem das der Finger immer noch nicht richtig verheilt ist. Wenn ich mich wieder beim Arzt melde und Verletztengeld bekomme. Bekomme ich das gleiche Geld wie beim ersten mal. 80% vom Arbeitgeber wo ich 6monate beschäftigt war oder wird das jetzt mit Arbeitslosengeld 2 und dem einen Tag Arbeit verrechnet?

    Antworten
  26. Kristin meint

    20. Dezember 2018 um 9:38

    Interessanter Artikel was die Lohnfortzahlung beim Arbeitsunfall betrifft. Sie erwähnen, dass man beim längeren Fehlen den Gehalt von der Krankenkasse in von 80% fortgezahlt bekommt. Ich dachte es wären eher irgendwas mit 70%. Was ist wenn man keine Bescheinigung rechtzeitig an den Arbeitgeber schicken kann. Mir wurde mal gesagt, dass man einen Dienst für Krankentransporte beanspruchen kann, um zum Arzt zu fahren.

    Antworten
  27. Sabine M. meint

    28. Januar 2019 um 21:45

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben 2017 einen Kraftfahrer eingestellt, welcher im Jahr 2011 einen Arbeitsunfall hatte, in Folge dessen sein linker Fuß gequetscht und gebrochen wurde. Er hat immer noch unter den Folgeschäden zu leiden. Im Jahr 2017 fiel er deswegen 10 Tage und im Jahr 2018 18 Tage krankheitsbedingt aus. Uns als Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob wir für die entstehenden Kosten jährlich erneut aufkommen müssen, oder ob nicht das Verletztengeld der Krankenkassen hier sofort greifen müsste, ohne dass die 6 Wochen erst erreicht werden, schließlich ist dies ein immer wiederkehrender Ausfall infolge seines damaligen Unfalls.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine M.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Januar 2019 um 17:22

      Hallo Sabine,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Michael S. meint

    31. Januar 2019 um 17:59

    Einen schönen guten Tag wünsche ich.

    Ich hatte gestern einen Wegeunfall, der ja wie ein Arbeitsunfall ist. Kurz vor erreichen der Firma bin ich auf einem nicht so gut befestigten Weg mit dem Fuß umgeknickt und musste durch einen Kollegen zur Notfallambulanz gebracht werden. ich wurde da erst einmal für eine Woche krank geschrieben.
    Nun stellt sich mir aber eine Frage zum Lohn, weil sich unsere Firma da etwas besonderes hat einfallen lassen. Man gibt quasi nichts mehr auf den Grundlohn sondern regelt das über sogenennte Boni.
    Die gibt es zu einem erst einmal wenn man anwesend ist, dann für die Pünktlichkeit und die letzte für die Leistung.
    Da kommt sozusagen dann 1,50 Euro dazu, pro Stunde, aber halt nur als Boni und nicht als Grundlohn. Da ich nur knapp über dem derzeitigen Mindestlohn liege mit dem Grundlohn sind diese 1,50 Euro schon eine Menge Geld.
    Wie verhält sich das denn jetzt nun wenn man einen Wegeunfall/ Arbeitsunfall hat?
    Muss ich da nun auf diesen Zuschlag verzichten?
    Eigentlich war ich ja auf den Weg zur Arbeit, kann aber nichts dafür wenn der Weg so schlecht beschaffen ist und zudem noch sehr schlecht bis garnicht beleuchtet ist.

    Ich danke schon mal im vorraus für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael S.

    Antworten
  29. H.Kolditz meint

    11. Februar 2019 um 7:14

    Ich bin in Teilzeit beschäftigt 30 std pro Woche ( 4 Tage pro Woche ) ( Festlohn 1400 Brutto ) Ich hatte Arbeitsunfall. Ich kann nicht arbeiten für 12 Woche. Arbeitgeber zahlt mich Lohnfortzahlung für wie viel Tag. Ich habe Privat Krankenkasse ohne Tagesgeld. Was ist passiert nach 6 Woche?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 um 10:19

      Hallo H.Kolditz,

      Ihre Krankenkasse kann Ihnen diese Fragen beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Björn S. meint

    17. Februar 2019 um 22:02

    Hallo ich hatte innerhalb der Probezeit (6 Monate) einen Wegeunfall und bin deshalb 9 Wochen ausgefallen. Mein Lohn und später verletzengeld habe ich auch erhalten. Meine Frage ist jedoch, verlängert sich meine Probezeit jetzt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 9:20

      Hallo Björn,

      ob sich die Probezeit verlängert liegt nun im Ermessen des Arbeitgebers, bei langer Krankheit in der Probezeit kann eine Verlängerung durchaus gerechtfertigt sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. andreas z. meint

    27. Februar 2019 um 19:48

    Ein ausländischer Freund ist kleiner Rentner und will dem Staat nicht zur Last fallen. Er geht weiter arbeiten und erlitt einen Arbeitsunfall. Der Chef zahlte ordnungsgemäß, aber die Krankenversicherung verweigert die Zahlung von Verletztengeld mit Hinweis auf Rentenbezug. Dies kann doch nicht richtig sein?

    Antworten
  32. Corinna G. meint

    12. März 2019 um 15:45

    Hallo

    Ich hatte im. Oktober 18 einen. Arbeitsunfall. Bin seid Dezember 18 wieder arbeitsfahig gewesen. Jedoch jetut fangen meine Beschwerden wieder an. Wer zahkt mir was wovon wrnn ich mich krank scbreiben lasse. Ich bin arbeitslos gemeldet und habe nebenbej einen minijob. Meine Krankenkasse sagt dann wird das Krankengeld vim letzten lohn errechnet. Das wäre aber viiieeelll zu wenig. Bitte um Antwort

    Antworten
  33. Mr. Niceguy meint

    11. Juli 2019 um 12:47

    Sehr geehrtes Arbeitsrecht.de Team,

    am 24.05.2019 hatte ich auf Grund eines vereiterten Kiefers eine Zahnextraktion, in der angesprochenen Zeit gab es in unserer Firma bedingt durch eine hohe Fluktuation und exorbitant hohem Krankenstand ein immenses Arbeitsaufkommen, so das ich tagelang Doppelschichten in der Ambulanten Pflege leisten musste. Zeit zum Aufsuchen eines Zahnarztes hatte ich nicht, daher verschleppte ich die Erkrankung und letztendlich stand ich kurz vor einer Sepsis, Zahn raus operiert, Kiefer vernäht, antibiotische Behandlung gestartet. Meine Frau unterrichtete umgehend den Arbeitgeber, ich hatte an diesem Tag frei, erhielt aber eine Krankmeldung für 3 Tage, die PDL teilte meiner Frau mit das ich selber anrufen solle, sollte ich das nicht bis spätestens zum Abend gemacht haben bekäme ich meine Kündigung! Anrufen war mir zwar rein technisch möglich, auf Grund das mein Kiefer vernäht war, war eine vernünftige, verständliche Kommunikation unmöglich, meine Frau rief nochmals an und teilte dies mit.das mir dies für die nächsten 2 Tage wohl nur schwer möglich sei. Ich war kaum zu verstehen, das Sprechen mit dem genähten und schmerzenden Kiefer war eine Herausforderung und eh kaum zu verstehen. Meine Kündigung erhielt ich dann wie versprochen noch am gleichen Tag via Eilboten! Die 14 Tage Kündigungsfrist wurden eingehalten, danach wurde mir seitens meines Arbeitgebers jedoch die Lohnfortzahlung nach der 14 tägigen Kündigungsfrist verwährt! Auf Grund dessen, das ich ca. 1 Woche vorher einen Arbeitsunfall hatte, welchem ich erst nicht viel Beachtung schenkte, ob der angespannten Personalsituation auch nicht meldete, (nach der Behandlung eines Patienten habe ich auf Grund des Zeitdrucks eine Treppenstufe übersehen und den Flugweg nach unten gewählt, mein Knie verdrehte sich dabei und es gab einen Ruck im Knie als ob ein Gummi gerissen wäre, es schwoll an und wurde blau, egal dachte ich mir „Indianer kennen keinen Schmerz“ und arbeitete am nächsten Tag und die Tage darauf wie eingeplant weiter. Dies gelang mir relativ gut da ich Schmerzpatient bin und wegen 2 fachen Bandscheibenvorfalls ordentlich mit Morphin substituiert bin, Schmerz wird dadurch natürlich zuverlässig verschleiert!) Ein MRT legte dann offen das ich mir bei dieser Situation das vordere Kreuzband zerrissen habe und es nur operativ behoben werden kann, ausserdem ist der Meniskus gerissen und die Gelenkkapsel kaputt, weshalb das Knie so extrem angeschwollen ist. Nun habe ich nach langem hin und her über Zuständigkeit eine Zahlung von 1400 Euro vom 24.05.2019 bis zum 28.06.2019 erhalten. Evtl. können sie mir helfen diese Zahlung aufzuschlüsseln, zuerst war ich auf Grund der Zahnproblematik vom 10.05.2019 bis 12.05.2019 vom Zahnarzt krank geschrieben, als ich dann zum Facharzt gegangen bin hat er mich sofort weiter krank geschrieben vom 10.05.2019 bis 24.05.2019 dann anschliessend im 14 Tage Abstand bis zum aktuellen Datum, das aber dann als Arbeitsunfall aufgenommen und auch entsprechend auf der Krankmeldung vermerkt. Ich verstehe nun nicht wie sich das zusammen setzt, vor allem aber wurden nun lt. AOK 1400 Euro angewiesen. Vom 24.05.2019 bis zum heutigen Tag, so wenig Krankengeld bei einem Brutto von 2600 Euro, Lstk. III + 2 Kinder, kann das sein? Urlaubsgeld und 13. Gehalt wurden nicht gezahlt seitens meines Arbeitgebers. Er weigerte sich die Lohnfortzahlung ab dem 24.05.2019 zu übernehmen daher ist die Krankenkasse für ihn eingesprungen. Die Kündigung erfolgte zwar innerhalb der Probezeit, jedoch war ich schon länger als 3 Monate dort beschäftigt es lässt sich wohl nicht ableugnen das die Kündigung einzig auf Grund meiner Krankmeldung ausgesprochen wurde. Es gab vorher nie auch nur das geringste Vorkommnis in der Fa. im Gegenteil, bis zu diesem Zeitpunkt war man „mehr als zufrieden“ mit meiner Arbeitsleistung!

    Sorry für diese Ausführliche Darstellung, ich hoffe sie machen sich trotzdem die Mühe und nehmen sich meiner geschilderten Problematik an.

    Antworten
    • Cine meint

      11. August 2019 um 10:18

      @Mr. Niceguy
      Als erstes mal Knüppel übern Kopf, das ist wieder mal so typisch für unsere Sparte.
      Man opfert sich auf und dann wird man fallen gelassen wie ein heißer Stein.

      Das nicht melden bzw. Eintragen ins Verbandbuch ist natürlich der größte Fehler den sie machen konnten. Wichtig für die Zukunft: Jeden Stich, jeden Schnitt ins Verbandsbuch eintragen. Ob das nun ne Bagatelle ist oder nicht ist erstmal egal. Wichtig ist wer schreibt der bleibt.
      So doof es auch klingt, das mit ihrem Zahn haben sie selbst verschuldet.
      Die Katze is nu aber den Baum hoch. Für den nächsten AG einfach merken, sch… auf dessen Personalsituation, die eigene Gesundheit geht vor.

      Wieder zurück zu dem Unfall, durch die nichtmeldung beim AG dürfte die BG raus sein, was bei dem Verletzungsmuster ganz blöd ist. Daher gibts auch nicht das Verletztengeld, sondern das 70%ige Krankengeld.

      Zu den 1400 € fehlen leider viel zu viele Angaben. In diesem Punkt empfehle ich ihnen ein Gespräch mit der KK und/oder hinzuziehung eines Fachanwaltes

      Antworten
  34. handwerker meint

    5. November 2019 um 15:40

    Hallo ich hatte einen Arbeitsunfall. Bin beim abschneiden einer Markise von der Leiter gefallen. Ergebnis Kreuzbandriss Schulterbandriss . Alles Ärztlich belegt. Alles anerkannt auch von der BG.
    Meine Frage ist die Berechnung. Ich habe einen Arbeitsvertrag in den ich min 40 Std erfüllen muss. Ich habe aber weitaus mehr. Ich lese immer von einem Durchschnitts Gehalt. Welcher Durchschnitt ist das denn ? Der letzten drei monate ? Oder nur die 40 Std aus dem Vertrag. Für eine Antwort währe ich sehr dankbar.

    Antworten
  35. Ansgar meint

    13. Januar 2020 um 16:43

    Guten Tag.
    Welche Sonder – Einmalzahlungen werden zur Berechnung zugelassen?
    Weihnachts- und Urlaubsgeld ist klar.
    Ich habe.
    2 x Boni für gute Leistung ( 800+337€ ) erhalten.
    Boni für Auszahlung von Überzeit:
    393 Std = 5700 €
    Zulage wegen Auszahlung = 1478 €
    Einmalzahlung = 2800 €
    Alle diese Summen wurden beim Verletztengeld nicht berücksichtigt.

    Antworten
  36. M. Roswitha meint

    14. Mai 2020 um 17:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte im Dezember einen Arbeitsunfall, habe seitdem Verletztengeld über die BG erhalten.
    Kommenden Freitag hätte ich wieder einen Termin im Krankenhaus zur BG Sprechstunde, bis Samstag bin
    ich krankgeschrieben.
    Seit letzter Woche erst bin ich aus dem Vacoped Schuh heraus, der Arzt sagte, ich soll den Fuß jetzt belasten….dadurch werden die gebrochenen 3 Mittelfußknochen zur weiteren Heilung angeregt und wir wollten am Freitag bereden,ob ich arbeiten kann.
    ( Der Fuß tut mir noch sehr weh und da ich körperlich arbeiten muss,nur auf den Füßen wäre es meiner Meinung nach noch zu früh.)
    Seit Dienstag habe ich jedoch grippeartige Symptome und musste den Termin im KH deswegen absagen.
    Der BG Arzt sagt auf telefonische Anfrage kann er keine Arbeitsunfähigkeit ausstellen, ich muss persönlich kommen,wenn ich wieder gesund bin!
    Muss oder soll mich nun der Allgemeinarzt krank schreiben ?
    Habe ich ab dieser Krankschreibung kein Recht mehr auf Verletztengeld, obwohl mein Fuß noch nicht arbeitstauglich ist?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
    Liebe Grüße, Roswitha

    Antworten
  37. Hansi meint

    16. Mai 2020 um 5:06

    Arbeitsunfall bei neuen Job?

    Hallo, ich hätte frage über einen Arbeitsunfall bei neuen Job.

    Am 15.März 2020 Habe ich arbeiten angefangen bei einer Baufirma.

    15.April hatte ich einen Arbeitsunfall, ein Bagger ist auf meinem Rechten Fuß drauf gefahren und an 3 Stellen gebrochen.

    Nun Fragt der BG meinem ehemaligen Arbeitgeber also vorherigen Arbeitgeber wegen meinem durchschnittlichen verdienst. Aber der ehemalige Arbeit war als Kellner und war nur Teilzeit also Brutto 600€ nur. Das war ein Arbeit wo man mehr Trinkgeld von die Kunden erhalten hatte.

    Da es nicht ausreichte um über die Runden zu kommen hatte ich dort aufgehört und bei dem neuen Job arbeiten angefangen als Bauarbeiter bei der Baustelle mit dem Lohn ca. 2000€ Netto verdienst.

    Meine Frage ist, ich hatte den Arbeitsunfall bei der neuen Job. Warum möchte der BG den Lohnnachweis anforden von ehemaligen Arbeitgeber?

    Möchten die nur den 600€ zahlen weil der vorherige Lohn nur 600€ war?

    Ich hatte doch neue Arbeit begonnen und bei der alten Arbeitgeber habe ich nichts mehr zutun. Und den Arbeitsunfall hatte ich ja bei der neuen Arbeitgeber.

    Antworten
  38. U. meint

    15. Dezember 2020 um 13:32

    Ich bin Vollrentner und erhalte eine monatliche Rente netto von ca. 800 €. Um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten gehe ich noch arbeiten. Ich verdiene dort ca. 900€ netto. Nach Arbeitsunfall bin ich länger als sechs Wochen krank., Bekomme ich Verletztengeld oder nicht?

    U.

    Antworten
  39. Mario meint

    23. Februar 2021 um 9:02

    Ich bin erst drei Wochen in der Firma wir arbeiten auch mit ätzende Chemikalien, ich hatte keine Einweisung habe mir jetzt die Hand verätzt bekomme ich trotzdem meinen Lohn.

    Antworten
  40. Carsten meint

    24. März 2021 um 10:58

    Hallo,

    ich hatte einen Arbeitsunfall und musste operiert werden. Nach einem Jahr sollen die eingesetzten Schrauben wieder entfernt werden. Da ich dann ja wieder „krankgeschrieben“ bin lautet meine Frage:
    Ist der Arbeitgeber dann wieder zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung verpflichtet oder springt sofort die Berufsgenossenschaft ein?

    Mit freundichen Grüßen

    Carsten

    Antworten
  41. Julian meint

    30. März 2021 um 6:04

    Hi ich war wegen eines Arbeitsunfalls 6 Wochen krank war dann arbeiten für einen Tag und am nächsten Tag hab ich gemerkt ich konnte kaum laufen stehen oder sitzen und bin direkt zum Arzt der mir eine Erstbescheinigung gegeben hat da es ja ein neuer „Krankheitsfall“ ist.

    Wer zahlt da ? Arbeitgeber oder KK ?

    Antworten
  42. N meint

    28. Juni 2021 um 17:39

    Guten Tag, mein Name ist Nadine.ich habe mal eine Frage?
    Ich habe mir auf Arbeit jetzt schon das 2x an der selben Maschiene den selben Finger gequetscht nur diesmal so schlimm das ich eine Endglied Amputation hatte die gott sei dank so gut es ging in einer Not-OP wieder hergestellt werden konnte.nun bin ich schon länger als 6 Wochen krank und es ist noch kein Ende in Sicht da das Gefühl noch nicht richtig da ist und ich das für meine Arbeit 100% brauche.
    Die Krankenkasse hat mir jetzt einen berechnungsbogen für Krankengeld geschickt, aber ich habe doch Anrecht auf verletztengeld oder? Und muss die BG nicht eigendlich für 100% Gehalt aufkommen?
    MfG N.

    Antworten
  43. Elke meint

    14. September 2021 um 22:23

    Hallo zusammen,
    Ich hatte am 13.1. einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit der über die BG versichert war. Schultergelenk gebrochen und insgesamt 2,5 Monate AU. Bis zum 02.04.21 einschließlich habe ich Verletztengeld bekommen. Jetzt soll irgendwann die Platte im Oberarm wieder entfernt werden. Gilt hier die Regelung wie beim Krankengeld dass bei > 6 Monaten zwischen letzter krankschreibung und erneuter krankschreibung aufgrund der gleichen Erkrankung/Unfall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG gezahlt wird?
    Vielen Dank vorab für Infos.
    Gruß EP

    Antworten
  44. Gernot meint

    17. September 2021 um 19:42

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei einer Coronainfektion erhält der Arbeitnehmer eine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Feld 15 in der Lohnsteuerbescheinigung). Wenn nun aber die Infektion auf die Tätigkeit (Krankenpflegeberuf) zurück zuführen ist und der Arbeitgeber die Infektion und die Folgen als berufsgenossenschaftlichen Fall also Arbeitsunfall behandelt ist dies dann immer noch eine Lohnersatzleistung (also Feld 15 in der Lohnsteuerbescheinigung) oder gilt hier erst einmal die Lohnfortzahlung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gernot

    Antworten
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